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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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-57-<br />

schwindenden politischen Akzeptanz der ordoliberalen Prinzipien209 <strong>als</strong> Grundpfeiler des GWB und der<br />

außerordentlichen Machtposition einiger weniger EVU mag eine Erklärung dafür bieten, daß die<br />

ökonomische Regulierungsdiskussion in der Bundesrepublik im Unterschied zu den angelsächsischen<br />

Staaten verkümmert ist und keinen sonderlichen Einfluß auf die konkrete Ausgestaltung der EVU-<br />

Regulierung nehmen konnte.<br />

2.4 Ziele der EVU-Regulierung und mögliche Zielkonflikte<br />

Anknüpfend an die bereits in Abschnitt 2.3 diskutierten allgemeinen wirtschaftspolitischen und<br />

regulatorischen Ziele sowie unter Berücksichtigung der übergeordneten energiepolitischen Ziele<br />

Versorgungssicherheit, Preiswürdigkeit und insbesondere auch Umweltschutz lassen sich spezielle Ziele<br />

der EVU-Regulierung formulieren. Allerdings kann hierbei nicht auf einen weithin akzeptierten und<br />

vollständigen Zielkatalog zurückgegriffen werden. 210<br />

Daher wurde ein zweistufiges Vorgehen für die Aufstellung eines solchen Zielkatalogs gewählt:<br />

1) Zusammenstellung und Strukturierung wesentlicher Ziele der EVU-Regulierung, die explizit gelten<br />

bzw. implizit aus dem Verhalten der beteiligten Akteure erschlossen werden können211 Diese Ziele wurden empirisch und logisch in der amerikanischen EVU-Regulierungspraxis festgestellt<br />

und spiegeln den gegenwärtigen mainstream der dortigen Regulierungsdiskussion wider, wobei kein<br />

Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird (s. dazu auch Kapitel 4.2.3). Sie lassen sich in dieser Form<br />

ohne weiteres auf die Bundesrepublik übertragen, wenngleich sie hier teilweise <strong>als</strong> recht ehrgeizig<br />

anzusehen sind.<br />

209 So wurde beispielsweise das konstituierende Prinzip der "vollständigen Konkurrenz" im Rahmen<br />

der 2. Kartellrechtsreform 1973 durch das Prinzip des "funktionsfähigen Wettbewerbs" abgelöst.<br />

Vgl. Kartte/Holtschneider (Anwendungsprinzipien), 1981, S.210-214.<br />

210 Vgl. Phillips (Regulation), 1988, S.165. Die Zieldiskussion wird in der deutschsprachigen<br />

Regulierungsliteratur bislang nur unzureichend geführt. Vgl. die rudimentären Zielauflistungen bei<br />

Müller/Vogelsang (Regulierung), 1979, S.343ff; Weber (Regulierung), 1986, S.33.<br />

211 Weisser unterscheidet hier den "institutionell festgelegten" vom "subjektiv gemeinten" Sinn,<br />

wobei mit ersterem das durch Gesetz, Satzung oder auf andere Weise formell festgelegte Zielsystem<br />

der jeweiligen Institution, mit letzterem die Ziele, welche ihr Verhalten faktisch bestimmen,<br />

gemeint sind. Vgl. Weisser (Wirtschaftstypen), 1965, S.272.

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