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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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zentral steuern. 76 Dies erfordert geschlossene Versorgungsgebiete und eine Abwälzbarkeit der Kosten<br />

auf alle Verbraucher.<br />

f) Die hohe Kapitalintensität der Elektrizitätswirtschaft (Fixkostenanteil: rund 70%) sowie<br />

vergleichsweise lange Kapitalumschlagzeiten legen die Zulassung eines Monopolisten nahe, der das<br />

erforderliche Kapital und die erforderliche Zeit leichter aufbringen kann <strong>als</strong> eine Vielzahl von<br />

Wettbewerbern. 77 Außerdem ermöglichen geschlossene Versorgungsgebiete eine bessere<br />

Abschätzung der Bedarfsentwicklung, wodurch sich Überkapazitäten vermeiden lassen. 78 Darüber<br />

hinaus stellen hohe Fixkosten eine hohe Marktaustrittsbarriere dar, so daß die Investoren vor "ruinöser<br />

Konkurrenz" zu schützen sind. 79<br />

g) Die durch hohe Investitionen in Kraftwerke und Netze erforderlichen langen Planungszeiten der EVU<br />

könnten auch bei freiem Wettbewerb nur durch langfristige Verträge gesichert werden, die den<br />

Wettbewerb ausschalten. 80<br />

Hinzu kommt <strong>als</strong> weitere Besonderheit der staatlich auferlegte Anschluß- und Versorgungszwang für<br />

EVU in ihrem jeweiligen Versorgungsgebiet.<br />

Im Kern zielen alle aufgezählten Besonderheiten auf die Absicherung geschlossener Versorgungsgebiete<br />

für EVU.<br />

Tabelle 2.1 faßt die Besonderheiten der Elektrizitätswirtschaft und die daraus abgeleiteten Begründungen<br />

für geschlossene Versorgungsgebiete zusammen.<br />

76 Vgl. IWG (Marktsteuerung), 1988, S.41; Deregulierungskommission (Marktöffnung), 1991, S.33.<br />

77 Vgl. Lukes (Reformdiskussion), 1979, S.42f.; Eickhof (Wettbewerbsordnung), 1986, S.203f.; IWG<br />

(Marktsteuerung), 1988, S.50f.<br />

78 Vgl. Gröner (Ordnung), 1975, S.350.<br />

79 Vgl. Eickhof (Wettbewerbsordnung), 1986, S.204.<br />

80 Vgl. Schmidt-Fischer (Wettbewerb), 1981, S.249.

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