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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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fahrtsökonomischen Aspekten. 121 Dahinter steht das neoklassische Weltbild, wonach dem Markt <strong>als</strong><br />

"wertfreier" Instanz per se eine Überlegenheit bei der effizienten Allokation knapper Ressourcen<br />

zugeschrieben wird. 122 Die gesellschaftliche Wohlfahrt werde danach durch den freien Warenaustausch<br />

maximiert, der wiederum durch das rational-eigennützige Verhalten individueller Nutzenmaximierer<br />

gesteuert wird.<br />

Staatliche Regulierung hat in einem solchen System nur dann eine Berechtigung, wenn<br />

- der unkontrollierte Wettbewerb auf Grund fehlender Rahmenbedingungen und/oder besonderer<br />

Begebenheiten nicht funktioniert oder zu suboptimalen Ergebnissen führen würde<br />

- das Ziel optimaler Allokationseffizienz im wohlfahrtsökonomischen Sinne anderen gesellschaftlichen<br />

Zielen untergeordnet werden soll.<br />

Erstere Begründung hat zu einer Theorie des "Marktversagens" geführt, in der einzelne Fälle identifiziert<br />

werden, bei denen Wettbewerb unter Allokationsgesichtpunkten zu ineffizienten Lösungen führt. 123<br />

Der wichtigste dieser Fälle ist der des "natürlichen Monopols", dessen besonderes Merkmal darin besteht,<br />

daß von ihm ein bestimmter Output zu geringeren Gesamtkosten produziert werden kann <strong>als</strong> von jeder<br />

größeren Anzahl von Unternehmen. 124 Man spricht von der Subadditivität der Kostenstruktur beim<br />

natürlichen Monopol, dessen Ursache meist in der Existenz hoher economies of scale und/oder economies<br />

of scope liegt. 125 Regulierungseingriffe werden hier aus mehreren Gründen für notwendig gehalten:<br />

- Die besondere Kostenstruktur rechtfertigt die Errichtung hoher Marktzutrittsschranken für<br />

Wettbewerber mit dem Ziel, die vorhandenen economies of<br />

121 Vgl. von Weizsäcker (Staatliche Regulierung), 1982, S.326. Einen guten Überblick über die<br />

unterschiedlichen Wohlfahrtskriterien geben Müller/Vogelsang (Regulierung), 1979, S.31-35. Zur<br />

detaillierten Auseinandersetzung mit der Wohlfahrtsökonomie <strong>als</strong> "gigantische intellektuelle<br />

Fehlinvestition" vgl. Katterle (Sozialwissenschaft), 1972, S.11-39; Katterle (Gemeinwohl), 1990,<br />

S.42f.<br />

122 Vgl. stellvertretend für viele Kurz (Deregulierungsdiskussion), 1986, S.46.<br />

123 Genau genommen gibt es eine Reihe von Theorien des Marktversagens, die jedoch keinesfalls zu<br />

einer eindeutigen Klärung und Festlegung des Begriffs geführt haben. Vgl. dazu Eickhof (Marktund<br />

Wettbewerbsversagen), 1986, S.468, der sich um eine solche Klärung bemüht. Vgl. auch<br />

Bögelein (Ausnahmebereiche), 1990.<br />

124 Vgl. Müller/Vogelsang (Regulierung), 1979, S.36-41; Kruse (Regulierungsbereich), 1986, S.27.<br />

Vgl. auch Phillips (Regulation), 1988, S.45-50, S.67, der den Terminus "natural monopoly" für<br />

äußerst unglücklich hält, da seiner Ansicht nach jedes Dulden oder Schaffen von Monopolen mit<br />

bestimmten politischen Zielen verbunden und damit nicht mehr "natürlich" ist.<br />

125 Vgl. Kruse (Regulierungsbereich), 1986, S.27.

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