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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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deutschen Gemeinwirtschaftslehre, 59 wenngleich es wesentliche Überschneidungen gibt. Sie knüpft<br />

vielmehr an die amerikanische Public Utility Regulation an, von der sich die Gemeinwirtschaftslehre<br />

meines Erachtens zu Unrecht stark abgrenzt. 60<br />

2.2 Zur wettbewerblichen Sonderstellung von EVU<br />

Gravierende Eingriffe in die unternehmerischen Aktionsparameter der EVU, wie sie das<br />

Regulierungsinstrumentarium vorsieht (vgl. Abschnitt 2.5), bedürfen in marktwirtschaftlich organisierten<br />

Gesellschaften einer besonderen Begründung. In Bezug auf die Elektrizitätswirtschaft wird in den meisten<br />

Ländern davon ausgegangen, daß<br />

a) den EVU eine wettbewerbliche Sonderstellung einzuräumen ist, die sie vor Konkurrenz weitgehend<br />

abschirmt<br />

b) die EVU wegen ihrer Sonderstellung einer besonderen staatlichen Kontrolle (Regulierung)<br />

unterworfen werden müssen.<br />

Zur Überprüfung dieser Argumentation ist zunächst der Frage nachzugehen, mit welchen Besonderheiten<br />

eine wettbewerbliche Sonderstellung für EVU gerechtfertigt wurde und wird und inwieweit diese<br />

Rechtfertigung auch heute noch gültig ist. In einem zweiten Schritt ist dann zu überlegen, ob und aus<br />

welchen Gründen der Staat diese Sonderstellung beaufsichtigen (regulieren) sollte (Abschnitt 2.3). Der<br />

theoretischen Begründung für beide Schritte sollen darüber hinaus die historischen Umstände, die in der<br />

Bundesrepublik zur EVU-Regulierung geführt haben, gegenübergestellt werden, um daraus Erkenntnisse<br />

über den Einfluß der theoretischen Argumentation auf die praktische Umsetzung zu gewinnen.<br />

2.2.1 Übergeordnete energiepolitische Ziele<br />

Elektrizität wird gemeinhin <strong>als</strong> ein lebensnotwendiges Gut angesehen, ohne das die entwickelte<br />

Industriegesellschaft nicht mehr auskommen kann. 61 Entsprechend hohe Ansprüche werden seit jeher an<br />

die Versorgungssicherheit mit diesem Gut gestellt.<br />

In der Präambel des deutschen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wird neben dem Ziel der<br />

Versorgungssicherheit gleichrangig das Ziel der Preiswürdigkeit elektrischer Energie postuliert, womit<br />

59 Zu den theoretischen Grundlagen der Gemeinwirtschaftslehre vgl. Thiemeyer (Gemeinwirtschaft),<br />

1981; Oettle (Unternehmerische Betätigung), 1981.<br />

60 Vgl. z.B. Kühne (Regulierungsdebatte), 1983, S.137f.; Kleinsteuber (Regulierung), 1983, S.191f.;<br />

Thiemeyer (Interne Subventionierung), 1989, S.47.<br />

61 Vgl. dazu mit einer Reihe anschaulicher Schilderungen und Zitate Zängl (Deutschlands Strom),<br />

1989, S.5ff., 262-266.

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