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2. Una Voce - Una Voce Deutschland eV

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74 Heinz-Lother Barth<br />

Denn eines steht fest: Daß das Trienter Konzil eine Zwei-Quellen-Lehre vorlegen<br />

wollte, nach der es auch in der Kirche material Verbindliches in Glaubenslehre und<br />

Glaubenspraxis gibt, das nur auf die mündliche Tradition apostolischen Ursprungs zurückgeht,<br />

läßt sich über das schon Gesagte wirklich eindeutig aus den Konzilstexten<br />

selbst dokumentieren. An anderen Stellen wird nämlich genau eine solche Quellenlage<br />

expressis verbis behauptet! 126<br />

Geiselmann wird vom Trienter Konzil selbst widerlegt<br />

Und zwar geschieht dies u. a. im »Dekret über die Ursünde«, Nr. 4 (DH 1514), wo die<br />

Taufe kleiner Kinder ohne persönliche Sünden auf »die Überlieferung der Apostel« zurückgeführt<br />

wird (»ex traditione Apostolorum«). 127 Ganz offenkundig ist, wie wir oben<br />

schon sahen, an eine mündliche Tradition gedacht, die hier einen klar konstitutiven<br />

Charakter hat, da sich dieser Brauch aus der Bibel nicht wirklich überzeugend beweisen<br />

läßt. Bei konsequenter Anwendung des »sola Scriptura«-Prinzips 128 landet man nämlich<br />

126 Allerdings verzichtete das Konzil darauf, wie wir schon gesehen haben, einen Katalog aller<br />

oder wenigstens einiger verbindlicher apostolischer Traditionen mündlicher Herkunft<br />

aufzuzählen, obgleich eine solche Liste zu erstellen von Konzilsteilnehmern angeregt worden<br />

war. Hier spielten sicher auch taktische Gründe eine Rolle. Siehe Jedin, Geschichte des<br />

Konzils von Trient, II 50-5<strong>2.</strong><br />

127 Lennerz führt nur die folgenden drei weiteren Belege an, dieser fehlt (In: Schrift und Tradition,<br />

58).<br />

128 Zum sola scriptura-Prinzip der Protestanten im 16. Jahrhundert und dem katholischen Widerstand<br />

gegen dasselbe siehe J. Beumer, Die mündliche Überlieferung als Glaubensquelle,<br />

74 f. H. Lennerz führte Auszüge aus protestantischen Bekenntnisschriften an, aus denen<br />

das Prinzip klar hervorgeht (Sola scriptura? Gregorianum 40/1959, 39 Anm. 1). Allerdings<br />

hatte er vorab ganz zutreffend differenziert: Sola scriptura kann nämlich heißen, daß zur<br />

Auslegung der Bibel kein Lehramt benötigt wird, sie allein klar und verständlich ist und<br />

sich selbst auslegt (bzw. daß ihre Auslegung jedem Christen individuell vom Hl. Geist ermöglicht<br />

wird, so könnte man Lennerz noch ergänzen). Diese Position wurde von den Reformatoren<br />

des 16. Jahrhunderts vertreten. Eine weitere Bedeutung des Prinzips kann zwar<br />

das kirchliche Lehramt anerkennen und ist insofern mit dem katholischen Glauben kompatibel.<br />

Es wird aber behauptet, daß die ganze Offenbarung materialiter in der Hl. Schrift enthalten<br />

sei. Selbstverständlich vertraten die Neugläubigen auch diese Lehre. Die Väter von<br />

Trient bekämpften beide Irrtümer.<br />

Das »sola scriptura« – Prinzip gehört mit der »sola gratia« – und der »sola fide« – Lehre zum<br />

»Kernstück von Luthers reformatorischer Theologie« (so zu Recht der Kölner Historiker<br />

Harm Klueting in seinem Buch Das Konfessionelle Zeitalter – Europa zwischen Mittelalter<br />

und Moderne. Kirchengeschichte und Allgemeine Geschichte, Darmstadt 2007, 156). Der<br />

Grundsatz war von vornherein bei Luther mit einer stark subjektivistischen Perspektive in<br />

der Auslegung der Heiligen Schrift verbunden: Luther sah sich geradezu als neuen Propheten<br />

bzw. mit apostolischer Vollmacht ausgestattet (siehe Paul Hacker, Das Ich im Glauben

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