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50 Heinz-Lother Barth et salutaris veritatis et morum disciplinae omni creaturae praedicari iussit.« Also sind auch im Fortgang des Textes mit »veritas et disciplina« die »salutaris veritas«, die »Heilswahrheit«, und die »morum disciplina«, die »Ordnung der Sitten bzw. Bräuche« gemeint. 60 Außerdem ist ja im weiteren Verlauf des Satzes ausdrücklich noch einmal die Rede von den »traditiones ipsas, tum ad fidem, tum ad mores pertinentes, tamquam vel oretenus a Christo, vel a Spiritu Sancto dictatas et continua successione in ecclesia catholica conservatas«. Dabei hängt nunmehr »fidem« mit »veritatem« zusammen, und »mores« greift »disciplinam« wieder auf. So wird abermals unsere Deutung des Begriffs »disciplinam« bestätigt. Die Frage stellt sich jetzt nur noch, wie dieses Substantiv im Sinne von »morum disciplinam« inhaltlich genau zu verstehen ist. Lennerz schlug als Übersetzung von »hanc veritatem et disciplinam« vor: »diese Glaubens – und Sittenlehre«. 61 Eine solche Übertragung ist jedoch mißverständlich. Denn nach heutigem Sprachgebrauch denkt der Leser dann beim zweiten Glied an praktisch-sittliche Verhaltensnormen im Rahmen der Moraltheologie, die irgendwie mit der Offenbarung zusammenhängen. Zumindest primär scheint aber eher an etwas anderes gedacht zu sein, wie Johannes Beumer zu Recht festgestellt hat: »Es sind disziplinäre und rituelle Einzelvorschriften, die von Christus oder dem Heiligen Geist an die Apostel ergingen und durch deren Vermittlung mündlich, d. i. ohne ein ausdrückliches Zeugnis der Schrift, der Kirche übergeben wurden; ihre Beziehung zum Glauben ist im Gegensatz zu den ›traditiones ad fidem pertinentes‹ indirekt, deutlicher z. B. bei dem Gebot der Kleinkindtaufe 62 , weniger 60 Richtig hat diesen Zusammenhang z.B. Ortigues gesehen (RSR36/1949, 285). 61 Scriptura sola? Gregorianum 40/1959, 44 62 Wichtig ist hier die Unterscheidung, die in der klassischen römischen Theologie zwischen verschiedenen Formen der Tradition gemacht wird. Neben einer rein kirchlichen Überlieferung späterer Zeiten sind dies vor allem die beiden folgenden Bereiche; wir zitieren sie nach Bernardin Goebel O.M.Cap., Katholische Apologetik, Freiburg/B. 1930, 431: »Rein apostolische Tradition (trad. mere apostolica seu humano-apostolica): Bestimmungen und Einrichtungen, die auf die Apostel, aber als Träger der ordentlichen kirchlichen Gewalt, als erste Vorsteher der Kirche zurückgehen, z. B. die Taufe durch Untertauchen, die Feier des Sonntags an Stelle des Sabbats, die vierzigtägigen Fasten u. a. Der Inhalt dieser doppelten Tradition (traditio humana) ist besonders für Kirchenrecht, Moral und Liturgik wichtig. – Göttliche Tradition (trad. divina seu divino-apostolica): Lehren, die von den Aposteln als den Trägern der Offenbarung stammen. Sie wird auch dogmatische Tradition genannt, weil sie Glaubenswahrheiten zum Gegenstand hat, nicht Sachen der Disziplin, wie die kirchliche und rein apostolische Tradition. Man nimmt sie wieder: Im weiteren Sinne für den ganzen Offenbarungs– oder Glaubensschatz (depositum fidei), den die Kirche schriftlich oder mündlich von den Aposteln übernommen hat. Im engeren Sinne für Glaubenswahrheiten, welche die Apostel mündlich der Kirche überliefert haben.« Gerade anhand der Säuglingstaufe kann man allerdings sehen, daß eine strenge Scheidung zwischen einer »traditio humano-apostolica« und der »traditio divi-
