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2. Una Voce - Una Voce Deutschland eV

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Die katholische Lehre von den zwei Quellen der Offenbarung<br />

Wurde das »partim – partim« aus theologischen Gründen geändert?<br />

Nachdem wir den entscheidenden Satz sprachlich und inhaltlich ein wenig analysiert<br />

haben, kommen wir auf J. R. Geiselmanns Hauptthese seines ganzen Buches »Die heilige<br />

Schrift und die Tradition« (Quaestiones disputatae 18, Freiburg 1962) zu sprechen.<br />

Der deutsche Theologe versuchte nämlich nachzuweisen, daß der Text formal abgewandelt<br />

worden sei, um dadurch eine inhaltliche Änderung zu ermöglichen: Man habe<br />

sich nicht auf ein »Mehr« an Offenbarung durch die mündliche Tradition festlegen<br />

wollen (so z. B. a. O. 149). 71<br />

Geiselmann gibt wohl zu, daß er aus den Quellen eine solche Intention der Konzilsväter<br />

nicht nachweisen kann (a. O. 154), wenngleich immerhin zwei Konzilsteilnehmer, Nacchianti,<br />

der Bischof der Lagunenstadt Chioggia, und Bonuccio, General des Servitenordens,<br />

gegen das ursprüngliche »partim – partim« nachweislich Bedenken geäußert hätten,<br />

da es ihnen zu stark nach einer Alternative geklungen und die von ihnen behauptete materiale<br />

Vollständigkeit der Schrift ausgeschlossen habe. Nacchianti hatte zunächst in der<br />

Generalkongregation vom 26. Februar 1546 behauptet: »Nemo enim ignorat, contineri<br />

in sacris libris omnia ea, quae ad salutem pertinent.« (»Jeder weiß nämlich, daß all das, was<br />

zum Heil gehört, in den Heiligen Schriften enthalten ist.«) 72 Kardinal Cervini berichtete<br />

über diese bemerkenswerte Einlassung in seinem Brief vom 27. Februar 1546 an Kardinal<br />

Farnese, u. a. mit der Bemerkung, viele Konzilsväter hätten an Nacchianti Anstoß genommen<br />

(»credo che molti sono restati scandalizati [sic!] di lui«). Der Bischof von Chioggia<br />

scheint dann nach Cervinis Auskunft jedoch seinen Widerstand in dieser Frage sogleich<br />

wieder aufgegeben zu haben, jedenfalls gestand er ein, daß es verbindliche, nicht geschriebene<br />

Traditionen aus apostolischer Zeit, z. B. bei den Sakramenten, gibt 73 , so daß er als<br />

»Gegner« im Sinne Geiselmanns eigentlich ausscheidet. 74 Außerdem existieren verschie-<br />

71 Einige Jahre zuvor hatte Geiselmann seine Grundthese schon einmal vorgestellt (R. J. Geiselmann,<br />

Das Konzil von Trient über das Verhältnis der Heiligen Schrift und der nicht geschriebenen<br />

Traditionen, in: Die mündliche Überlieferung – Beiträge zum Begriff der Tradition,<br />

von H. Bacht – H. Fries – R. J. Geiselmann, hg. von Michael Schmaus, München 1957,<br />

123-206). Sie war dann auf deutlichen Widerstand gestoßen, vor allem von seiten des Jesuiten<br />

Heinrich Lennerz. Hierauf antwortete Geiselmann einige Jahre später ausführlich, wie<br />

man auch dem Untertitel seines Buches von 1962 »Die Heilige Schrift und die Tradition«<br />

entnehmen kann: »Zu den neueren Kontroversen über das Verhältnis der Heiligen Schrift<br />

zu den nichtgeschriebenen Traditionen«.<br />

72 CT V, Nr. 9, S. 18, 28 f.<br />

73 CT X, Nr. 315, S. 399, 4-11<br />

74 Richtig Lennerz, Gregorianum 40/1959, 47. Ebenso urteilte auch Ratzinger über Nacchianti:<br />

»Die Bedeutung, die Geiselmann ihm zuschreibt, wirkt unter diesen Umständen (von den<br />

übrigen bekannten Gründen abgesehen, die hier nicht wiederholt zu werden brauchen)<br />

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