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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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c) Mangelhafte Anreize für dynamische Effizienz<br />

Regulierten Unternehmen wird der Vorwurf gemacht, sie seien wenig innovativ, inflexibel bei der<br />

Anpassung an neue Umstände und verzögerten den technischen Fortschritt. 243 Regulierung biete im<br />

Gegensatz zum Wettbewerb keine entsprechenden Anreize, die dynamischen ökonomischen<br />

Zielfunktionen Anpassungsflexibilität und technischer Fortschritt zu verfolgen. 244 Owen/Braeutigam<br />

charakterisieren dieses Regulierungsverhalten <strong>als</strong> Verlangsamung der Änderungsrate, die freie Märkte<br />

und technologische Kräfte den Wirtschaftssubjekten normalerweise aufzwingen, und damit <strong>als</strong><br />

Reduzierung von Unsicherheit. 245<br />

Im Hinblick auf die Effektivität und Legitimität des Regulierungsverfahrens richtet sich die Kritik u.a. auf<br />

folgende Punkte:<br />

a) Teure Verfahren<br />

Die institutionelle Koordinationsleistung der Regulierung erfolgt nicht zum Nulltarif, sondern ist mit<br />

administrativen Kosten verbunden. Diese Regulierungskosten waren häufiger Gegenstand der<br />

Kritik. 246 In den USA beispielsweise beanspruchten 1990 allein die einzelstaatlichen Kommissionen,<br />

die für die Regulierung in den Bereichen Elektrizität, Gas, Wasser, Transport und Telekommunikation<br />

zuständig sind, weit über eine halbe Milliarde US$ sowie rund 22.400 MitarbeiterInnen; die<br />

bedeutendsten Regulierungskommissionen des Bundes beschäftigten zusätzlich rund 9.000 Leute. 247<br />

Eine Reihe empirischer Untersuchungen kam in der Vergangenheit zu dem Ergebnis, daß die<br />

Regulierungkosten den erreichten Nutzen übertreffen, wobei sich der Nutzen jeweils ausschließlich<br />

auf die Höhe des regulierten Preises bezog. 248<br />

b) Zeitaufwendige Verfahren<br />

Ein typisches Strompreisgenehmigungsverfahren in den USA dauert mittlerweile rund ein Jahr. 249<br />

Dadurch können sich Entscheidungen verzögern, deren zügiger Vollzug im Sinne des Gemeinwohls<br />

liegen würde. Dies gilt vor allem für Rationalisierungsmaßnahmen, die erst nach dem Verfahren in<br />

Angriff genommen werden. Phillips sieht in den zeitaufwendigen Verfahren die Achillesferse der<br />

243 Der empirische Befund dieser Kritik ist allerdings umstitten. Vgl. Müller/Vogelsang<br />

(Regulierung), 1979, S.91-94; Schoppe/Czege (Innovative Auswirkungen), 1984.<br />

244 Zu den wirtschafts- und wettbewerbspolitischen Zielfunktionen vgl. Schmidt<br />

(Wettbewerbspolitik), 1990, S.30-34, der bundesdeutsche Diskussionsbeiträge zu diesem Thema<br />

prägnant zusammenfaßt.<br />

245 Vgl. Owen/Braeutigam (Regulation Game), 1978, S.1.<br />

246 Vgl. Weidenbaum (Regulatory Reform), 1984; Koch (Staatliche Regulierung), 1984, S.129-167;<br />

Knieps (Regulierung), 1988, S.53.<br />

247 Vgl. NARUC (1990 Annual Report), 1991, S.939 sowie S.2-14 und S.908-928.<br />

248 Vgl. Howe/Rasmussen (Economics), 1982, S.165-169.<br />

249 Vgl. Phillips (Regulation), 1988, S.202.

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