Denkmalliste der Stadt Remscheid - Bezirksregierung Düsseldorf
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Seite 4/6<br />
Umweltamt<br />
Landeshauptstadt <strong>Düsseldorf</strong><br />
ebenfalls zu betrachten. Verursacheranalysen machen deutlich, dass <strong>der</strong><br />
Hauptverursacher in <strong>Düsseldorf</strong> bezüglich <strong>der</strong> Luftschadstoffe Feinstaub und<br />
Stickstoffdioxid im Straßenverkehr zu sehen ist. Dies ist im Rahmen <strong>der</strong><br />
Neuaufstellung des Regionalplanes bzw. bei <strong>der</strong> strategischen Umweltprüfung zu<br />
berücksichtigen.<br />
Kultur- und Bodendenkmale:<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> strategischen Umweltprüfung sind insbeson<strong>der</strong>e die nachfolgend<br />
aufgeführten großflächigen Denkmäler zu berücksichtigen:<br />
Schlosspark Benrath, Schlosspark Heltorf mit dem Waldgebiet Dicker Busch,<br />
Schlosspark Garath, Park von Schloss Roland, Bodendenkmal Grabhügelfeld im<br />
Grafenberger Wald, Bodendenkmal Aaper Höhenweg, Bodendenkmal Ölmühle<br />
Verloher Kirchweg, Bodendenkmal Groß Winkelshausen Verloher Kirchweg,<br />
Bodendenkmal Hohlweg Schäpershof, Bodendenkmal Festungsgelände<br />
Kaiserswerth.<br />
Grundwasser:<br />
Zur langfristigen Sicherung <strong>der</strong> ortsnahen Trinkwasserversorgung in <strong>Düsseldorf</strong><br />
sollten neben <strong>der</strong> Darstellung <strong>der</strong> Wasserschutzzonen I bis IIIA auch die<br />
Wasserschutzzone IIIB in den Regionalplan aufgenommen werden und im<br />
Rahmen <strong>der</strong> strategischen Umweltprüfung betrachtet werden. Hier ergeben sich<br />
u.U. Restriktionen für Nutzungsarten, Baudichten, Versiegelungsgrad und<br />
unterirdische Bauwerke.<br />
In Gebieten mit anthropogen stark beeinflussten Grundwasserständen sind<br />
zusätzlich auch die Auswirkungen <strong>der</strong> Planung auf die Grundwasserstände zu<br />
betrachten. Dabei sind die Folgen des Klimawandels, <strong>der</strong> Flächenversiegelung,<br />
des Umgangs mit dem Nie<strong>der</strong>schlagswassers von versiegelten Flächen und die<br />
aus den wasserwirtschaftlichen Standortgegebenheiten resultierenden<br />
Planungsrestriktionen zu berücksichtigen.<br />
Energieversorgung:<br />
In den Regionalplan sollen Grundsatzaussagen zu raumbedeutsamen<br />
Wasserkraft- und Geothermieanlagen aufgenommen werden. Bei <strong>der</strong><br />
Geothermie ist zwischen oberflächennaher Nutzung (bis 100 Meter Bohrtiefe)<br />
und Tiefengeothermie zu unterscheiden. In Ballungsräumen sowie geologisch<br />
und wasserwirtschaftlich sensiblen Bereichen sollten Tiefenbohrungen wegen<br />
<strong>der</strong> Risiken unter an<strong>der</strong>em für das Grundwasser ausgeschlossen werden<br />
Die etwaige Erschließung neuer Lagerstätten fossiler Energien soll raum- und<br />
naturverträglich erfolgen. Hierzu sollen entsprechende Grundsatzaussagen in<br />
den Regionalplan aufgenommen werden. Im Regionalplan ist das<br />
unkonventionelle Erschließen von Erdgaslagerstätten, das sogenannte Fracking,<br />
in Großstadträumen sowie im Umfeld wasserwirtschaftlich sensibler Gebiete<br />
auszuschließen.