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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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-42-<br />

- Die ohne Zweifel hohen externen Effekte der Stromerzeugung und -verteilung lieferten in der<br />

Vergangenheit keine Begründung für eine besondere EVU-Regulierung; vielmehr wurden sie - wenn<br />

überhaupt - im Rahmen direkter staatlicher Eingriffe (Standards, Gesetze, Verordnungen)<br />

berücksichtigt.<br />

- Das Argument hoher Transaktionskosten <strong>als</strong> Begründung für Marktversagen spielte im Stromsektor<br />

weder auf der Angebots- noch auf der Nachfrageseite eine Rolle. Während auf der Angebotsseite der<br />

wettbewerbliche Ausnahmebereich stets die Abwälzung der bertriebsnotwendigen Kosten<br />

ermöglichte, entstanden der Nachfrageseite durch die Anschluß- und Versorgungspflicht der EVU<br />

keinerlei Transaktionskosten; der Strom kam stets "aus der Steckdose".<br />

Der "harte Kern der EVU-Regulierung" (Kruse) liegt nach der neoklassischen normativen<br />

Regulierungstheorie demnach heute im Stromtransport- und -verteilungsbereich, läßt sich ausschließlich<br />

durch das Merkmal eines "natürlichen Monopols" begründen und hat das alleinige Ziel der<br />

Allokationseffizienz zu verfolgen.<br />

2.3.3 "Good Society" <strong>als</strong> Leitziel einer institutionalistisch fundierten Regulierungstheorie<br />

Während sich die deutsche Regulierungsdiskussion fast ausschließlich auf die Auseinandersetzung mit<br />

der normativen und der positiven Variante152 einer neoklassisch fundierten Regulierungstheorie<br />

beschränkt, spielen in den USA institutionalistische Forschungen und Erkenntnisse seit vielen Jahren eine<br />

herausragende Rolle. 153 Der wissenschaftssoziologisch reizvollen Frage, wie es zu dieser Verkümmerung<br />

der ökonomischen Regulierungsdiskussion in der Bundesrepublik kommen konnte, kann an dieser Stelle<br />

152 S. dazu Abschnitt 2.6.2.<br />

153 Mit Institutionalismus bzw. institutionalistischer Ökonomik wird jene ökonomische Denktradition<br />

bezeichnet, die sich vor allem in den USA seit Beginn des Jahrhunderts entwickelt und ihre<br />

Identität in erster Linie durch eine radikale Ablehnung der neoklassischen Theorie herausgebildet<br />

hat. Zur Verdeutlichung der Tatsache, daß es sich hierbei um kein in sich geschlossenes Theoriegebäude<br />

handelt, wird bisweilen auch der Begriff "heterodoxe Ökonomie" verwendet. Als<br />

Begründer des Institutionalismus gilt einhellig Thorstein Bunde Veblen, ein Sohn norwegischer<br />

Einwanderer aus dem amerikanischen Bundesstaat Wisconsin. Weitere bekannte Institutionalisten<br />

der ersten Generation sind John R. Commons, Wesley C. Mitchell, John Maurice Clark und<br />

Clarence E. Ayres. In der Bundesrepublik dürften am ehesten die Namen John Kenneth Galbraith,<br />

Gunnar Myrdal, Karl William Kapp und Nicholas Georgescu-Roegen geläufig sein, die der<br />

zweiten und dritten Generation zugerechnet werden. Vgl. dazu das deutschsprachige Standardwerk<br />

zum Institutionalismus von Stadler (Institutionalismus), 1983; einen guten Überblick über die<br />

wesentlichen Inhalte der institutionalistischen Ökonomik gibt Steppacher (Institutionalismus),<br />

1985. Der institutionalistische Regulierungsansatz ist vor allem mit den Namen Henry Carter<br />

Adams, John R. Commons, Martin Glaeser, Emery Troxel und James Bonbright eng verbunden.<br />

Der herausragende institutionalistische Regulierungstheoretiker und -chronist der letzten beiden<br />

Jahrzehnte, dessen Arbeiten das heutige Regulierungsverständnis in den USA nachhaltig<br />

beeinflußt haben und dies immer noch tun, ist Harry M. Trebing. Seinen jährlichen Sommerkursus<br />

über Regulierungsgrundlagen und ihre Rahmenbedingungen ("NARUC Annual Regulatory<br />

Studies Program") beispielsweise haben seit 1973 mehr <strong>als</strong> 4.600 MitarbeiterInnen von<br />

Regulierungsbehörden besucht (vgl. NARUC (Studies Program), 1990, S.1).

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