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Denkmalliste der Stadt Remscheid - Bezirksregierung Düsseldorf

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Stellungnahme <strong>der</strong> Unteren Immissionsschutzbehörde (UIB)<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> Unteren Immissionsschutzbehörde ist <strong>der</strong> in den Scopingunterlagen beschriebene<br />

Untersuchungsrahmen <strong>der</strong> SUP ausreichend. Die Berücksichtigung weiterer Grundlagen und<br />

Quellen ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Unteren Landschaftsbehörde (ULB)<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> Unteren Landschaftsbehörde ist <strong>der</strong> in den Scopingunterlagen beschriebene Untersuchungsrahmen<br />

<strong>der</strong> SUP ausreichend und dem abstrakten Detaillierungsgrad des Regionalplanes<br />

angemessen.<br />

Die für die Umweltprüfung erfor<strong>der</strong>lichen aktuellen Schutzgebietsfestsetzungen (NSG, LSG und<br />

LB) liegen <strong>der</strong> <strong>Bezirksregierung</strong> in Form des Landschaftsplanes <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Mönchengladbach -<br />

auch digital - vor.<br />

Bei <strong>der</strong> Betrachtung des Schutzgutes Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt wird von Seiten <strong>der</strong> Unteren<br />

Landschaftsbehörde <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Mönchengladbach vorgeschlagen, die erfor<strong>der</strong>lichen Daten zu<br />

planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten hier abzufragen, da auf Grund zahlreicher in den letzten<br />

Jahren durchgeführter Artenkartierungen Diskrepanzen zwischen den Daten, die dem LANUV<br />

vorliegen und den Daten, die hier vorliegen, nicht auszuschließen sind.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Unteren Bodenschutzbehörde (UBB)<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> Unteren Bodenschutzbehörde sollten folgende Punkte in <strong>der</strong> Strategischen Umweltprüfung<br />

(SUP) zusätzlich berücksichtigt werden.<br />

In Tabelle 6-1 „Datengrundlagen für die Schutzgüter“ (S. 17 ff) ist beim Schutzgut Boden in <strong>der</strong><br />

linken Spalte das Thema „Daten zur Schadstoffbelastung von Böden“ und in <strong>der</strong> rechten Spalte die<br />

Grundlage/Quelle „Digitale Bodenbelastungskarten, Maßstab 1:50.000“ (liegen in den meisten Unteren<br />

Bodenschutzbehörden <strong>der</strong> Kreise/kreisfreien Städte vor) und „Daten aus dem Altlastenkataster<br />

<strong>der</strong> Unteren Bodenschutzbehörden“ zu ergänzen.<br />

In Kapitel 6.2.2.3 „Boden“ (S. 26) sollte in Planungsprozessen ebenfalls die Schadstoffbelastung<br />

von Böden (Altlastenflächen und Flächen mit schädlichen Bodenverän<strong>der</strong>ungen) frühzeitig berücksichtigt<br />

werden.<br />

Aus Sicht des Sachgebietes Abgrabungen ergeben sich keine weiteren Punkte die in <strong>der</strong> Strategischen<br />

Umweltprüfung (SUP) zusätzlich berücksichtigt werden sollten.<br />

Stellungnahme des Produktes Braunkohle<br />

Von Seiten des Produktes Braunkohle ist anzumerken, dass im Rahmen <strong>der</strong> SUP die z. T. massiven<br />

und noch über 100 Jahre andauernden Auswirkungen des Tagebaus Garzweiler auf alle<br />

Schutzgüter genauer zu untersuchen sind. In diesem Zusammenhang ist z. B. auch <strong>der</strong> zukünftige<br />

Status <strong>der</strong> Abraumkippe Garzweiler I/II mit ihren Auswirkungen auf die Wasserwirtschaft, die Einzugsgebiete<br />

<strong>der</strong> Wasserwerke sowie <strong>der</strong> Grundwasserwie<strong>der</strong>anstieg im Themenkomplex Freiraum<br />

zu überprüfen und mit in die Untersuchungen einzubeziehen.<br />

Entsprechende Datengrundlagen und Quellen sind bei <strong>der</strong> Bergbehörde des Landes (<strong>Bezirksregierung</strong><br />

Arnsberg - Abteilung Bergbau und Energie, Dortmund) abzufragen. Weitere Informationen<br />

hinsichtlich braunkohlenplanerischer Belange stehen bei <strong>der</strong> zuständigen <strong>Bezirksregierung</strong> Köln<br />

zur Verfügung.<br />

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