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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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erwirtschaften, über den unter Berücksichtigung des Eigen-/Fremdkapitalverhältnisses sowie der<br />

jeweiligen Kapitalmarktkonditionen befunden werden muß.<br />

b) Erhalt der Möglichkeiten zur Kapitalaufnahme und Sicherung der finanziellen Integrität<br />

EVU können <strong>als</strong> kapitalintensive Unternehmen nur dann langfristig wirtschaften, zuwachsende<br />

Nachfrage befriedigen und technischen Fortschritt bewältigen, wenn sie sich die erforderlichen Mittel<br />

jederzeit auf dem Kapitalmarkt zu angemessenen Konditionen beschaffen können. 223 Voraussetzung<br />

dafür ist u.a. ein kalkulierbares und kontinuierliches Regulierungsverhalten.<br />

c) Kostenminimierung/Verhinderung von X-Ineffizienz<br />

EVU haben oftm<strong>als</strong> wenig Anreize, ihre Kosten zu minimieren. Aufgabe der Regulierung sollte es<br />

daher sein, dem Unternehmen sowie dem Management entsprechende Anreize zu bieten, um dieser<br />

Tendenz entgegenzuwirken.<br />

d) Einführung bzw. Aufrechterhaltung eines unternehmerischen Risikos<br />

Unternehmerisches Handeln sollte stets mit einem Risiko behaftet sein, um dem Unternehmen<br />

positive wie auch negative Anreize für eine effiziente und innovative Unternehmenspolitik zu geben.<br />

Obwohl bei EVU das unternehmerische Risiko aus Gründen der Versorgungssicherheit sicherlich<br />

eingegrenzt werden muß, sollte auf Risikoelemente nicht gänzlich verzichtet werden. Im Gegenzug<br />

sind auch positive Anreize vorzusehen, wenn die Unternehmenspolitik besonders erfolgreich gewesen<br />

ist.<br />

2.4.2 Prozeßziele<br />

Wie bereits erwähnt ist Regulierung <strong>als</strong> ein evolutionärer Prozeß zu betrachten, der sich fortlaufend<br />

weiterentwickeln und an neue Zielsetzungen und Umstände anpassen muß.<br />

In Bezug auf die Gestaltung dieses Prozesses sind u.a. folgende Ziele zu nennen:<br />

a) Einrichtung eines überschaubaren und offenen Regulierungsprozesses<br />

Ein überschaubarer und offener Regulierungsprozeß ermöglicht eine breite Beteiligung der<br />

Öffentlichkeit an den Verfahren, gewährleistet am ehesten eine konsistente Politik gegenüber den<br />

EVU und dämpft die Regulierungskosten für alle am Verfahren Beteiligten. 224 Zudem bietet er die<br />

Möglichkeit, regulatorisches Versagen ("Staatsversagen") frühzeitig zu erkennen und zu<br />

thematisieren.<br />

b) Kontinuität<br />

Regulierung sollte auf der Grundlage einer klaren, in sich schlüssigen <strong>Regulierungskonzept</strong>ion<br />

223 Vgl. Ziering (3R-Report), 1986, S.54. S. auch Kapitel 4.2.3.2.2.<br />

224 Vgl. Ziering (3R-Report), 1986, S.54f.

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