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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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worden. 67<br />

-23-<br />

2.2.2.1 Technisch-wirtschaftliche Besonderheiten der Elektrizitätswirtschaft im Überblick<br />

In der Elektrizitätswirtschaft sind vor allem zwei technische Besonderheiten zu unterscheiden: 68<br />

a) die Leitungsgebundenheit und das damit verbundene vermaschte System der Stromverteilung und des<br />

Stromtransports<br />

b) die mangelnde Speicherfähigkeit elektrischer Energie und damit verbunden die Notwendigkeit einer<br />

flexiblen Anpassung an den jeweiligen Bedarf.<br />

Aus diesen technischen Besonderheiten werden explizit und implizit eine Reihe von wirtschaftlichen<br />

Besonderheiten gefolgert, die eine ökonomische Begründung der wettbewerblichen Sonderstellung für<br />

EVU liefern sollen.<br />

Als wesentliche wirtschaftliche Besonderheiten wurden im Laufe der Jahre angeführt:<br />

a) Bei der Stromverteilung bestehen hohe economies of scale, die sich zum einen aus der Unteilbarkeit<br />

der Leitungen (vermaschtes Netz), zum anderen aus den kostensenkenden Effekten einer zentralen<br />

Bündelung von Zusatzleistungen ergeben (z.B. Regelung von Netzspannung und -frequenz,<br />

Laststeuerung etc.). 69 Daher ist es ökonomisch vorteilhaft, wenn der gesamte Stromverbrauch einer<br />

Region aus einem Netz gedeckt wird.<br />

b) Die hohen Investitionen für Transport- und Verteilungsnetze können sich nur dann amortisieren, wenn<br />

dem Investor eine entsprechende Planungssicherheit durch die Absicherung eines langen Planungsund<br />

Amortisationszeitraums geboten wird. Konkurrenz durch eine Doppelverlegung von Leitungen<br />

und damit ein Leitungswettbewerb innerhalb dieses Zeitraums sind auszuschließen. 70<br />

c) Geschlossene Versorgungsgebiete bilden die Voraussetzung für eine gute Durchmischung der<br />

Nachfrageprofile der Abnehmer (z.B. Industrie- und Haushaltskunden) und damit für eine<br />

Optimierung des Angebotes. 71 Außerdem wird dadurch der strukturpolitischen Aufgabe eines Abbaus<br />

regionaler Strompreisdisparitäten Rechnung getragen (Stadt-Land-Ausgleich). 72 Eine solche<br />

Durchmischung ist auf wettbewerblichem Wege nicht erreichbar.<br />

67 Vgl. beispielsweise Deregulierungskommission (Marktöffnung), 1991, S.34.<br />

68 Vgl. Kantzenbach (Leitbild), 1977, S.40; Lukes (Reformdiskussion), 1979, S.32.<br />

69 Vgl. Mönig (Determinanten), 1975, S.65; IWG (Marktsteuerung), 1988, S.44f.<br />

70 Vgl. Lukes (Reformdiskussion), 1979, S.40ff.; Eickhof (Wettbewerbsordnung), 1986, S.204.<br />

71 Vgl. Gröner (Ordnung), 1975, S.348f.; Deregulierungskommission (Marktöffnung), 1991, S.34.<br />

72 Vgl. Gröner (Ordnung), 1975, S.348f.

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