2. Una Voce - Una Voce Deutschland eV
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52 Heinz-Lother Barth<br />
pervenerunt«, muß sich diese Aussage inhaltlich auf beide Aspekte beziehen; eine einseitige<br />
Zuweisung nur an die vom Heiligen Geist verkündeten Offenbarungen der apostolischen<br />
Zeit ist ganz unwahrscheinlich, da ja auch die Worte Christi, soweit sie nur mündlich von<br />
den Aposteln empfangen worden war, von diesen und ihren Nachfolgern bis auf unsere<br />
Zeiten tradiert worden sind. Dann wäre es aber vom Satzbau her geboten, die Worte »aut<br />
ab ipsis Apostolis Spiritu sancto dictante«, obgleich sie nachgestellt sind, mit dem Partizip<br />
»acceptae« zusammenzunehmen; denn sonst würden sie syntaktisch gleichsam in der Luft<br />
hängen. Die von Wohlmuth herausgegebene deutsche Version macht immerhin deutlich,<br />
daß sich der Ausdruck »bis zu uns gelangt sind« auf beide Aspekte beziehen muß. Aber<br />
die »Überlieferung/Weitergabe gleichsam von Hand zu Hand« schließt sich hier einseitig<br />
nur an die Lehre an, die die Apostel durch die Eingebung des Heiligen Geistes empfangen<br />
haben, nicht an die Worte Christi. Das ist inhaltlich im doppelten Sinne unbefriedigend.<br />
Zum einen wurde ja eben die von Christus selbst stammende mündliche Tradition genauso<br />
weitergegeben. Zum andern bezöge sich bei diesem problematischen Verständnis der<br />
präpositionale Ausdruck »ab ipsis Apostolis« auf »quasi per manus traditae«. Die Apostel<br />
sind aber nur der Ausgangspunkt jener Überlieferungskette, während man den Text, wie<br />
er in DH 1501 und bei Wohlmuth abgedruckt ist, so verstehen könnte, als ob sie selbst<br />
auch die Traditionsträger, also für die spätere Weitergabe direkt verantwortlich wären.<br />
Logisch einwandfrei müßte ein lateinischer Text in dem Sinne, wie man die Vorlage meist<br />
syntaktisch analysiert und inhaltlich gedeutet hat, in Wahrheit etwa so lauten: »quae …<br />
ab ipsis Apostolis Spiritu Sancto dictante nuntiatae ac deinde quasi per manus traditae ad<br />
nos usque pervenerunt.«<br />
Unsere These wird in gewisser Weise durch die Fortsetzung des Textes bestätigt, weil ja<br />
dort ein ganz ähnlicher Gedanke noch einmal begegnet: …nec non 67 traditiones ipsas,…,<br />
tamquam vel oretenus a Christo, vel a Spiritu sancto dictatas et continua successione in<br />
Ecclesia catholica conservatas …« Hierbei entspricht das Kolon »et continua successione<br />
Cervini vom 18. Februar 1546 an, dessen Gedanken in modifizierter Form in das offizielle<br />
Dekret der IV. Sitzung des Trienter Konzils zu den heiligen Büchern und den Überlieferungen<br />
der Apostel eingegangen sind. Die Rede ist in zwei Fassungen überliefert, und zwar einer<br />
kürzeren nach den Akten des Konzils in CT V 11, 15-27 und einer längeren nach dem<br />
Tagebuch Massarellis in CT I 484, 39–485,30.<br />
67 »An einer zweiten Stelle desselben Textes werden Schrift und Tradition aufgezählt: ›omnes<br />
libros tam Veteris quam Novi Testamenti … nec non traditiones ipsas«. Dazu ist von der<br />
Grammatik her zu sagen, daß ›nec non‹ mit seiner doppelten Verneinung ein verstärktes ›et‹<br />
ist, was besagen will, das folgende Glied der Aufzählung dürfe nicht übersehen werden,<br />
habe auf keinen Fall eine geringere Bedeutung. Sinngemäß könnte man es mit ›und auch‹<br />
oder ›und nicht minder‹ oder dergleichen wiedergeben. Dann steht bei ›traditiones‹ noch<br />
›ipsas‹. Das Pronomen ›ipse‹ hebt, ganz allgemein gesprochen, etwas mit Nachdruck hervor,<br />
ja, wenn ein Begriff von zwei Dingen ausgesagt wird, unterstreicht ›ipse‹ erst recht das<br />
Wort, zu dem es gesetzt ist.« (Hens 85 f.)