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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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4. Die Strategien der Regulierungsakteure hängen in hohem Maße von ökonomischer und politischer<br />

Macht ab. Erfolge bei der Durchsetzung des Gemeinwohls sind auf einen breiten Konsens der<br />

Betroffenen und auf politische Unterstützung für die Regulierer angewiesen.<br />

5. Die Entwicklung der Regulierung ist ein Prozeß, der Regulierungszielen und -methoden<br />

provisorischen und vorläufigen Charakter verleiht. Sie hängt von der Entwicklung und der damit<br />

verbundenen Struktur der zu regulierenden Industrie ab.<br />

Überträgt man die Grundgedanken der institutionalistischen Regulierungstheorie auf die<br />

Elektrizitätswirtschaft der Bundesrepublik, so läßt sich die Notwendigkeit einer Regulierung von EVU<br />

u.a wie folgt begründen:<br />

- Strom ist eine "Ware", die wie kaum eine andere das Gemeinwohl einer entwickelten<br />

Industriegesellschaft berührt. Einige der wesentlichen Berührungspunkte sind dabei u.a.<br />

* die "Schmierstoffunktion" für das produzierende Gewerbe und in zunehmendem Maße für den<br />

Dienstleistungssektor<br />

* die Gewährleistung öffentlicher Sicherheit durch Kommunikationstechnologien, Beleuchtung<br />

etc.<br />

* die Schaffung der Voraussetzungen für eine entwickelte Informationsgesellschaft<br />

* die Infrastrukturanforderungen für die Errichtung von Kraftwerken und Transport-<br />

/Verteilungsnetzen.<br />

Insbesondere die Punkte, die die Versorgungssicherheit tangieren, verdeutlichen den eindeutig<br />

meritorischen Charakter der Stromversorgung und damit ihren öffentlichen Regelungsbedarf.<br />

- Der sich wandelnde Gemeinwohlbegriff schließt immer stärker die Umweltbeeinträchtigungen<br />

insbesondere auch durch die Nutzung fossiler und nuklearer Brennstoffe zur Stromerzeugung ein. Es<br />

ist nicht erkennbar, wie diese z.T. existenziellen Probleme durch implizite Markt- und<br />

Nichtmarktregelungen gelöst werden sollen,

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