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MEDIENINFORMATION - EcoServe International AG

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<strong>MEDIENINFORMATION</strong> 30. September 2009<br />

Schweizer Gefahrguttag vom 11. September 2009 im Verkehrhaus Luzern<br />

Gefahrguttag im Zeichen der internationalen Harmonisierung<br />

Die Wichtigkeit einer Tagung von nationalem Format zeigt sich auch in den momentan wirtschaftlich<br />

schwierigen Zeiten. Gegen 200 Personen informierten sich im neu gestalteten Verkehrhaus<br />

in Luzern über aktuelle und zukünftige Gefahrgutthemen. Die Veranstaltung wurde<br />

wie gewohnt vom Verband der Schweizerischen Ausbildungsveranstalter für Gefahrgutbeauftragte<br />

(V<strong>AG</strong>) organisiert und durchgeführt.<br />

Ernst Winkler, Präsident des V<strong>AG</strong>, eröffnete die Tagung um 08.30 Uhr und begrüsste die zahlreichen<br />

Teilnehmenden aus der ganzen Schweiz und dem angrenzenden Ausland. Besonders erfreut zeigte<br />

er sich über die grosszügige Raumgestaltung, die genügend Platz für alle Anwesenden bietet. In seiner<br />

kurzen Einleitung konnte er bereits die aktuellste Neuigkeit, die Entscheidung des Bundesrats<br />

bezüglich der neuen Tunnelregelungen, verkünden.<br />

Das erste Referat wurde von Jürgen Migenda, GfG Gesellschaft für Gefahrgut, Baden, zum Thema<br />

Schriftlichen Weisungen gehalten. Er verdeutlichte Schwachstellen des neuen Dokuments und wies<br />

darauf hin, dass die Schriftlichen Weisungen nicht mit zusätzlichen Ergänzungen wie beispielsweise<br />

Notfallnummern oder Logos versehen werden dürfen. Jürgen Migenda zeigte auch auf, wo Änderungen<br />

aufgrund nicht sinnvoller Aussagen nötig wären.<br />

Mit Gefahrgutverstössen und deren Konsequenzen beschäftigt sich Regula Hinderling, Wenger Plattner,<br />

Basel. In ihrer täglichen Arbeit behandelt sie beanstandete Verstösse aus dem Gefahrgutrecht.<br />

Sie machte darauf aufmerksam, dass Gefahrgutbeauftragte und -fahrer auch Rechte und nicht nur<br />

Pflichten haben und empfahl, allfällige Bussen nicht sofort zu bezahlen, sondern zuerst abzuklären, ob<br />

die Busse auch gerechtfertigt sei. Sie erwähnte, dass bereits ein Verstoss gegen eine Vorschrift<br />

reicht, um eine Busse auszusprechen. Der Eintritt einer Gefahrensituation ist dabei nicht massgebend.<br />

Gefahrgutbeauftragten empfiehlt sie deshalb eine gute Dokumentation von Unterweisungen und Überprüfungen,<br />

denn der Gefahrgutbeauftragte wird bei Verstössen oder Unfällen immer als Erster in die<br />

Verantwortung genommen.<br />

Nach der ersten Pause referierte Friedrich F. Weidmann, F. Hoffmann-La Roche <strong>AG</strong>, Basel, über umweltgefährliche<br />

Stoffe im multimodalen Transport. Trotz Harmonisierungsbestrebungen zwischen den<br />

Verkehrsträgern existieren immer noch Unterschiede. Mit der Markierung „Toter Fisch / Toter Baum“<br />

müssen Gefahrgutumschliessungen mit UN3077 bzw. UN3082 seit dem 30. Juni laut ADR/RID bezettelt<br />

sein, Produkte der anderen Gefahrgutklassen die umweltgefährdende Eigenschaften haben, erst<br />

ab 31. Dezember 2010. Laut IMDG müssen alle diese Güter ausnahmslos als „Marine Pollutant“ ab<br />