Die katholische Lehre von den zwei Quellen der Offenbarung deutlich z.B. bei der Bestimmung, daß der Kelch der Eucharistiefeier neben dem Wein auch Wasser enthalten soll.« 63 2) »(… in … ungeschriebenen Überlieferungen…,) die von den Aposteln aus dem Munde Christi selbst oder von den Aposteln selbst durch Diktat des Heiligen Geistes empfangen worden waren, gleichsam von Hand zu Hand weitergegeben wurden und so in einem fort bis auf uns gekommen sind« sollte es u. E. heißen. Die Übersetzung in DH 1501 lautet hingegen: »die von den Aposteln aus dem Munde Christi selbst empfangen oder von den Aposteln selbst auf Diktat des Heiligen Geistes gleichsam von Hand zu Hand weitergegeben und bis auf uns gekommen sind«. Etwas besser, aber m. E. noch nicht befriedigend wird die Syntax in der Version der »Dekrete der Ökumenischen Konzilien« (hg. von Josef Wohlmuth, Bd. 3, 663) aufgefaßt : »die, von den Aposteln aus dem Munde Christi selbst angenommen oder von den Aposteln selbst durch Eingebung des Heiligen Geistes gleichsam von Hand zu Hand überliefert, bis zu uns gelangt sind.«. 64 Das lateinische Original ist meiner Meinung nach folgendermaßen syntaktisch konstruiert: Die mündlichen »traditiones« (der apostolischen Ära) spalten sich in zwei Bereiche auf: der eine geht auf Christi eigene Worte zurück, die die Apostel aufgenommen haben (quae 65 – sc. traditiones – ab ipsius Christi ore ab Apostolis acceptae), der andere betrifft die Eingebungen des Heiligen Geistes, die nach der Himmelfahrt Jesu wiederum an die Apostel ergingen. 66 Wenn es im folgenden heißt »quasi per manus traditae ad nos usque no-apostolica« nicht immer ganz sauber durchzuführen ist: Scheinbar rein disziplinäre Bestimmungen können die notwendige Konsequenz der göttlichen Offenbarung sein und fallen damit dann doch, jedenfalls indirekt, unter das »depositum fidei«. 63 Die mündliche Überlieferung als Glaubensquelle, 84-86, Zitat 86. 64 Auch die alte, manchmal aber noch wertvolle Übersetzung von Wilhelm Smets liegt hier falsch (Des hochheiligen, ökumenischen und allgemeinen Concils von Trient Canones und Beschlüsse, lat.-dt., 6. Aufl. Bielefeld 1868, Nachdr. Sinzig 1989, 76). 65 Hens (86) bezieht, grammatisch und inhaltlich korrekt, das Relativpronomen »quae« nur auf »[(in) sine scripto] traditionibus«. Daß diese Deutung zutrifft, zeigt auch die Fortsetzung des Textes im folgenden Abschnitt ab »nec non traditiones ipsas…« 66 Siehe hierzu Franz Mußner, Die johanneischen Parakletsprüche und die apostolische Tradition, in: Schrift und Tradition, 91-104. Eindeutig ist hier die direkte Wirkung des Heiligen Geistes auf die apostolische Zeit beschränkt: »Es wird gesprochen von der Promulgation des Evangeliums durch Christus, die von den Aposteln in doppelter Gestalt, mündlich und schriftlich, weitergegeben wurde, wobei (anders als bei Cervini) die pneumatologische Komponente hier zunächst mit der apostolischen vereinigt erscheint, insofern zwei Arten apostolischer Traditionen unterschieden werden, solche, die auf Christus, und solche, die auf die Eingebung des Heiligen Geistes zurückgehen.« So Joseph Ratzinger, Ein Versuch zur Frage des Traditionsbegriffs, jetzt in: Joseph Ratzinger/Benedikt XVI., Wort Gottes, 69. Der Beitrag stammt aus dem Jahre 1965. Ratzinger spielt hier auf die Rede des Kardinallegaten 51
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deutlich z.B. bei der Bestimmung, daß der Kelch der Eucharistiefeier neben dem Wein<br />
