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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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Haftungsregelungen und Lizenzen kontrolliert und zum Teil neutralisiert.<br />

Ein zusätzliches Problem externer Effekte (z.B. im Hinblick auf die Umweltverschmutzung) ist die<br />

Frage, wie die Belastung zukünftiger Generationen heute bewertet werden soll und welche<br />

Konsequenzen daraus zu ziehen sind (intertemporale Verteilung). 138 Auch hier befindet sich der Staat<br />

in der Verantwortung.<br />

d) Hohe Transaktionskosten<br />

Die Koordinationsleistung des Marktes ist i.d.R. nicht zum Nulltarif zu haben. Sie versagt völlig,<br />

wenn die Transaktionskosten zusätzlicher Anbieter so hoch sind, daß sie deren Nutzen übersteigen. 139<br />

Dieser Fall des "transaktionalen Marktversagens" ist umso wahrscheinlicher, je weniger transparent<br />

der betreffende Markt ist. 140<br />

Eine ähnliche Argumentation gilt für den Fall hoher Transaktionskosten auf der Nachfrageseite. 141<br />

Auch in diesem Fall kommt es zu keinem Austauschprozeß, da die Nachfrager nicht bereit sind, die<br />

mit einem Kauf verbundenen Informations-, Such- und Beschaffungskosten auf sich zu nehmen und<br />

auf den Markt zu treten.<br />

In beiden Fällen hat der Staat Möglichkeiten, einzugreifen und bestehende Marktbarrieren zu<br />

entfernen bzw. abzumildern (z.B. durch Herstellung von Markttransparenz).<br />

Im Zuge der Deregulierungsdiskussion hat sich die wohlfahrtsökonomische Begründung für die<br />

Notwendigkeit von Regulierung stärker ausdifferenziert. Eickhof beispielsweise unterscheidet zwischen<br />

Gründen des Markt- und des Wettbewerbsversagens. 142 Marktversagen liegt für ihn funktional nur dann<br />

vor, wenn der Markt die für ihn charakteristische Koordinationsleistung der einzelwirtschaftlichen Pläne<br />

nicht erbringt. Von Wettbewerbsversagen ist dann auszugehen, wenn seine Funktion <strong>als</strong> Transfer- und<br />

Innovationsmechanismus gestört ist, ohne daß die für marktwirtschaftliche Ordnungen geltenden<br />

Spielregeln beeinträchtigt wurden. 143 Sämtliche Zielverfehlungen des Marktes, die über das Effizienzziel<br />

hinausgehen (z.B. Verteilungsziele, Umweltziele) verweist er in den Bereich des "Politikversagens", da er<br />

in Anlehnung an Hayek die Meinung vertritt, daß "der Markt von sich aus blind ist für die ... jeweiligen<br />

138 Vgl. Kurz (Deregulierungsdiskussion), 1986, S.54. Eine ähnliche Frage stellt sich auch im Hinblick<br />

auf die intertemporale Verteilung erschöpfbarer Ressourcen (z.B. Erdgas, Erdöl), die hier<br />

jedoch nicht weiter verfolgt werden soll. Vgl. dazu Kriegsmann (Intertemporale Allokation), 1984.<br />

139 Unter Transaktionskosten sind u.a. Kosten der Informationssuche und -beschaffung, Aushandlungskosten<br />

sowie Durchsetzungs- und Kontrollkosten zu verstehen. Vgl. Schmidt<br />

(Wettbewerbspolitik), 1990, S.93.<br />

140 Vgl. Eickhof (Markt- und Wettbewerbsversagen), 1986, S.471f.<br />

141 Ebenda, S.475. Eickhof spricht hier von "transaktionalem Wettbewerbsversagen", wobei die<br />

Abgrenzung zu "transaktionalem Marktversagen" lediglich durch die unterschiedlichen Akteure<br />

begründet ist und dadurch willkürlich erscheint.<br />

142 Vgl. Eickhof (Markt- und Wettbewerbsversagen), 1986; Eickhof (Regulierung), 1986. S.124-127.<br />

143 Ebenda, S.470f.; vgl. auch Bögelein (Ausnahmebereiche), 1990, S.108f., S.156.

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