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FrankenmarktM6 hoch V1 - ISG

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Ein Platz zum Wohlfühlen<br />

Moderne Moderne Mietwohnungen Mietwohnungen in<br />

in<br />

FRANKENMARKT<br />

RANKENMARKT<br />

Innviertler Gemeinnützige Wohnungs-<br />

und Siedlungsgenossenschaft<br />

4910 Ried i. I., Goethestraße 29<br />

www.isg-wohnen.at


Das Das Das Wohnprojekt Wohnprojekt am am Feldweg Feldweg<br />

Feldweg<br />

In schöner und ruhiger Ortsrandlage errichten wir in Frankenmarkt ein weiteres modernes<br />

Wohnprojekt mit 18 attraktiven Mietwohnungen<br />

Mietwohnungen.<br />

Mietwohnungen<br />

Das Baugrundstück befindet sich im westlichen Anschluss an die dort bereits bestehende<br />

Wohnanlage am Feldweg 28 A. Das Wohnhaus wird dreigeschossig (Erd-, 1. u. 2.<br />

Obergeschoß) ausgeführt und voll unterkellert. Die Zwei Zwei-, Zwei , Drei Drei- Drei undundVierzimmerwohnunVierzimmerwohnun- gen gen bieten Wohnflächen von ca. 62, 74, 85 und 95 m².<br />

Sie betreten das Haus von Norden und erreichen über das zentrale Stiegenhaus, oder<br />

barrierefrei mit dem Lift, Ihre Wohnung. Die Wohnzimmer mit den vorgesetzten Loggien Loggien<br />

Loggien<br />

sind ideal nach Süden bzw. Westen ausgerichtet. Im Keller befinden sich ein großzügiger<br />

Abstellraum für Fahrräder und Kinderwagen, die Haustechnik, ein Trockenraum sowie<br />

für jede Wohnung ein verschließbares Kellerabteil Kellerabteil. Kellerabteil<br />

Die Wärmeversorgung des Hauses<br />

erfolgt über den Anschluss an das örtliche Nahwärmenetz. Zusätzlich zur <strong>hoch</strong>wertigen<br />

Ausführung im Niedrigstenergie-Standard sind alle Wohnungen mit kontrollierter<br />

Wohnraumlüftung ausgestattet.<br />

Die Grünflächen<br />

Grünflächen Grünflächen stehen den Mietern zur allgemeinen Benützung offen. Sie sind unter<br />

anderem mit einem Spielplatz, Gehwegen und einem Wäschetrockenplatz gestaltet.<br />

Für den ruhenden Verkehr stehen im nördlichen beziehungsweise östlichen Grundstücksbereich<br />

27 Autoabstellplätze zur Verfügung.<br />

Wir achten bei unseren Wohnprojekten auf eine äußerst <strong>hoch</strong>wertige Ausführungsqualität.<br />

Beste Materialen und perfekte Verarbeitung haben Priorität, damit Sie – Aufleben in<br />

einer einer neuen neuen Wohn Wohn- Wohn und und und Lebenswelt Lebenswelt.<br />

Lebenswelt


Die Die Lage Lage im im Raum Raum<br />

Raum<br />

II. Bauteil<br />

I. Bauteil<br />

Dieser Plan sowie alle weiteren Pläne in dieser Broschüre beruhen auf dem Projektstand vom<br />

Oktober 2011. Geringfügige Änderungen behalten wir uns vor.


Gebäudeansichten<br />

Gebäudeansichten


Grundrisse Grundrisse (Regelgeschoß)<br />

(Regelgeschoß)<br />

Top 12, 18<br />

67,91m² + 6,44m² =<br />

74,35 m²<br />

Top 5, 11, 17<br />

88,92 m2 + 5,39 m² =<br />

94,31 m²<br />

Hinweis zu Notkaminen:<br />

/Top 6<br />

/67,87 m² + 10,27 m² Terr.<br />

Die Wohnung Top 6 im Erdgeschoß verfügt anstelle einer Loggia über eine Terrasse, die – im<br />

Gegensatz zur Loggia – nicht zur Wohnfläche zählt.<br />

Top 4, 10, 16 Top 3, 9, 15 Top 2, 8, 14 Top 1, 7, 13<br />

68,39 m² + 5,65 m² = 68,39 ² + 5,65 m² = 56,72 m² + 5,65 m² = 79,17 m² + 5,65 m² =<br />

74,05 m² 74,05 m² 62,38 m² 84,82 m²<br />

Aufgrund des energietechnischen Standards des Gebäudes sind Notkamine nicht mehr zweckmäßig und entsprechen<br />

nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. Dem wird auch in den oö. Bauvorschriften Rechnung getragen.<br />

Daher Daher wird wird bei bei diesem diesem Wohnprojekt Wohnprojekt auf auf den den Einbau Einbau von von Notkaminen Notkaminen verzichtet!<br />

verzichtet!


