30.12.2012 Aufrufe

Denkmalliste der Stadt Remscheid - Bezirksregierung Düsseldorf

Denkmalliste der Stadt Remscheid - Bezirksregierung Düsseldorf

Denkmalliste der Stadt Remscheid - Bezirksregierung Düsseldorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Seite 4/6<br />

Umweltamt<br />

Landeshauptstadt <strong>Düsseldorf</strong><br />

ebenfalls zu betrachten. Verursacheranalysen machen deutlich, dass <strong>der</strong><br />

Hauptverursacher in <strong>Düsseldorf</strong> bezüglich <strong>der</strong> Luftschadstoffe Feinstaub und<br />

Stickstoffdioxid im Straßenverkehr zu sehen ist. Dies ist im Rahmen <strong>der</strong><br />

Neuaufstellung des Regionalplanes bzw. bei <strong>der</strong> strategischen Umweltprüfung zu<br />

berücksichtigen.<br />

Kultur- und Bodendenkmale:<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> strategischen Umweltprüfung sind insbeson<strong>der</strong>e die nachfolgend<br />

aufgeführten großflächigen Denkmäler zu berücksichtigen:<br />

Schlosspark Benrath, Schlosspark Heltorf mit dem Waldgebiet Dicker Busch,<br />

Schlosspark Garath, Park von Schloss Roland, Bodendenkmal Grabhügelfeld im<br />

Grafenberger Wald, Bodendenkmal Aaper Höhenweg, Bodendenkmal Ölmühle<br />

Verloher Kirchweg, Bodendenkmal Groß Winkelshausen Verloher Kirchweg,<br />

Bodendenkmal Hohlweg Schäpershof, Bodendenkmal Festungsgelände<br />

Kaiserswerth.<br />

Grundwasser:<br />

Zur langfristigen Sicherung <strong>der</strong> ortsnahen Trinkwasserversorgung in <strong>Düsseldorf</strong><br />

sollten neben <strong>der</strong> Darstellung <strong>der</strong> Wasserschutzzonen I bis IIIA auch die<br />

Wasserschutzzone IIIB in den Regionalplan aufgenommen werden und im<br />

Rahmen <strong>der</strong> strategischen Umweltprüfung betrachtet werden. Hier ergeben sich<br />

u.U. Restriktionen für Nutzungsarten, Baudichten, Versiegelungsgrad und<br />

unterirdische Bauwerke.<br />

In Gebieten mit anthropogen stark beeinflussten Grundwasserständen sind<br />

zusätzlich auch die Auswirkungen <strong>der</strong> Planung auf die Grundwasserstände zu<br />

betrachten. Dabei sind die Folgen des Klimawandels, <strong>der</strong> Flächenversiegelung,<br />

des Umgangs mit dem Nie<strong>der</strong>schlagswassers von versiegelten Flächen und die<br />

aus den wasserwirtschaftlichen Standortgegebenheiten resultierenden<br />

Planungsrestriktionen zu berücksichtigen.<br />

Energieversorgung:<br />

In den Regionalplan sollen Grundsatzaussagen zu raumbedeutsamen<br />

Wasserkraft- und Geothermieanlagen aufgenommen werden. Bei <strong>der</strong><br />

Geothermie ist zwischen oberflächennaher Nutzung (bis 100 Meter Bohrtiefe)<br />

und Tiefengeothermie zu unterscheiden. In Ballungsräumen sowie geologisch<br />

und wasserwirtschaftlich sensiblen Bereichen sollten Tiefenbohrungen wegen<br />

<strong>der</strong> Risiken unter an<strong>der</strong>em für das Grundwasser ausgeschlossen werden<br />

Die etwaige Erschließung neuer Lagerstätten fossiler Energien soll raum- und<br />

naturverträglich erfolgen. Hierzu sollen entsprechende Grundsatzaussagen in<br />

den Regionalplan aufgenommen werden. Im Regionalplan ist das<br />

unkonventionelle Erschließen von Erdgaslagerstätten, das sogenannte Fracking,<br />

in Großstadträumen sowie im Umfeld wasserwirtschaftlich sensibler Gebiete<br />

auszuschließen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!