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2. Una Voce - Una Voce Deutschland eV

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Die katholische Lehre von den zwei Quellen der Offenbarung<br />

tamen ac alio modo«). In der zugehörigen Anmerkung 2 werden Traditionszeugnisse,<br />

u. a. 2 Thess 2,15, angeführt. 53<br />

Geiselmanns Kampf gegen die Zwei-Quellen-Lehre<br />

Das besagte Schema, das dann verworfen wurde 54 , berief sich zu Recht mit seiner Zwei-<br />

Quellen-Lehre auf die Dogmatische Konstitution Dei filius des I. Vatikanums (DH 3006),<br />

die ihrerseits einen Text aus dem Trienter Konzil aufgriff (DH 1501). Und dies geschah<br />

einige Jahre nach der ersten Veröffentlichung von Geiselmanns These im Jahre 1957: Sie<br />

hatte, obgleich sie allenthalben diskutiert und oft positiv aufgenommen worden war, die<br />

Verfasser des Schemas offensichtlich nicht überzeugt.<br />

Mit jenem Text des Tridentinums wollen wir uns im weiteren Verlauf unserer Untersuchung<br />

intensiv beschäftigen. Immer wieder wurde von Josef Rupert Geiselmann, Karl<br />

Rahner und vielen weiteren Theologen, wie wir schon angedeutet haben, behauptet,<br />

das Tridentinum habe nicht die Zwei-Quellen-Lehre unterstützen wollen. Für diese<br />

These, die eigentlich schon von Charles Boyer, nach Vorarbeiten u. a. von Johannes<br />

Beumer und Heinrich Lennerz, in zwei Aufsätzen der Zeitschrift »Doctor communis«<br />

von 1962 und 1963 im wesentlichen endgültig widerlegt worden ist 55 , beruft man<br />

sich auf eine interessante, nicht zu bestreitende kleine Änderung in dem Satz, der in<br />

Trient zunächst vorgesehen worden war. Denn es war nach dem vorläufigen Dekretentwurf<br />

Cervinis 56 vom 2<strong>2.</strong> März 1546 anfangs geplant gewesen, über das Verhältnis<br />

von Schrift und Tradition festzuhalten, »diese (des Evangeliums) Wahrheit sei teils in<br />

geschriebenen Büchern, teils in ungeschriebenen Überlieferungen enthalten…« Die<br />

53 Acta synodalia Sacrosancti Concilii Oecumenici Vaticani II, Vol. I, Pars III, 15; 16 Anm. <strong>2.</strong><br />

54 Dies geschah unter Mißachtung der Geschäftsordnung des Konzils durch Intervention Papst<br />

Johannes’ XXIII., und zwar auf Betreiben progressiver Kräfte. Denn die dafür notwendige<br />

2/3 Mehrheit war in der Aula nicht erreicht worden. Die häufig zu lesende Behauptung,<br />

viele Konzilsväter hätten das Abstimmungsverfahren gar nicht recht verstanden und daher<br />

gegen ihre eigentliche Absicht votiert (siehe z. B. auch wieder bei Helmut Hoping, Herders<br />

theologischer Kommentar zum Zweiten Vatikanischen Konzil, Bd. 3, 727), läßt sich nicht<br />

beweisen und stellt den Bischöfen ohne Not ein geistiges Armutszeugnis aus.<br />

55 Die Aufsätze sind viel zu wenig beachtet worden. Buckenmaier scheint sie gar nicht zu<br />

kennen. Wir kommen auf sie gleich noch zurück.<br />

56 Die Konzilsteilnehmer waren zur theologischen Vorklärung der zu behandelnden Fragen<br />

auf dem Trienter Konzil in drei Gruppen eingeteilt worden, denen jeweils ein Kardinallegat<br />

vorstand. Über das, was in Cervinis »Klasse« verhandelt wurde, sind wir einigermaßen<br />

gut informiert, weil er als einziger durch seinen Sekretär Massarelli ein Protokoll anfertigen<br />

ließ. Siehe Hubert Jedin, Geschichte des Konzils von Trient, Band II: Die erste Trierer Tagungsperiode<br />

1545/1547, Freiburg/B. 1957, 43.<br />

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