Wohnungsgrundrisse<br />

Wohnungsgrundrisse<br />

3-Zimmerwohnung Zimmerwohnung ca. ca. 84 84 m²<br />

m²<br />

Top Top 1, 1, 7, 7, 13<br />

13<br />

2-Zimmerwohnung Zimmerwohnung ca. ca. 63 63 m²<br />

m²<br />

Top Top 2, 2, 8, 8, 14<br />

14<br />

3-Zimmerwohnung Zimmerwohnung ca. ca. 74 74 m²<br />

m²<br />

Top Top 3, 3, 9, 9, 15<br />

15


Wohnungsgrundrisse<br />

Wohnungsgrundrisse<br />

3-Zimmerwohnung Zimmerwohnung Zimmerwohnung ca. ca. 74 74 m² m²<br />

m²<br />

Top Top 4, 4, 4, 10, 10, 10, 16<br />

16<br />

3-Zimmerwohnung Zimmerwohnung ca. ca. 74 74 m²<br />

m²<br />

Top Top 6, 6, 12, 12, 12, 18<br />

18<br />

4-Zimmerwohnung Zimmerwohnung ca. ca. 94 94 m² m²<br />

m²<br />

Top Top Top 5, 5, 5, 11, 11, 11, 17 17<br />

17


Kostenaufstellung<br />

Kostenaufstellung<br />

Wg.<br />

Nr.<br />

Ge-<br />

schoß<br />

Die Baukosten werden zu 2 % durch Eigenmittel der Mieter finanziert.<br />

Der Baukostenbeitrag wird bei Auflösung des Nutzungsverhältnisses nach den Bestimmungen des<br />

Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes zurückgezahlt.<br />

Alle Alle Preisangaben Preisangaben beruhen beruhen auf auf den den am am heutigen heutigen Tage Tage bekannten bekannten Kosten Kosten und und Förderungsbestimmungen.<br />

