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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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erfolgen und sowohl den EVU <strong>als</strong> auch den Verbrauchern verläßliche Rahmenbedingungen<br />

signalisieren. 225<br />

c) Verfahrensfairneß<br />

Regulierung dient u.a. dem Interessenausgleich zwischen den unterschiedlichen Akteuren. Eine<br />

wichtige Vorbedingung für diesen Interessenausgleich ist die subjektive Überzeugung der<br />

Betroffenen, ihre Interessen in einem fairen Verfahren angemessen und wirkungsvoll vertreten zu<br />

können. An diesem Punkt wird besonders deutlich, daß die Eindimensionalität der neoklassischen<br />

normativen Regulierungstheorie die Realität der Regulierung nicht adäquat erfassen kann.<br />

Owen/Braeutigam stellen dazu fest: "The fairness of the allocation mechanism itself is the real<br />

economic issue. People are willing to trade off some efficiency for increased procedural fairness." 226<br />

d) Kein "Mikro-Management" der EVU<br />

Je straffer die Regulierungsbehörden die EVU kontrollieren, desto größer ist die Gefahr des<br />

Hineinwachsens in Managementaufgaben, die ihr <strong>als</strong> "Mittler" zwischen EVU und Öffentlichkeit<br />

nicht zukommen. Ziel der Regulierung muß es sein, eine Duplizierung des Managements zu<br />

vermeiden und die letztendliche Unternehmensverantwortung beim EVU zu belassen.<br />

2.4.3 Einige mögliche Zielkonflikte<br />

Die aufgelisteten Ziele der EVU-Regulierung sind zu einem guten Teil interdependent, d.h. es bestehen<br />

Zielkonflikte zwischen ihnen. Unter Zielkonflikten wird die empirische Inkompatibilität mehrerer Ziele<br />

bzw. die Existenz von Interessengegensätzen verstanden. 227<br />

Zur Illustration sollen einige mögliche Zielkonflikte umrissen werden:<br />

a) Grenzkostentarifierung und Erhalt der Unternehmenssubstanz<br />

Liegen die langfristigen Grenzkosten der Strombereitstellung unter den heutigen Durchschnittskosten,<br />

kann das EVU bei Grenzkostentarifierung seine Substanz nicht erhalten. Es ist nach<br />

Tarifgestaltungsmöglichkeiten zu suchen, die den Verbrauchern tendenziell richtige Signale geben<br />

unter der Nebenbedingung des Substanzerhalts. 228<br />

225 Vgl. auch Müller/Vogelsang (Regulierung), 1979, S.345; Howe/Rasmussen (Economics), 1982,<br />

S.151.<br />

226 Owen/Braeutigam (Regulation Game), 1978, S.35.<br />

227 Vgl. Röder (Zielkonflikte), 1991, S.120.<br />

228 Zum Versuch, dieses Problem pragmatisch zu lösen vgl. California Public Utilities Commission/CPUC<br />

(Rate Design), 1986, Abschnitt A. Die theoretische Lösungsvariante dieses Problems -<br />

das sogenannte "Ramsey Pricing" - wird wegen ihrer inakzeptablen Verteilungsproblematik nur in<br />

der ökonomischen Lehrbuchwissenschaft, nicht jedoch in der Regulierungspraxis ernsthaft<br />

diskutiert. Vgl. Müller/Vogelsang (Regulierung), 1979, S.70-73; Koch (Regulierung), 1984, S.97-<br />

109. Kritisch dazu Trebing (Institutionalist Approach), 1987, S.1730f.; Nowotny (Regulation),<br />

1989, S.23.

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