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2. Una Voce - Una Voce Deutschland eV

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70 Heinz-Lother Barth<br />

mit dem Fall der neutestamentlichen Überlieferung, sie werden daher durch das zwar<br />

disjunktive, aber nicht scharf trennende »vel« verbunden. Die schriftliche Offenbarung<br />

der Bibel hingegen ist von der mündlichen apostolischen und dann teilweise schriftlich<br />

fixierten Tradition stärker geschieden und, um diesen Sachverhalt sprachlich zu verdeutlichen,<br />

sogar durch ein markanteres »aut« abgeteilt. H. M. Köster interpretiert diese<br />

Aussage zutreffend so: »Das hier abweichend von dem et der Trienter Formulierung<br />

überraschend gewählte aut hat nach Ausweis der Lexika 114 deutlich den Sinn einer zu<br />

einem Vorgenannten (also hier: zu Lehrinhalten der Hl. Schrift) ausschließenden, mithin<br />

inhaltlich unterscheidenden Abhebung.« Zuvor hatte Köster es sogar für möglich<br />

erklärt, daß Johannes XXIII. mit seiner Formulierung unausgesprochen und vorsichtig<br />

auf die damals neuentbrannte Kontroverse hatte Bezug nehmen wollen. 115 Folglich urteilte<br />

Heribert Schauf ganz richtig, als er auf dem Konzil für seinen Beitrag zugunsten<br />

der mündlichen apostolischen Tradition (»Relatio de Animadversionibus Patrum circa<br />

Relationem inter Traditionem et S. Scripturam«) sich auf den Pontifex berief: »Quid de<br />

Verbis Joannis XXIII. seu de illo ›aut‹?« 116<br />

Richtiges Verständnis des »partim – partim«<br />

Die Tatsache, daß etwas sowohl in der einen als auch in der anderen Offenbarungsquelle<br />

des apostolischen Zeitalters enthalten sein kann, was zu betonen Geiselmann so<br />

wichtig erschien, hätte ja im übrigen wohl kein vernünftiger Katholik jemals bestritten!<br />

Aber im Sinne einer dem widersprechenden, scharfen Alternative muß und darf<br />

man die ursprüngliche Textversion des Tridentinums auch gar nicht interpretieren. 117<br />

Andernfalls würde man den Konzilsvätern von Trient und denjenigen Theologen, von<br />

114 In der Fußnote werden Beispiele von Wörterbüchern angeführt, die Kösters Deutung stützen.<br />

Die beiden wichtigsten Nachschlagewerke, die auch damals schon existierten, sind allerdings<br />

nicht berücksichtigt, was einem Nichtphilologen verziehen werden kann. Es handelt sich um<br />

den »Thesaurus linguae Latinae« und den »Tursellinus« von Hand (zu ihm weiter unten). Das<br />

sprachliche Ergebnis ändert sich aber nicht, wenn auch sie konsultiert werden.<br />

115 H. M. Köster, Der Stand der Frage über das Verhältnis von Schrift und Tradition unter Berücksichtigung<br />

der Mariologie, in: Schrift und Tradition, 21 f. Im Anschluß an Kösters Aufsatz<br />

(29-36) ist übrigens eine nützliche »Bibliographie zum Stand der Frage über das Verständnis<br />

von Schrift und Tradition unter Berücksichtigung der Mariologie« abgedruckt.<br />

116 Siehe H. Schauf, in: Glaube im Prozeß – Für Karl Rahner, 88.<br />

117 So hat sie sicherlich auch weder Johannes XXIII. noch Köster als sein Interpret trotz des<br />

Gebrauchs der Konjunktion »aut« verstanden wissen wollen. Es ging eben nur darum, die<br />

beiden grundsätzlich möglichen Fälle von Offenbarung, hier Heilige Schrift, dort mündliche<br />

apostolische Tradition, deutlicher voneinander abzuheben, als dies für die Unterfälle<br />

des letzteren Bereichs gilt, die ihrerseits dann durch ein »vel« differenziert werden: (quae)<br />

ore tenus vel scriptis sunt tradita.

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