Förderungsbestimmungen.<br />

Okt. 2011<br />

Wohn-<br />

fläche<br />

m²<br />

FLÄCHEN FLÄCHEN in in m²<br />

m²<br />

Loggia<br />

Nutzfläche<br />

förderbar<br />

gesamt m²<br />

m²<br />

Eigenmittel<br />

Eigenmittel<br />

MONATLICHE MONATLICHE LEISTUNG LEISTUNG AB AB AB BEZUG<br />

BEZUG<br />

Miete gesamt<br />

(inkl.Ust.)<br />

Betriebs-<br />

u.Heizkosten<br />

pauschale ca.<br />

GESAMT GESAMT inkl.<br />

inkl.<br />

Umsatz-<br />

Umsatz<br />

steuer<br />

steuer<br />

mögliche<br />

Wohn-<br />

beihilfe<br />

1 EG 80,10 5,99 86,09 2.620 2.620<br />

419 198 617 301<br />

2 EG 57,01 5,99 63,00 1.920 1.920<br />

307 145 452 220<br />

3 EG 68,68 5,99 74,67 2.270 2.270<br />

363 172 535 261<br />

4 EG 68,68 5,99 74,67 2.270 2.270 2.270<br />

363 172 535 261<br />

5 EG 89,79 5,75 95,54 2.910 2.910<br />

465 220 685 685 334<br />

6 EG 68,28 7,04 78,80 2.290 2.290<br />

367 173 540 263<br />

7 1.OG 80,10 5,76 85,86 2.610 2.610<br />

418 197 615 615 300<br />

8 1.OG 57,01 5,76 62,77 1.910 1.910<br />

305 144 449 219<br />

9 1.OG 68,68 5,76 74,44 2.270 2.270<br />

362 171 533 260<br />

10 1.OG 68,68 5,76 74,44 2.270 2.270<br />

362 171 533 260<br />

11 1.OG 89,79 5,51 95,30 2.900 2.900<br />

464 219 683 333<br />

12 1.OG 68,16 6,44 74,60 2.270 2.270<br />

363 172 535 261<br />

13 2.OG 80,02 5,76 85,78 2.610 2.610<br />

417 197 614 300<br />

14 2.OG 57,01 5,76 62,77 1.910 1.910<br />

305 144 449 219<br />

15 2.OG 68,68 5,76 74,44 2.270 2.270<br />

362 171 533 260<br />

16 2.OG 68,68 5,76 74,44 2.270 2.270<br />

362 171 533 533 260<br />

17 2.OG 89,79 5,51 95,30 2.900 2.900<br />

464 219 683 333<br />

18 2.OG 68,16 6,44 74,60 2.270 2.270<br />

363 172 535 261


Die Die Ausstattung<br />

Ausstattung<br />

FENSTER<br />

FENSTER<br />

Kunststoff-Alu-Fenster mit Isolierverglasung,<br />

innen Werzalit-Fensterbretter –<br />

außen Alu-Fensterbänke<br />

TÜREN<br />

TÜREN<br />

Innentüren: Türblätter in Stahlzarge; weiß<br />

lackiert.<br />

Wohnungseingangstüre: brandhemmend<br />

u. einbruchshemmend mit Sicherheitsbügel.<br />

FUSSBÖDEN<br />

FUSSBÖDEN<br />

Linoleum in Vorraum und Abstellraum<br />

Klebeparkett (Esche) in Küche, Wohn-,<br />

Schlaf- und Kinderzimmern<br />

Fliesen in Bad und WC<br />

HEIZUNG HEIZUNG – NAHWÄRMEANSCHLUSS<br />

NAHWÄRMEANSCHLUSS<br />

NAHWÄRMEANSCHLUSS<br />

KONTROLLIERTE KONTROLLIERTE KONTROLLIERTE WOHNRAUMLÜFTUNG<br />

WOHNRAUMLÜFTUNG<br />

WANDOBERFLÄCHEN<br />

WANDOBERFLÄCHEN<br />

Fliesen im Bad bis 2,00 m Höhe und im<br />

WC bis 1,50 m Höhe<br />

Farbanstrich in sämtlichen Wohn- und<br />

Nebenräumen (Innendispersion weiß),<br />

die Decken werden mit Raufasertapeten<br />

tapeziert und weiß gestrichen<br />

SANITÄRE SANITÄRE INSTALLATIONEN INSTALLATIONEN UND<br />

UND<br />

EINRICHTUNGEN<br />

EINRICHTUNGEN<br />

Küche Küche: Küche Anschluss und Ablauf für Spülbecken,<br />

Anschluss für Geschirrspüler,<br />

E-Herd, Kühlschrank<br />

Bad Bad: Bad<br />

Waschtischanlage (weiß) mit<br />

verchromter Einhebelarmatur; Einbaubadewanne<br />

(weiß) mit Wannenfüll- und<br />

Brausearmatur (außer Whg. 6, 12, 18 =<br />

befahrbare Dusche); Entlüftungsgerät (in<br />

Bad und WC); Waschmaschinenanschluss;<br />

WC WC: WC<br />

Tiefspül-Wandklosettanlage (weiß),<br />

Handwaschbecken mit Armatur<br />

ELEKTROINSTALLATIONEN ELEKTROINSTALLATIONEN lt. lt. ÖVE;<br />

ÖVE;<br />

INTERNETANSCHLUSS INTERNETANSCHLUSS IM IM WOHN WOHN- WOHN UND<br />

UND<br />

KINDERZIMMER<br />

KINDERZIMMER<br />

Bitte beachten Sie, dass Änderungen, die nach Vorliegen der Ausschreibungsergebnisse<br />

bzw. im Ermessen der <strong>ISG</strong> liegen, vorgenommen werden können.


