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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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Einklang mit dieser Unterscheidung soll im folgenden der Begriff "Regulierung" verwendet werden.<br />

Nach amerikanischem Verständnis ist Regulierung (regulation) auf den ersten Blick einfach zu erklären:<br />

Es ist ein ökonomisches, legislatives und judikatives Konzept, das von den Regulierungsbehörden (Public<br />

Utilities Commissions) zur Wahrung des "Gemeinwohls" (Public Interest) gegenüber bestimmten, mit<br />

öffentlichen Aufgaben betrauten Unternehmen (Public Utilities) praktiziert wird. 49 Was sich im<br />

einzelnen dahinter verbirgt, wird in Kapitel 4.2 ausgeführt.<br />

Die ökonomische Diskussion in der Bundesrepublik über das Instrumentarium staatlicher (bzw.<br />

öffentlicher) Regulierung hat durch die breit geführte Deregulierungsdiskussion in den letzten Jahren<br />

neue Impulse bekommen und dies zum Anlaß genommen, den Regulierungsbegriff zu überdenken und<br />

neu abzugrenzen. Das Spektrum der Definitionen reicht dabei von von Weizsäcker, der staatliche<br />

Regulierung <strong>als</strong> "alles, was auf staatliche Eingriffe in die individuelle Vertragsfreiheit hinausläuft", definiert<br />

(<strong>als</strong>o beispielsweise auch die staatliche Bereitstellung von Markt- und Nichtmarktgütern oder die<br />

Mitbestimmung) 50 , bis hin zu Eickhof, der darunter nur "die direkte Kontrolle der ökonomischen<br />

Aktivitäten von erwerbswirtschaftlich tätigen Unternehmen in einzelnen Wirtschaftsbereichen durch<br />

staatliche Institutionen oder deren Beauftragte" verstanden wissen will. 51<br />

Letztere Definition umfaßt ausschließlich die "ökonomische" Regulierung, von der die "soziale" bzw.<br />

Verhaltensregulierung zu unterscheiden ist. 52 Unter sozialer Regulierung werden all jene<br />

funktionsspezifischen Regelungen verstanden, die den Wirtschaftssubjekten allgemeine Vorschriften in<br />

Bezug auf ihren Handlungsrahmen machen. Dazu gehören insbesondere Umweltschutzauflagen,<br />

Auflagen für den gesundheitlichen und sonstigen Verbraucherschutz sowie Sicherheitsvorschriften für<br />

den Arbeitsplatz. 53<br />

Die vorliegende Arbeit folgt dieser Trennung zwischen ökonomischer und sozialer Regulierung und<br />

konzentriert sich auf die erste Kategorie. Unter EVU-Regulierung sollen in Anlehnung an Eickhof und<br />

Horn im folgenden all jene staatlichen Aktivitäten verstanden werden, die<br />

a) sich ausschließlich auf die Elektrizitätswirtschaft beziehen, <strong>als</strong>o branchenspezifisch sind<br />

b) direkt in die Aktionsparameter der EVU eingreifen<br />

c) von einer (oder mehreren) eigens dafür vorgesehenen staatlichen Institution(en) veranlaßt werden.<br />

Hinzu kommt die Anforderung, daß die Aktivitäten von einer gewissen Kontinuität sein sollen, die<br />

49 Vgl. Phillips (Regulation), 1988, S.5.<br />

50 Von Weizsäcker (Regulierung), 1982, S.326. Diese Definition schließt lediglich die fiskalische<br />

Aktivität des Staates (Besteuerung, Staatsausgaben) aus.<br />

51 Eickhof (Regulierung), 1986, S.123. Eine ähnliche Definition verwendet Horn (Regulierung),<br />

1989, S.160: "Unter Regulierung wird im allgemeinen die Steuerung wirtschaftlicher Aktivitäten<br />

durch den Staat in Branchen verstanden, in denen der Wettbewerb vermeintlich oder tatsächlich<br />

nicht befriedigend funktioniert, und zwar durch unmittelbare Eingriffe in die Aktionsparameter der<br />

Unternehmen wie z.B. Preise, Gewinne und Investitionen."<br />

52 Vgl. Koch (Regulierung), 1984, S.1-7; von Weizsäcker (Regulierung), 1982, S.332ff.<br />

53 Vgl. Koch (Regulierung), 1984, S.4f.; Krakowski (Einführung), 1988, S.10.

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