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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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-34-<br />

2.3 Begründung der EVU-Regulierung<br />

2.3.1 Geschlossene Versorgungsgebiete und Regulierung<br />

Geschlossene Versorgungsgebiete von natürlichen Monopolen liefern per se noch keinen hinreichenden<br />

Grund für die Notwendigkeit von staatlichen Regulierungseingriffen. Nimmt man allein die Kosten zum<br />

Maßstab, kommen neoliberale Ökonomen bisweilen zu folgendem Ergebnis:<br />

"Selbst unregulierte Privatmonopole versorgen .. - so jedenfalls das Ergebnis amerikanischer<br />

Untersuchungen - die Konsumenten im Schnitt trotz ihrer Gewinnträchtigkeit<br />

qualitativ besser und billiger <strong>als</strong> öffentliche oder regulierte Unternehmen." 118<br />

Daraus ließe sich schlußfolgern: Mithin sei es für die Gesellschaft <strong>als</strong> ganzes ökonomisch vorteilhafter,<br />

die Monopole gewähren zu lassen und die Kosten für ihre Beaufsichtigung zu vermeiden. 119<br />

Selbst wenn man diese Meinung nicht teilt, macht sie doch deutlich, daß sich die Frage nach der<br />

Berechtigung einer wettbewerblichen Sonderstellung für EVU gedanklich trennen läßt von der Frage, ob<br />

und mit welchen Gründen es einer besonderen Kontrolle dieser Sonderstellung bedarf. Im folgenden soll<br />

nun der letzteren Frage nachgegangen werden, wobei sowohl das Spektrum allgemeiner theoretischer<br />

Regulierungsgründe aufgefächert <strong>als</strong> auch die historische Begründung der EVU-Regulierung in der<br />

Bundesrepublik herangezogen werden soll.<br />

2.3.2 Allokationseffizienz <strong>als</strong> Leitziel der neoklassischen normativen Regulierungstheorie<br />

Die neoklassische normative Regulierungstheorie "ist der Versuch, Empfehlungen zu entwickeln, unter<br />

welchen Bedingungen und wie der Staat regulierend tätig werden soll." 120 Sie betrachtet staatliche<br />

Regulierungseingriffe im wesentlichen unter wohl<br />

118 Grossekettler (Deregulierung), 1989, S.442. Vgl. mit ähnlicher Argumentation auch Eickhof<br />

(Ausnahmebereiche), 1985, S.66.<br />

119 Aus ideologischen Gründen gelangte schon Friedman 1962 zu der gleichen Schlußfolgerung:<br />

Wenn "...technical conditions make a monopoly the natural outcome of competitive market forces,<br />

there are only three alternatives that seem available: private monopoly, or public monopoly, or<br />

public regulation...I reluctantly conclude that, if tolerable, private monopoly may be the least of<br />

the evils." Friedman (Capitalism and Freedom), 1962, S.28.<br />

120 von Weizsäcker (Staatliche Regulierung), 1982, S.343. Ausführliche Darstellungen der neoklassischen<br />

normativen Regulierungstheorie im deutschsprachigen Raum geben Müller/Vogelsang<br />

(Regulierung), 1979, S.31-99; Kruse (Monopolregulierung), 1985; Knieps (Regulierung), 1988,<br />

S.39-55.

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