Ausführung Ausführung von von Sonderwünschen<br />

Sonderwünschen<br />

Änderungen und Ergänzungen der Elektroinstallationen und der sanitären Einrichtungen<br />

sowie Änderungen der Fußbodenbeläge und Verfliesungen nach Farbe und Qualität sind<br />

möglich. Allfällige Mehrkosten für derartige Sonderwünsche sind vom Wohnungswerber<br />

dem einzelnen Professionisten direkt zu bezahlen. Vor Auftragserteilung ist die Einholung<br />

eines Offertes zweckmäßig.<br />

Sollten durch Änderungen Minderleistungen (z. B. bei Malerarbeiten durch zusätzliche<br />

Verfliesung) bei einzelnen Professionisten entstehen, kann dafür von der <strong>ISG</strong> keinerlei<br />

Gutschrift gefordert werden.<br />

Die Ausführung von Sonderwünschen ist nur mit den von der <strong>ISG</strong> beauftragten Professionisten<br />

möglich.<br />

Wird eine Wohnung während der Bauzeit zurückgegeben (maximal bis zur Rohbaufertigstellung)<br />

und wurden Sonderwünsche bereits ganz oder teilweise ausgeführt, sind<br />

die angefallenen Kosten den Professionisten zu bezahlen. Ist der Wohnungsnachfolger<br />

mit den bereits ausgeführten Sonderwünschen nicht einverstanden, hat der Vorgänger<br />

die Kosten der Abänderung auf die ursprünglich geplante Standardausführung zu übernehmen.<br />

Haftungsansprüche für allenfalls in Auftrag gegebene Sonderwünsche bzw. Mehrleistungen<br />

können der <strong>ISG</strong> gegenüber nicht geltend gemacht werden. Behebungen von<br />

Mängeln bei Sonderausstattungen sind daher vom Wohnungswerber direkt mit den<br />

ausführenden Firmen zu vereinbaren.


Kontrollierte Kontrollierte Wohnraumlüftung<br />

Wohnraumlüftung<br />

Mit dem dezentralen Wohnraumlüftungssystem befindet sich ein <strong>hoch</strong>wertiges Produkt<br />

in der von Ihnen genutzten Wohnung. Dieses Gerät dient Ihrem Wohlbefinden und Ihrer<br />

Gesundheit.<br />

Frische, gesunde und hygienisch einwandfreie Luft wird vollautomatisch, mit Wärmerückgewinnung<br />

vorgewärmt, den Wohnräumen zugeführt. Die verbrauchte Raumluft<br />

wird abgesaugt und ihre Wärme der frischen Luft berührungslos übertragen. Dabei<br />

arbeiten die Geräte äußerst energiesparend und erzeugen ein angenehmes Raumklima.<br />

Sie sparen Heizkosten, erhöhen Ihren Wohnkomfort und entlasten ganz nebenbei noch<br />

unsere Umwelt.<br />

Die Lüftungsgeräte sind für den Dauerbetrieb ausgelegt und entsprechend langlebig. In<br />

der kalten Jahreszeit sollen die Geräte permanent in Dauerlüftung betrieben werden.<br />

Selbstverständlich können Sie an warmen Tagen im Jahr Ihre Fenster öffnen. Dann<br />

empfehlen wir aus Energiespargründen, die Geräte auszuschalten.


Dafür Dafür leisten leisten Sie Sie Ihre Ihre monatliche monatliche Mietzahlung<br />

Mietzahlung<br />

ANNUITÄTENDIENST:<br />

ANNUITÄTENDIENST:<br />

ANNUITÄTENDIENST:<br />

Anteilige Zinsen und Tilgung für zur Finanzierung<br />

der Baukosten verwendete<br />

Wohnbauförderungs- und Bankdarlehen.<br />

EIGENMITTELVERZINSUNG:<br />

EIGENMITTELVERZINSUNG:<br />

EIGENMITTELVERZINSUNG:<br />

Verzinsung der von der <strong>ISG</strong> eingesetzten<br />

Eigenmittel für (Grund- und) Baukosten.<br />

AFA AFA (Abschreibung (Abschreibung für für Abwertung) Abwertung)<br />

Abwertung)<br />

EIGENMITTEL:<br />

EIGENMITTEL:<br />

Die von der <strong>ISG</strong> für den Bau der Wohnanlage<br />

aufgebrachten Eigenmittel sind<br />

nach den geltenden Bestimmungen des<br />

Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes<br />

jährlich um 2 % abzuschreiben.<br />

RÜCKLAGENKOMPONENTE:<br />

RÜCKLAGENKOMPONENTE:<br />

Laut Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz<br />

ist eine Rücklage zur Abdeckung allfälliger<br />

Leerstehungskosten zu bilden.<br />

EVB EVB I I (Erhaltungs (Erhaltungs- (Erhaltungs (Erhaltungs und und und Verbesserungs<br />

