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2. Una Voce - Una Voce Deutschland eV

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114 Heinz-Lother Barth<br />

Für sein Verständnis des konziliaren Auftrags berief sich der spätere Papst (a. O. 19)<br />

vor allem auf die Konstitution über die göttliche Offenbarung »Dei verbum«, und zwar<br />

Nr. 8 ( 2 LThK 13, 519), wo der Begriff »Fülle der göttlichen Wahrheit« vorkommt, der<br />

»die Kirche im Gang der Jahrhunderte ständig entgegenstrebt, bis an ihr sich Gottes<br />

Worte erfüllen« (»Ecclesia scilicet, volventibus saeculis, ad plenitudinem divinae veritatis<br />

iugiter tendit, donec in ipsa consummentur verba Dei«). So mißverständlich diese<br />

Formulierung auch sein mag, hätte Karol Wojtyla doch unbedingt erwähnen müssen,<br />

daß im Konzilstext unmittelbar zuvor der »Fortschritt der apostolischen Überlieferung«<br />

(»Haec quae est ab Apostolis Traditio sub assistentia Spiritus Sancti in Ecclesia proficit«)<br />

streng gebunden ist an ein reines Wachstum im Verständnis der überlieferten Dinge und<br />

Worte (»crescit enim tam rerum quam verborum traditorum perceptio«, DV 8) 215 , daß<br />

also das von Gott Offenbarte »für alle Zeiten unversehrt erhalten bleiben sollte« (»ut in<br />

aevum integra permanerent«, DV 7,1, 2 LThK 13, 514). Leo Elders kommentierte DV<br />

8 korrekt mit den Worten: »Die Konstitution spricht von einem Fortschritt in unserem<br />

Verständnis der in der Offenbarung überlieferten Botschaft, aber nicht in der von<br />

Christus gebrachten Offenbarung selbst. Dies wird nochmals in der abschließenden<br />

Bemerkung unterstrichen, daß das Lehramt nichts lehrt als das, was überliefert ist. Weil<br />

die Dogmatische Konstitution eher versöhnen wollte, als zugespitzte Lösungen formulieren,<br />

hat sich die Debatte hernach weiter fortgesetzt.« 216<br />

Joseph Ratzingers Offenbarungsbegriff<br />

Ein ähnliches Problem, wie es uns beim verstorbenen Papst begegnet ist, läßt sich auch<br />

in manchen Bemerkungen diagnostizieren, die man im früheren Oeuvre des derzeitigen<br />

Pontifex findet. Es wird bei Joseph Ratzinger nicht immer ganz klar, wie weit die<br />

»lebendige Tradition« in der Ausdeutung der Offenbarung gehen darf: Gibt es nach der<br />

apostolischen Zeit irgendwelche weiteren »Offenbarungen«? Unschärfen in dieser für die<br />

Kirche so entscheidenden Frage hat offenbar nicht ganz zu Unrecht Michael Schmaus<br />

der Habilitationsschrift des jetzigen Heiligen Vaters vorgeworfen, die unter den Titel<br />

»Die Geschichtstheologie des heiligen Bonaventura« gestellt worden 217 und vor allem<br />

215 Zum richtigen Verständnis der viel diskutierten Stelle siehe Verf., Überlegungen zum katholischen<br />

Traditionsbegriff, UVK19/1989, 309-324. Vgl. auch ds., Von der Unveränderbarkeit<br />

der Dogmen, Kirchliche Umschau 13,6/2010, 40-49.<br />

216 Leo Elders S.V.D., Gespräche mit Thomas von Aquin, hg. von David Berger und Jörgen Vijgen,<br />

Quaestiones non disputatae Bd. X, Siegburg 2005, 193.<br />

217 Die zentralen Thesen der Schrift stellt Maximilian Heinrich Heim kurz vor: Joseph Ratzinger,<br />

Kirchliche Existenz und existenzielle Theologie – Ekklesiologische Grundlinien unter<br />

dem Anspruch von Lumen gentium. Mit einen Geleitwort von Joseph Kardinal Ratzinger,<br />

<strong>2.</strong> korrigierte und ergänzte Aufl. Frankfurt/M. 2005, 156-159.

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