2. Una Voce - Una Voce Deutschland eV
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Die katholische Lehre von den zwei Quellen der Offenbarung<br />
tig sei, und erhebt die Apostolizität, verbunden mit der Kontinuität und Katholizität zu<br />
Kriterien für die Unterscheidung apostolischer Tradition und menschlicher Traditionen<br />
(DH 1501 1504); eine Antwort, die erst in der nachtridentinischen Theologie im Sinn<br />
einer Zwei-Quellen-Theorie mißdeutet wird.« 6<br />
Noch der groß angelegte, von Peter Hünermann und Bernd Jochen Hilberath herausgegebene<br />
Gesamtkommentar zum II. Vatikanischen Konzil schließt sich besagtem Paradigmenwechsel<br />
an. Der Freiburger Dogmatiker (und Liturgiewissenschaftler) Helmut<br />
Hoping stellt in seinen Ausführungen zur Offenbarungskonstitution Dei Verbum fest:<br />
»Geiselmanns Interpretation des Trienter Konzils und seine Überlegungen zur materialen<br />
Schriftsuffizienz waren anfänglich umstritten, setzten sich später aber weitgehend durch.« 7<br />
Der Gelehrte bekennt sich auch selbst zu jenem Neuansatz, indem er schreibt: »Der Offenbarungskonstitution<br />
des <strong>2.</strong> Vatikanischen Konzils liegt der genannte geschichtlichdynamische<br />
Traditionsbegriff zugrunde. Überwunden wird damit die Theorie von den<br />
zwei Quellen der Offenbarung (Schrift, Tradition), von der Geiselmann zeigen konnte,<br />
dass sie vom Trienter Konzil nicht gelehrt wird, sondern sich erst in der nachtridentinischen<br />
Theologie durchgesetzt hat.« 8 Immerhin erwähnt Hoping auch mit Respekt die<br />
Kritik Joseph Ratzingers an Geiselmanns Ansatz, die er aber offenbar selbst so nicht teilt;<br />
wir kommen später noch auf die Position des jetzigen Papstes zu sprechen. Allerdings<br />
gibt Hoping zu: »Das in der Schrift überlieferte Wort Gottes besitzt einen Überhang, so<br />
dass das Verhältnis von Schrift, Tradition und Kirche mit der These von der materialen<br />
Schriftsuffizienz keineswegs geklärt ist.« 9<br />
6 Joachim Drumm, Tradition IV. Theologie – und dogmengeschichtlich, 3 LThK 10/2001, 154.<br />
Die im Lexikonartikel abgekürzten Wörter habe ich ausgeschrieben.<br />
7 Herders theologischer Kommentar zum Zweiten Vatikanischen Konzil, Bd. 3/2005, 711.<br />
8 Hoping a. O. 710<br />
9 a. O. 711. Übrigens setzen sich Hopings Ausführungen in mancher Hinsicht positiv von den<br />
Kommentaren zu den anderen Texten des II. Vatikanums ab, die in dem fünfbändigen Gesamtwerk<br />
von unterschiedlichen Autoren verfaßt worden sind. Man darf nicht übersehen,<br />
daß auch sonst gelegentlich glaubenstreue Theologen sich von Geiselmanns Argumentation<br />
haben überzeugen lassen. Das gilt z.B. für Albert Lang, der zwar persönlich sehr wohl<br />
eine materiale Insuffizienz der Hl. Schrift annahm, sich aber positiv zu Geiselmanns These<br />
in seiner bekannten »Fundamentaltheologie« äußerte (Bd. II – Der Auftrag der Kirche,<br />
2München 1958, 285).<br />
Der Freiburger Theologe Helmut Hoping hat übrigens recht kritisch zu bestimmten Aspekten<br />
der Liturgiereform Stellung bezogen und verhehlt seine partielle Sympathie für die überlieferte<br />
lateinische Meßform nicht. Siehe z.B. seinen Beitrag »Bewahren und erneuern – Eine Relecture<br />
der Liturgiereform« (IKaZ 38/2009, 570-584). Dort liest man beispielsweise: »Das vom<br />
Konzil formulierte Kriterium der organischen Liturgieentwicklung hätte es erfordert, bei der<br />
Revision der liturgischen Bücher in der Perspektive der longue durée einen historischen Ausgleich<br />
zwischen Bewahren und Erneuern vorzunehmen. Das scheint mir vor allem bei der<br />
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