Ende dieses Jahres gekennzeichnet werden. Im Flugverkehr dagegen müssen Produkte mit UN3077<br />

und UN3082 bereits seit Anfang 2009 mit dieser Markierung gekennzeichnet werden. Für andere umweltgefährliche<br />

Stoffe der Klassen 1-9 gibt es in Zukunft keine solche Markierung. Zur Erleichterung


der Transporte von Stoffen mit umweltgefährdenden Eigenschaften wurden von der Schweiz zwei<br />

multilaterale Vereinbarungen (M205, M206) unterzeichnet.<br />

Den nächsten Vortrag eröffnete Norbert Müller, Schenker <strong>AG</strong>, D-Essen, mit einem Foto eines gravierenden<br />

Gefahrgutunfalls mit freigestellten Gütern im Tauerntunnel aus dem Jahr 1999. Es geht um die<br />

neuen ADR Tunnelregelungen. Er erklärte, dass eben solche freigestellten Gefahrgüter von der zukünftigen<br />

Regelung ausgenommen seien, d.h. vollkommen frei durch Tunnels befördert werden dürfen.<br />

Daneben erklärte Norbert Müller, dass die Tunnelbeschränkungscodes für Tanks und Versandstücke<br />

unterschiedliche Bedeutung haben. Er nannte die immense Zahl von 8444 registrierten<br />

Tunnels in Europa. Die bislang klassierten Tunnels aus der Schweiz, Deutschland und Österreich<br />

nehmen da einen kleinen Prozentsatz ein. Gerade die, nun definitiven, Tunnelklassierungen in der<br />

Schweiz haben aber für den europäischen Strassentransport einschneidende Wirkung: Gefahrgut darf<br />

z.B. nicht mehr durch den Gotthardtunnel geführt werden. Diese Regelung wird zu einem Mehrverkehr<br />

für die anderen Alpenländern führen, mit entsprechenden Konsequenzen (höhere Speditionskosten,<br />

massiv höheren Treibstoffverbrauch etc.). Auch Dörfer, die nur durch Tunnels erreichbar sind, dürften<br />

somit nur noch erschwert mehr mit Brenn- und Treibstoffen versorgt werden können.<br />

Auch dem GHS (Globally Harmonised System), welches die weltweite Harmonisierung der Chemikalieneinstufung<br />

und -kennzeichnung zum Ziel hat, war erneut ein Vortrag am Gefahrguttag gewidmet.<br />

Andreas Häner, BMG Engineering <strong>AG</strong>, Schlieren, nahm sich diesem Thema an. Das GHS wird in der<br />

EG durch die CLP-Verordnung (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) umgesetzt. Die CLP-<br />

Verordnung enthält 27 Gefahrenklassen und 79 Gefahrenkategorien (z.B. akute Toxizität, Kategorie 2)<br />

und es werden neue Gefahrenpiktogramme eingeführt. Zudem wurden die Elemente des EG-<br />

Systems, welche GHS noch nicht enthält, beibehalten. Beispielsweise die Klassierung von Ozonschicht<br />

schädigenden Stoffen. Das Sicherheitsdatenblatt wird unter GHS leicht geändert, behält aber<br />

im Wesentlichen seine Form. In der Schweiz darf das GHS-System seit dem 1. Februar 2009 im gewerblichen<br />

Bereich angewendet werden. Ob und wann GHS vollumfänglich in Schweizer Recht übernommen<br />

wird ist noch nicht klar.<br />

Zukünftig müssen auch Chauffeure regelmässig die (Weiterbildungs-)Schulbank drücken. Dies wird in<br />

der CZV (Chauffeurzulassungsverordnung) vorgeschrieben. Ziele dabei sind die Aufwertung des<br />

Chauffeurberufs und die Verbesserung der Verkehrssicherheit. Der Referent Markus Feer, Strassenverkehrsamt<br />