Verbesserungs-<br />

Verbesserungs<br />

beitrag):<br />

beitrag):<br />

Der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag<br />

fließt einem Fonds zu. Aus diesem<br />

Fonds werden laufende Erhaltungs- und<br />

Verbesserungsarbeiten am Wohnobjekt<br />

finanziert.<br />

BETRIEBSKOSTENAKONTO:<br />

BETRIEBSKOSTENAKONTO:<br />

Die Betriebskostenvorauszahlung für<br />

Ihre Wohnung ist eine von der <strong>ISG</strong><br />

kalkulierte Pauschale. Ihren Vorauszahlungen<br />

werden in der Betriebskostenabrechnung<br />

die tatsächlich angefallenen<br />

Kosten eines Kalenderjahres<br />

gegenübergestellt. Aus der entstehenden<br />

Differenz ergibt sich dann für Sie<br />

ein Guthaben oder eine Nachzahlung.<br />

HEIZKOSTENAKONTO:<br />

HEIZKOSTENAKONTO:<br />

Siehe Betriebskostenakonto.<br />

MITGLIEDSBEITRAG:<br />

MITGLIEDSBEITRAG:<br />

MITGLIEDSBEITRAG:<br />

Ihr Mitgliedsbeitrag in Höhe von<br />

€ 0,29 pro Monat ist in Ihrer<br />

monatlichen Vorschreibung enthalten.<br />

VERWALTUNGSKOSTEN:<br />

VERWALTUNGSKOSTEN:<br />

Der Verwaltungskostenbeitrag wird in<br />

seiner Höhe vom Ministerium für wirtschaftliche<br />

Angelegenheiten festgesetzt.<br />

Er stellt das Entgelt für die<br />

Verwaltungstätigkeit der <strong>ISG</strong> dar.


Förderungsvoraussetzungen<br />

Förderungsvoraussetzungen<br />

Oö. Oö. Wohnbauförderungsgesetz Wohnbauförderungsgesetz 1993 1993 in in der der Fassung Fassung vom vom März März 2008<br />

2008<br />

♦ Volljährigkeit<br />

♦ Die Wohnung ist ausschließlich zur Befriedigung des dauernden Wohnbedürfnisses<br />

zu verwenden.<br />

♦ Die Wohn- bzw. Eigentumsrechte am bisher genutzten Hauptwohnsitz<br />

sind binnen 6 Monaten nach Bezug der neuen Wohnung aufzugeben.<br />

♦ Nicht-EWR-Bürger müssen mindestens bereits ununterbrochen seit 5<br />

Jahren ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.<br />

♦ Einkommensgrenzen (ca. jährliches Nettoeinkommen inkl. Weihnachts- und<br />

♦ Urlaubsgeld des der Förderungszusage vorangegangenen Kalenderjahres):<br />

bei bei bei einer einer einer Person: Person: € 37.000,00<br />

37.000,00<br />

bei bei zwei zwei Personen: Personen: € 55.000,00<br />

55.000,00<br />

für für für jede jede weitere weitere Person: Person: Person: € 5.000,00<br />

5.000,00<br />

Für die monatliche Belastung besteht die Möglichkeit, eine Wohnbeihilfe des<br />

Landes OÖ. zu beziehen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der<br />

Familiengröße und dem Familieneinkommen und ist in jedem Einzelfall<br />

gesondert zu berechnen.


Wohnbeihilfe<br />

Wohnbeihilfe<br />

Die Wohnbeihilfe ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse<br />

jeweils maximal auf die Dauer eines Jahres ausbezahlt wird und der Minderung<br />

des Wohnungsaufwandes dient.<br />

Die Gewährung einer Wohnbeihilfe ist abhängig von:<br />

1. der Anzahl der Personen, die in der gemeinsamen Wohnung lebt,<br />

2. der Höhe des Nettoeinkommens (Monatseinkommen x 14/12 = Jahreszwölftel)<br />

aller in der Wohnung lebenden Personen,<br />

3. der angemessenen Wohnnutzfläche (max. 50 m² für die erste Person, max. 20<br />

