2. Una Voce - Una Voce Deutschland eV
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76 Heinz-Lother Barth<br />
eine eindeutig dogmatische Frage, und zwar sogar eine solche von hohem, für jeden<br />
Menschen heilsrelevantem Gewicht. Schon von diesem einen Beispiel aus betrachtet<br />
ist es also unmöglich, auch nur eine Heilssuffizienz der Schrift zu postulieren, der eine<br />
Insuffizienz in Fragen der kirchlichen Ordnung gegenüberstehe. 130<br />
Und ebenso argumentierte das Konzil mit der (mündlichen!) Überlieferung der Apostel<br />
(»iuxta Apostolorum traditionem«, DH 1743, vgl. Canon 3: Über das Meßopfer =<br />
DH 1753) zugunsten der richtigen Intention bei der Darbringung des hl. Meßopfers:<br />
Es wird nämlich zur Sühne nicht nur für die Lebenden gefeiert, was bereits eindeutig,<br />
auch wenn Protestanten dies bestreiten mögen, aus den biblischen Einsetzungsberichten<br />
hervorgeht, 131 sondern gleichfalls für die Verstorbenen. 132 Diese katholische Wahrheit<br />
war in besonderem Maße von den Reformatoren bestritten worden und ist in der Tat<br />
abermals »sola scriptura« nicht direkt zu beweisen. Auch hier liegt eine Entscheidung<br />
vor, der hoher dogmatischer Rang zukommt. Denn wenn die Kirche hier irrte, dann<br />
bräuchten wir keine Messen mehr für die Verstorbenen zu bestellen bzw. zu feiern, die<br />
Begräbnis-Liturgien wären nicht mehr in der traditionellen Form zu halten 133 , und den<br />
Allerseelentag am <strong>2.</strong> November müßten wir abschaffen.<br />
130 Joseph Ratzinger hegte Sympathien für eine solche Differenzierung: »In der Tat scheint eine<br />
solche Alternative sinnvoller und vom reformatorischen Anliegen her sehr viel grundlegender<br />
zu sein als die Alternative von materialer Suffizienz oder Insuffizienz der Schrift.« (Ein<br />
Versuch zur Frage des Traditionsbegriffs, 128 Anm. 15).<br />
131 Vor allem aus Mt 26,28 in Verbindung mit Luk 22,19 f. Vgl. Johann Baptist Walz, Die heilige<br />
Eucharistie als Kommunionsakrament und Opfer im Lichte unseres heiligen Glaubens – Im<br />
Urteil des kirchlichen Lehramtes, in der Hl. Schrift und in der Lehre der Väter und Theologen.<br />
Als Manuskript gedruckt, Gossau 1975, 241 f.<br />
132 Zum ersten Mal expressis verbis greifbar ist uns diese katholische Lehre in Tert. cor. 3 (wohl<br />
aus dem Jahre 208, siehe 3LACL 670). Vgl. Walz, 242 f.<br />
133 Leider hat man ja in der Tat so gewichtige traditionelle Texte wie das »Libera me« und das<br />
»Dies irae« (zur Verteidigung der Totensequenz siehe jetzt Alois M. Haas, Dies irae, dies illa,<br />
IKaZ 38/2009, 371-384) beim modernen Bestattungsritus gezielt ausgelassen, so daß Reiner<br />
Kaczynski nicht ganz unrecht hatte, wenn er behauptete, der reformierte Ritus betone nicht<br />
mehr die »Lösung des Verstorbenen von zeitlichen Sündenstrafen«, sondern sei im wesentlichen<br />
ein Ritus der »Verabschiedung« (Art. Begräbnis, 3LThK 2/1994, Sp. 146-148, hier Sp.<br />
147). Wenn auch die Totenmesse nach dem reformierten Missale noch gewisse traditionelle<br />
Elemente, u. a. des Sühnopfers, enthält (v. a. in der Oratio super oblata und in der Postcommunio),<br />
so kritisiert Peter Christoph Düren doch durchaus zu Recht den Geist der neuen<br />
Formen: »Von der Notwendigkeit dieser auch vom Zweiten Vatikanischen Konzil (vgl.<br />
Lumen gentium 50) hervorgehobenen Entsühnung der Verstorbenen durch die Feier der<br />
Begräbnismesse und die liturgischen Riten beim kirchlichen Begräbnis ist in der Pastoralen<br />
Einführung zum neuen Rituale (Arbeitshilfen 232) v. Februar 2009 bedauerlicherweise<br />
keine Rede, geschweige denn vom Purgatorium (Fegfeuer), vom Ablass und von den<br />
Messstipendien für Verstorbene.« (Wohin mit den Toten? Bestattungsformen in Geschichte