2. Una Voce - Una Voce Deutschland eV
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30 Heinz-Lother Barth<br />
den Versuch, mit den Protestanten im ökumenischen Dialog wenigstens in bestimmten<br />
Fragen zu einer Einigung zu gelangen. Manche katholische Theologen waren von der<br />
Hoffnung beseelt, die Positionen lägen vielleicht gar nicht so weit auseinander, wenn<br />
man die Dinge nur richtig betrachte.<br />
Moderne Antworten<br />
Einige Stimmen mögen zeigen, wie weit sich jener »Paradigmenwechsel« durchgesetzt hat;<br />
sie wären beliebig vermehrbar. Wilhelm Breuning schreibt im »Handbuch der Ökumenik«:<br />
»Die erwähnte Diskussion um den Sinn des Trienter Dekrets hat von daher gesehen<br />
schon wieder mehr ›historische‹ als aktuelle Bedeutung. Ihre historische Bedeutung darf<br />
dennoch nicht unterschätzt werden. Sie brachte die These von der ›Schriftsuffizienz‹ als<br />
eine katholische Möglichkeit wieder ins Bewußtsein.« 3 Im »Ökumene-Lexikon« liest man:<br />
»In der auf dem Trienter Konzil versammelten kath. Kirche vermochten sich die Väter<br />
dieser reformatorischen Lösung 4 nicht so ohne weiteres anzuschließen. Mit den Reformatoren<br />
die Apostolizität der Schrift bezeugend, wurde aber die ›T‹ als mündliche apostolische<br />
Überlieferung angesehen. Trotz dieser Sehweise wurde aber eine nähere Zuordnung<br />
von Schrift und T vermieden, sondern lediglich gesagt, die Heilswahrheit sei enthalten<br />
in Schrift und ungeschriebenen Überlieferungen und beide seien mit gleicher frommer<br />
Bereitschaft und Ehrfurcht anzuerkennen und zu verehren. Damit wurde eine Vorlage, die<br />
davon sprach, die Heilswahrheit sei teils in der Schrift und teils in der Überlieferung enthalten,<br />
ein Vorschlag, der eine endgültige Klärung und kein Offenhalten in der näheren<br />
Zuordnung von Schrift und Überlieferung bedeutet hätte, bewußt nicht übernommen.« 5<br />
Noch deutlicher drückt sich das »Lexikon für Theologie und Kirche« in seiner dritten<br />
Auflage aus, indem es der nachtridentinischen Theologie der katholischen Kirche regelrecht<br />
ein Mißverständnis der Konzilsbeschlüsse vorwirft: »Mit der Frage nach der<br />
Schriftgemäßheit verbindet sich freilich die Frage nach der Rolle des kirchlichen Lehramtes<br />
als Auslegungsinstanz. Das Konzil von Trient stellt fest, daß das eine Evangelium<br />
in Schrift und Tradition, die beide mit gleicher Ehrfurcht festzuhalten sind, gegenwär-<br />
gaben aus dem <strong>2.</strong> Teil dieses Aufsatzes, der an anderer Stelle abgedruckt worden ist: Zur<br />
Dogmatischen Konstitution »Dei Verbum« über die göttliche Offenbarung Nr. 9, Annuarium<br />
Historiae Conciliorum 16/1984, 437 Anm. 3.<br />
3 Wilhelm Breuning, Überwundene Alternativen? Schrift und Tradition, in: Handbuch der<br />
Ökumenik, Bd. III/2, hg. von Hans Jörg Urban und Harald Wagner, Paderborn 1987, 33<br />
4 Gemeint ist das »sola scriptura«-Prinzip.<br />
5 J. Brosseder, Tradition II, kath. Sicht, in: Ökumene-Lexikon: Kirchen. Religionen. Bewegungen.<br />
Hg. von Hanfried Krüger, Werner Löser und Walter Müller-Römheld, Frankfurt/M. <strong>2.</strong><br />
Aufl. 1987, 1193