m² für jede weitere Person),<br />

4. dem anrechenbaren Wohnungsaufwand (Höchstgrenze Euro 3,50/m² Wohnnutzfläche,<br />

wobei im Falle einer nicht geförderten Mietwohnung die Obergrenze der<br />

Wohnbeihilfe Euro 200,00 pro Monat beträgt - dies gilt nicht bei Wohnungen von<br />

gemeinnützigen Bauvereinigungen).<br />

Eine Wohnbeihilfe wird nur dann ausbezahlt, wenn der Betrag mindestens 7,00 Euro<br />

im Monat ausmacht. Im Falle eines Mietrückstandes kann die Wohnbeihilfe direkt an<br />

die Hausverwaltung angewiesen werden.<br />

„Nicht-EU-Bürger“ können ebenfalls eine Wohnbeihilfe erhalten.<br />

Voraussetzung ist, dass sie sich<br />

seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen in Österreich mit Hauptwohnsitz aufhalten<br />

und Einkünfte beziehen, die der Einkommensteuer unterliegen oder Leistungen aus der<br />

gesetzlichen Sozialversicherung erhalten (z. B. Pension oder Arbeitslosengeld).<br />

Weitere Fragen zur Wohnbeihilfe beantwortet Ihnen gerne unsere Mitarbeiterin,<br />

Frau Doris Wakolbinger, 07752 858 28-232.


Beitritt Beitritt und und Mitgliedschaft<br />

Mitgliedschaft<br />

Die <strong>ISG</strong> besitzt die Rechtsform einer gemeinnützigen Genossenschaft mit beschränkter<br />

Haftung und unterliegt somit den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes<br />

(GenG) sowie des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG).<br />

Der Zweck einer Genossenschaft besteht darin, im Wesentlichen der Förderung des<br />

Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder Mitglieder zu dienen.<br />

Voraussetzung für den Bezug einer Mietwohnung ist daher ein Beitritt zur Genossenschaft.<br />

Damit verbunden ist wiederum die Zeichnung von Geschäftsanteilen à<br />

Euro 36,34. Je nach angestrebter Wohnungsgröße sind<br />

bis 50 m² Wohnfläche …….…. 3 Geschäftsanteile<br />

bis 90 m 2 Wohnfläche ............ 6 Geschäftsanteile und<br />

über 90 m 2 Wohnfläche …........ 8 Geschäftsanteile<br />

zu erwerben. Die einmalige Beitrittsgebühr beträgt Euro 14,53 und der Mitgliedsbeitrag<br />

jährlich Euro 3,48. Bei der Wohnungsvergabe werden werden unsere Mitglieder Mitglieder<br />

sodann sodann bevorzugt bevorzugt (ausgenommen ist die Vergabe von Mietwohnungen durch die<br />

jeweiligen Gemeinden).<br />

Der Beitritt erfolgt nach Abgabe der Beitrittserklärung durch Vorstandsbeschluss.<br />

Jedes Mitglied haftet im Insolvenzfalle nicht nur mit seinen Geschäftsanteilen,<br />

sondern auch noch mit einem weiteren Betrag in der Höhe der übernommenen<br />

Geschäftsanteile (§ 76 GenG).<br />

Der Austritt eines Mitgliedes wird nach Ablauf des Geschäftsjahres, in dem die<br />

Kündigung erfolgte, wirksam (jeweils 31.12. – § 77, Z. 1 GenG).


Anmeldung Anmeldung und und Wohnungsvergabe<br />

Wohnungsvergabe<br />

Marktgemeindeamt Frankenmarkt<br />

Hauptstraße 83<br />

4890 Frankenmarkt<br />

Telefon: 07684 62 55<br />

Fax: 07684 62 55 - 21<br />

E-mail: office@frankenmarkt.net<br />

Auskünfte<br />

Auskünfte<br />

Innviertler Gemeinnützige Wohnungs-<br />

und Siedlungsgenossenschaft reg. GenmbH<br />

4910 Ried im Innkreis, Goethestraße 29<br />

Telefon: 07752 858 28-0<br />

Fax: 07752 858 28-300<br />

www.isg-wohnen.at<br />

Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten<br />

Innviertler Gemeinnützige Wohnungs-<br />

und Siedlungsgenossenschaft<br />

4910 Ried i. I., Goethestraße 29<br />

www.isg-wohnen.at

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