auch Wasser enthalten soll.« 63<br />
2) »(… in … ungeschriebenen Überlieferungen…,) die von den Aposteln aus dem<br />
Munde Christi selbst oder von den Aposteln selbst durch Diktat des Heiligen Geistes<br />
empfangen worden waren, gleichsam von Hand zu Hand weitergegeben wurden und so<br />
in einem fort bis auf uns gekommen sind« sollte es u. E. heißen. Die Übersetzung in DH<br />
1501 lautet hingegen: »die von den Aposteln aus dem Munde Christi selbst empfangen<br />
oder von den Aposteln selbst auf Diktat des Heiligen Geistes gleichsam von Hand zu<br />
Hand weitergegeben und bis auf uns gekommen sind«. Etwas besser, aber m. E. noch<br />
nicht befriedigend wird die Syntax in der Version der »Dekrete der Ökumenischen Konzilien«<br />
(hg. von Josef Wohlmuth, Bd. 3, 663) aufgefaßt : »die, von den Aposteln aus dem<br />
Munde Christi selbst angenommen oder von den Aposteln selbst durch Eingebung des<br />
Heiligen Geistes gleichsam von Hand zu Hand überliefert, bis zu uns gelangt sind.«. 64<br />
Das lateinische Original ist meiner Meinung nach folgendermaßen syntaktisch konstruiert:<br />
Die mündlichen »traditiones« (der apostolischen Ära) spalten sich in zwei Bereiche<br />
auf: der eine geht auf Christi eigene Worte zurück, die die Apostel aufgenommen haben<br />
(quae 65 – sc. traditiones – ab ipsius Christi ore ab Apostolis acceptae), der andere betrifft<br />
die Eingebungen des Heiligen Geistes, die nach der Himmelfahrt Jesu wiederum an die<br />
Apostel ergingen. 66 Wenn es im folgenden heißt »quasi per manus traditae ad nos usque<br />
no-apostolica« nicht immer ganz sauber durchzuführen ist: Scheinbar rein disziplinäre Bestimmungen<br />
können die notwendige Konsequenz der göttlichen Offenbarung sein und fallen<br />
damit dann doch, jedenfalls indirekt, unter das »depositum fidei«.<br />
63 Die mündliche Überlieferung als Glaubensquelle, 84-86, Zitat 86.<br />
64 Auch die alte, manchmal aber noch wertvolle Übersetzung von Wilhelm Smets liegt hier<br />
falsch (Des hochheiligen, ökumenischen und allgemeinen Concils von Trient Canones und<br />
Beschlüsse, lat.-dt., 6. Aufl. Bielefeld 1868, Nachdr. Sinzig 1989, 76).<br />
65 Hens (86) bezieht, grammatisch und inhaltlich korrekt, das Relativpronomen »quae« nur auf<br />
»[(in) sine scripto] traditionibus«. Daß diese Deutung zutrifft, zeigt auch die Fortsetzung des<br />
Textes im folgenden Abschnitt ab »nec non traditiones ipsas…«<br />
66 Siehe hierzu Franz Mußner, Die johanneischen Parakletsprüche und die apostolische Tradition,<br />
in: Schrift und Tradition, 91-104. Eindeutig ist hier die direkte Wirkung des Heiligen<br />
Geistes auf die apostolische Zeit beschränkt: »Es wird gesprochen von der Promulgation<br />
des Evangeliums durch Christus, die von den Aposteln in doppelter Gestalt, mündlich<br />
und schriftlich, weitergegeben wurde, wobei (anders als bei Cervini) die pneumatologische<br />
Komponente hier zunächst mit der apostolischen vereinigt erscheint, insofern zwei Arten<br />
apostolischer Traditionen unterschieden werden, solche, die auf Christus, und solche, die<br />
auf die Eingebung des Heiligen Geistes zurückgehen.« So Joseph Ratzinger, Ein Versuch zur<br />
Frage des Traditionsbegriffs, jetzt in: Joseph Ratzinger/Benedikt XVI., Wort Gottes, 69. Der<br />
Beitrag stammt aus dem Jahre 1965. Ratzinger spielt hier auf die Rede des Kardinallegaten<br />
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