Zug, war massgeblich daran beteiligt, die EU-Verordnung in Schweizer Recht zu implementieren.<br />

Betroffen von der neuen Verordnung sind Chauffeure der Kategorien C/C1 und D/D1. Sie<br />

müssen mind. 5 (ganztägige) Weiterbildungstage innerhalb von 5 Jahren besuchen. Die Schulung<br />

wird nur angerechnet, wenn diese bei einer von der asa (Vereinigung der Strassenverkehrsämter)<br />

anerkannten Weiterbildungsstätte absolviert wird. Zu erwähnen ist, dass ADR Fahrerschulungen im<br />

Gegensatz zum benachbarten Ausland, an die Weiterbildung angerechnet werden!<br />

Roland Gildemeister, Wasserschutzpolizei Hamburg, führte thematisch zum Gefahrgut zurück. Das<br />

34. Amendment des IMDG-Codes, der per 1. Januar 2010 in Kraft treten wird, und dessen Auswirkungen<br />

waren seine Themen. Die wichtigste Änderung ist die Übernahme der aus dem ADR bekannten<br />

Markierung „Toter Fisch/toter Baum“, mit der umweltgefährdende Stoffe auch bei Seebeförderung<br />

versehen werden müssen. Die bisherige Markierung „Marine Pollutant“ darf dann nicht mehr eingesetzt<br />

werden. Die Unterweisung der an der Seebeförderung verantwortlichen Personen (die beginnt<br />

bereits an Land) wird neu zwingend vorgeschrieben.


Der letzte Teil des gelungenen Tages wurde von David M. Gilabert, Bundesamt für Strassen, Bern,<br />

bestritten. Sein Referat war dem Ausblick auf die Änderungen der Vorschriften per 2011 gewidmet.<br />

Und davon gibt es einige: Unterweisung zur Beförderung und zur Sicherung von Gefahrgut, neue<br />

Sondervorschriften, Tunnelcodes und Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr bei inhalationstoxischen<br />

Stoffen, Tankanweisungen, in begrenzten Mengen verpackte Güter und Verwendung von Verpackungen<br />

für explosive Stoff und Peroxide, um nur einige zu nennen.<br />

Auch in diesem Jahr waren wieder diverse Aussteller anzutreffen. Sie rundeten mit ihren bewährten<br />

Fachausstellungen und dem vielfältigen Angebot an Fachliteratur und Hilfsmaterialien das Veranstaltungsprogramm<br />

ab. Ganz herzlich bedanken wir uns bei den Verlagen J. Fischer GmbH & Co. KG und<br />

Ecomed Sicherheit (vertreten durch Swiss TS) sowie den Firmen Gefahrgut-Shop GmbH, Camion<br />

Transport <strong>AG</strong>, PES-Ingenieurgesellschaft mbH, Safety Training Plus GmbH und GBK Gefahrgut Büro<br />

GmbH für ihre interessanten Firmenpräsentationen.<br />

Die qualitativ hochstehenden Referate fanden grossen Anklang bei den Teilnehmern. Die gestellten<br />

Fragen nach jedem Vortrag waren vielfältig. Die Anwesenden nutzten die Pausen zur Kontaktpflege<br />

und zum Erfahrungsaustausch.<br />

Der nächste Schweizer Gefahrguttag findet am 17. September 2010 wiederum im Luzerner Verkehrshaus<br />

statt.<br />

Für weitere Informationen:<br />

Verband der Schweizerischen Ausbildungsveranstalter<br />

für Gefahrgutbeauftragte<br />

Bresteneggstrasse 5<br />

CH - 5033 Buchs<br />

Tel.: 0041 62 837 08 17<br />

Fax: 0041 62 837 08 11<br />

E-Mail: vag@ecoserve.ch<br />

oder neu:<br />

Web: www.vag-schweiz.ch<br />

E-Mail: info@vag.schweiz.ch


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