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2. Una Voce - Una Voce Deutschland eV

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52 Heinz-Lother Barth<br />

pervenerunt«, muß sich diese Aussage inhaltlich auf beide Aspekte beziehen; eine einseitige<br />

Zuweisung nur an die vom Heiligen Geist verkündeten Offenbarungen der apostolischen<br />

Zeit ist ganz unwahrscheinlich, da ja auch die Worte Christi, soweit sie nur mündlich von<br />

den Aposteln empfangen worden war, von diesen und ihren Nachfolgern bis auf unsere<br />

Zeiten tradiert worden sind. Dann wäre es aber vom Satzbau her geboten, die Worte »aut<br />

ab ipsis Apostolis Spiritu sancto dictante«, obgleich sie nachgestellt sind, mit dem Partizip<br />

»acceptae« zusammenzunehmen; denn sonst würden sie syntaktisch gleichsam in der Luft<br />

hängen. Die von Wohlmuth herausgegebene deutsche Version macht immerhin deutlich,<br />

daß sich der Ausdruck »bis zu uns gelangt sind« auf beide Aspekte beziehen muß. Aber<br />

die »Überlieferung/Weitergabe gleichsam von Hand zu Hand« schließt sich hier einseitig<br />

nur an die Lehre an, die die Apostel durch die Eingebung des Heiligen Geistes empfangen<br />

haben, nicht an die Worte Christi. Das ist inhaltlich im doppelten Sinne unbefriedigend.<br />

Zum einen wurde ja eben die von Christus selbst stammende mündliche Tradition genauso<br />

weitergegeben. Zum andern bezöge sich bei diesem problematischen Verständnis der<br />

präpositionale Ausdruck »ab ipsis Apostolis« auf »quasi per manus traditae«. Die Apostel<br />

sind aber nur der Ausgangspunkt jener Überlieferungskette, während man den Text, wie<br />

er in DH 1501 und bei Wohlmuth abgedruckt ist, so verstehen könnte, als ob sie selbst<br />

auch die Traditionsträger, also für die spätere Weitergabe direkt verantwortlich wären.<br />

Logisch einwandfrei müßte ein lateinischer Text in dem Sinne, wie man die Vorlage meist<br />

syntaktisch analysiert und inhaltlich gedeutet hat, in Wahrheit etwa so lauten: »quae …<br />

ab ipsis Apostolis Spiritu Sancto dictante nuntiatae ac deinde quasi per manus traditae ad<br />

nos usque pervenerunt.«<br />

Unsere These wird in gewisser Weise durch die Fortsetzung des Textes bestätigt, weil ja<br />

dort ein ganz ähnlicher Gedanke noch einmal begegnet: …nec non 67 traditiones ipsas,…,<br />

tamquam vel oretenus a Christo, vel a Spiritu sancto dictatas et continua successione in<br />

Ecclesia catholica conservatas …« Hierbei entspricht das Kolon »et continua successione<br />

Cervini vom 18. Februar 1546 an, dessen Gedanken in modifizierter Form in das offizielle<br />

Dekret der IV. Sitzung des Trienter Konzils zu den heiligen Büchern und den Überlieferungen<br />

der Apostel eingegangen sind. Die Rede ist in zwei Fassungen überliefert, und zwar einer<br />

kürzeren nach den Akten des Konzils in CT V 11, 15-27 und einer längeren nach dem<br />

Tagebuch Massarellis in CT I 484, 39–485,30.<br />

67 »An einer zweiten Stelle desselben Textes werden Schrift und Tradition aufgezählt: ›omnes<br />

libros tam Veteris quam Novi Testamenti … nec non traditiones ipsas«. Dazu ist von der<br />

Grammatik her zu sagen, daß ›nec non‹ mit seiner doppelten Verneinung ein verstärktes ›et‹<br />

ist, was besagen will, das folgende Glied der Aufzählung dürfe nicht übersehen werden,<br />

habe auf keinen Fall eine geringere Bedeutung. Sinngemäß könnte man es mit ›und auch‹<br />

oder ›und nicht minder‹ oder dergleichen wiedergeben. Dann steht bei ›traditiones‹ noch<br />

›ipsas‹. Das Pronomen ›ipse‹ hebt, ganz allgemein gesprochen, etwas mit Nachdruck hervor,<br />

ja, wenn ein Begriff von zwei Dingen ausgesagt wird, unterstreicht ›ipse‹ erst recht das<br />

Wort, zu dem es gesetzt ist.« (Hens 85 f.)

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