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Seite 2 9/2007<br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

33. Sitzung des Stadtrates<br />

Am Dienstag, dem 24.04.2007, 19.00 Uhr, fand die 33. Sitzung<br />

des Stadtrates der Stadt Kirchberg im Ratssaal des Rathauses<br />

statt. Auf der Tagesordnung standen folgende Punkte:<br />

Tagesordnung – Öffentlicher Teil<br />

1. Verkauf von Grundstücken (§ 90(1) SächsGemO)<br />

hier: Verkauf der Flurstücke Nr. 185 und 120/39 der Gemarkung<br />

Saupersdorf<br />

2. Beschlussfassung zum Ergebnis der Wahl der Wehrleitung<br />

der Freiwilligen Feuerwehr Wolfersgrün<br />

3. Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung<br />

von Beiträgen für Verkehrsanlagen (Straßenbaubeitragssatzung<br />

- SBS -) vom 29.03.1995, zur Aufhebung der<br />

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen<br />

(Straßenbaubeitragssatzung - SBS -) vom<br />

26. Februar 2002 und zur Aufhebung der Ersten Änderungssatzung<br />

der Satzung über die Erhebung von Beiträgen<br />

für Verkehrsanlagen (Straßenbaubeitragssatzung<br />

- SBS -) vom 24.10.2006 Vom ......... 2007<br />

4. Ergänzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4<br />

über das "Gebiet der ehemaligen Möbelstoffwerke und<br />

angrenzende Flächen" in Kirchberg<br />

hier: Abwägung der eingegangenen Anregungen sowie<br />

Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange<br />

5. Ergänzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4<br />

über das "Gebiet der ehemaligen Möbelstoffwerke und<br />

angrenzende Flächen" in Kirchberg<br />

hier: Erneute Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB<br />

6. Anregungen und Mitteilungen<br />

Tagesordnung – Nichtöffentlicher Teil<br />

6. Anregungen und Mitteilungen (Nicht öffentlich)<br />

7. Antrag auf Löschung des im Grundbuch von Kirchberg,<br />

Blatt 2163, für die Stadt Kirchberg in Abt. II eingetragenen<br />

Rechts: Rückauflassungsvormerkung (bedingt und<br />

befristet) für die Stadt Kirchberg<br />

zu TOP 1:<br />

Nach durchgeführter Vermessung wurde entsprechend des<br />

gestellten Antrages nachfolgender Beschluss gefasst:<br />

Beschluss 16/07:<br />

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt den Verkauf der<br />

Flurstücke Nr. 185 und 120/39 der Gemarkung Saupersdorf<br />

zu 140 m² und 104 m² zum Kaufpreis von 1.952,00 EUR zzgl.<br />

der Kosten für die Flurstücksteilung von 2.176,24 EUR und<br />

die Kosten des Kaufvertrages an Herrn Roland Krauß,<br />

Auerbacher Str. 42, 08107 Kirchberg, Ot. Saupersdorf.<br />

zu TOP 2:<br />

Gem. Sächsischem Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst<br />

und Katastrophenschutz in Verbindung mit der Feuerwehrsatzung<br />

der Stadt Kirchberg wurde am 02.03.2007 die<br />

Wahl des Wehrleiters und des stellv. Wehrleiters der FFw<br />

Wolfersgrün durchgeführt. Durch den Stadtrat wurde daraufhin<br />

folgender Beschluss gefasst:<br />

Beschluss 17/07:<br />

Der Stadtrat beschließt,<br />

1. Kamerad Achim Kunzmann zum Wehrleiter und<br />

2. Kamerad Rüdiger Voigtmann zum stellvertretenden<br />

Wehrleiter<br />

der Freiwilligen Feuerwehr Wolfersgrün in ihre Ämter<br />

auf die Dauer von 5 Jahren zu berufen.<br />

zu TOP 3:<br />

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat im Verfahren 5 B<br />

522/06 ein Urteil erlassen, welches auch für andere Kommunen<br />

von grundsätzlicher Bedeutung ist. Es stellt mit diesem<br />

Urteil klar, dass sich aus § 26 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG<br />

grundsätzlich keine Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen<br />

ergibt. Das Grundsatzurteil wurde im Sächsischen<br />

Städte- und Gemeindetag und im für die Stadt Kirchberg<br />

zuständigen Kreisverband Zwickauer Land intensiv diskutiert<br />

und ausgewertet. Vor diesem Hintergrund und in Abwägung<br />

aller Aspekte und Ausübung des satzungsgeberischen<br />

Ermessens ist eine Aufhebung aller wirksamen Satzungen<br />

geboten. Nur dadurch kann derzeit abschließend Rechtsklarheit<br />

geschaffen werden. Dies schließt nicht aus, dass bei<br />

"klarer Rechtslage" im Rahmen einer einheitlichen Verfahrensweise<br />

der Städte und Gemeinden des Landkreises zu<br />

einem späteren Zeitpunkt erneut über eine Straßenbaubeitragssatzung<br />

beraten werden kann. Es wurde folgender Beschluss<br />

gefasst:<br />

Beschluss 18/07:<br />

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Satzung<br />

zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen<br />

für Verkehrsanlagen (Straßenbaubeitragssatzung<br />

- SBS -) vom 29.03.1995, zur Aufhebung der Satzung über<br />

die Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen (Straßenbaubeitragssatzung<br />

- SBS -) vom 26. Februar 2002 und<br />

zur Aufhebung der Ersten Änderungssatzung der Satzung<br />

über die Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen<br />

(Straßenbaubeitragssatzung - SBS -) vom 24.10.2006, Vom<br />

24.04.2007.<br />

zu TOP 4:<br />

Der Stadtrat führte die Abwägung der eingegangenen Anregungen<br />

sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange<br />

zur - Ergänzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 4 über das "Gebiet der ehemaligen Möbelstoffwerke<br />

und angrenzender Flächen" in Kirchberg durch. Es wurden<br />

folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Lfd. Nr. 2.2.<br />

RP Chemnitz, Abt.Umwelt/Umweltfachbereich, Außenstelle<br />

Plauen vom 16.03.2007 Beschluss 19/07<br />

Lfd. Nr. 2.3.<br />

RP Chemnitz, Abt. Umwelt/Umweltfachbereich, Außenstelle<br />

Plauen vom 16.03.2007 Beschluss 20/07<br />

Lfd. Nr. 2.5.<br />

RP Chemnitz, Abt. Umwelt/Umweltfachbereich, Außenstelle<br />

Plauen vom 16.03.2007 Beschluss 21/07<br />

Lfd. Nr. 3.2.<br />

Landratsamt Zwickauer Land vom 15.03.2007<br />

Beschluss 22/07<br />

Lfd. Nr. 3.4.<br />

Landratsamt Zwickauer Land vom 15.03.2007<br />

Beschluss 23/07<br />

Lfd. Nr. 3.5.<br />

Landratsamt Zwickauer Land vom 15.03.2007<br />

Beschluss 24/07<br />

Lfd. Nr. 3.6.<br />

Landratsamt Zwickauer Land vom 15.03.2007<br />

Beschluss 25/07

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