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2. Una Voce - Una Voce Deutschland eV

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42 Heinz-Lother Barth<br />

te im Neuen Testament finden 38 , die aber allein nicht immer für einen dogmatisch wirklich<br />

stichhaltigen Beweis ausreichen. Konsequenterweise anerkennen die Protestanten in<br />

der Regel letztlich eben nur zwei Sakramente, nämlich die Taufe und das Abendmahl 39<br />

(wobei letzteres nach katholischer Lehre aufgrund des Fehlens eines Weihepriestertums<br />

ungültig gespendet wird 40 ). Buckenmaier zitiert ja selbst einige Seiten weiter 41 aus dem<br />

38 Die in Frage kommenden Stellen habe ich an anderer Stelle aufgeführt, siehe »Wer heilig ist,<br />

trete hinzu; wer es nicht ist, tue Buße!« (Teil II), UVK 25,4/1995, 233 f. Aus besagtem Grund<br />

setzten sich Asculanus und Seripando auf dem Trienter Konzil mit ihrem Vorschlag durch, auf<br />

die Verurteilung des folgenden Satzes zu verzichten: »Es gibt kein Sakrament, das nicht in der<br />

Schrift enthalten ist.« (siehe M. Seybold, Die Siebenzahl der Sakramente [Conc. Trid., sessio VII,<br />

can. 1], MThZ 27/1976, 127). Diese erfolgreiche Intervention darf aber durchaus nicht als Absage<br />

an die Zwei-Quellen-Lehre gewertet werden.<br />

39 Der protestantische Pfarrer und Assistent an der Augustana-Hochschule Hanns Leiner<br />

spricht in seiner ehrlichen, da nicht auf ökumenische Befindlichkeiten Rücksicht nehmenden<br />

Einführung in Luthers Denken zu Recht nur von »den beiden Sakramenten«, nämlich<br />

der Taufe und dem Abendmahl (Luthers Theologie für Nichttheologen, Nürnberg 2007,<br />

130) – weitere gibt es eben letztlich im Protestantismus nicht, jedenfalls nicht allgemein<br />

verbreitet. Siehe auch Bernhard Lohse, Luthers Theologie in ihrer historischen Entwicklung<br />

und ihrem systematischen Zusammenhang, Göttingen 1995, 316-333 (zu Taufe und Abendmahl).<br />

Die eher gemäßigt-protestantische »Confessio Augustana« scheint allerdings die<br />

Beichte zu den Sakramenten gezählt zu haben; die Stellung Martin Luthers sowie auch anderer<br />

Reformatoren zu dieser Frage war schwankend (Leif Grane, Die Confessio Augustana<br />

– Einführung in die Hauptgedanken der lutherischen Reformation, 4Göttingen 1990, 101).<br />

Aufschlußreich ist ein kurzer Artikel aus der Zeitung Die Tagespost (10. Dezember 2009, S.<br />

6). Unter der Überschrift »Beichte gewinnt bei Protestanten an Bedeutung« war dort zu lesen:<br />

»Die Beichte gewinnt nach Auffassung des pfälzischen Kirchenpräsidenten Christian<br />

Schad in der evangelischen Kirche wieder mehr an Bedeutung. Er sehe zwar keine Renaissance<br />

der individuellen Beichte im großen Stil, sagte Schad in Speyer dem ›Evangelischen<br />

Pressedienst‹ (epd). Allerdings stelle er eine ›leise und allmähliche Wiederentdeckung‹ der<br />

Einzelbeichte in der Seelsorge fest. Martin Luther habe immer an der Beichte festgehalten,<br />

sagte der Theologe. Zeitweise habe er sie neben Taufe und Abendmahl zu den Sakramenten<br />

gerechnet… Erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts sei die Bedeutung der Einzelbeichte<br />

stark zurückgegangen.« So sehr wir solche Entwicklungen begrüßen, so bleibt doch festzuhalten:<br />

Der Protestantismus müßte sein Amts – und Kirchenverständnis ändern, damit solche<br />

Formen der Beichte dem katholischen Sakrament der Buße wirklich vergleichbar wären.<br />

Dieses Defizit geht auch noch einmal deutlich aus einer der jüngsten Publikationen zu<br />

Martin Luther hervor: Hans – Martin Barth betont, daß Luther zwar die Einzelbeichte nicht<br />

abgelehnt habe, sie aber nach des Reformators Absicht einfach »zwischen zwei Christenmenschen«,<br />

wenn sie gewünscht werde, zu erfolgen habe. (Die Theologie Martin Luthers<br />

– Eine kritische Würdigung, Gütersloh 2009, 359) Außerdem müsse das Sündenbekenntnis<br />

nicht notwendigerweise mündlich vorgetragen werden; die Ohrenbeichte könne nicht verpflichtend<br />

gemacht werden. (356; 359).<br />

40 Siehe Verf., Dürfen protestantische Christen die hl. Eucharistie empfangen? Theologisches<br />

37,9-10/2007, 339-364, v. a. 349-361.<br />

41 Buckenmaier, Der gerettete Anfang, 83

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