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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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griffs, wie ein Blick auf die Begründung, daß Wettbewerb ein "Entdeckungsverfahren" sei, zeigt.<br />

"Wettbewerb wird <strong>als</strong> ein Prozeß gesehen, in welchem die Marktteilnehmer dezentral<br />

Wissen entdecken und verstreut vorhandenes Wissen für ihre individuellen Zwecke<br />

nutzen. Der Wettbewerb ist ein Verfahren zur ökonomisch effizienten Ausgestaltung des<br />

marktwirtschaftlichen Koordinierungsprozesses; er ist ein Such-, Lern- und Informationsprozeß.<br />

Das Entdeckungspotential läßt sich nicht definieren." 231<br />

Die Parallelen zur Regulierung, wie sie in dieser Untersuchung gesehen wird, sind offensichtlich:<br />

- Regulierung wurde <strong>als</strong> evolutionärer Prozeß charakterisiert, bei dem die Ziele und die institutionelle<br />

Ausgestaltung in Übereinstimmung mit der sich wandelnden Vorstellung von "Gemeinwohl" laufend<br />

überprüft und angepaßt werden müssen.<br />

- Regulierungsteilnehmern wird in öffentlichen Regulierungsverfahren die Möglichkeit gegeben, ihre<br />

Wissensgrundlage zu verbreitern und sie für ihre Interessen zu nutzen.<br />

- Regulierung zielt u.a. auf eine effiziente Allokation von Ressourcen in den Bereichen, in denen der<br />

Wettbewerb ausgeschlossen wird. Sie erbringt dadurch eine gesellschaftlich erwünschte<br />

Koordinationsleistung (die der Markt in diesem Fall nicht leisten kann).<br />

- Regulierung ist ein offener Such-, Lern- und Informationsprozeß für alle an den Verfahren<br />

Beteiligten; das Ergebnis hängt insbesondere von den aktuellen gesellschaftlichen Zielsetzungen, von<br />

der Gewichtung des Gerechtigkeitsziels und von den vorhandenen Kompromißbereitschaften<br />

zwischen den am Verfahren teilnehmenden Interessengruppen ab. Regulierungsergebnisse stehen<br />

vorher meist nicht fest, sondern werden in den Verfahren "erarbeitet".<br />

Diesen Parallelen, die allerdings auch nicht überstrapaziert werden sollen, liegt ein idealtypisches<br />

Verständnis von Regulierung zugrunde, das in der Realität häufig nicht erreicht werden mag.<br />

Entsprechend ist jedoch auch das Verständnis von Wettbewerb <strong>als</strong> "Entdeckungsverfahren" <strong>als</strong><br />

idealtypisch anzusehen, welches angesichts vermachteter Märkte und anderer Marktunvollkommenheiten<br />

die Realität in der Regel stark verklärt.<br />

Exkursende<br />

231 Clapham (Wettbewerbsfreiheit), 1981, S.134.

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