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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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8 Zusammenfassung<br />

-357-<br />

(1) Der Reformdruck in der Elektrizitätswirtschaft ist in den letzten Jahren sowohl international <strong>als</strong> auch<br />

national ständig gewachsen, was auf die zunehmenden Umwelt- und Sicherheitsprobleme, auf<br />

gravierende Effizienzprobleme der Branche sowie auf Legitimationsprobleme in grundsätzlich<br />

wettbewerbsorientierten Wirtschaftssystemen zurückzuführen ist. Ausdruck dafür sind eine Vielzahl von<br />

Reformkonzepten und -ansätzen, die die ordnungspolitischen und rechtlichen Grundlagen der<br />

Elektrizitätswirtschaft zum Teil radikal in Frage stellen und weitreichende Veränderungen nahelegen. Die<br />

in der vorliegenden Untersuchung konzipierten Reformvorschläge zielen demgegenüber in erster Linie<br />

darauf ab, das bestehende elektrizitätswirtschaftliche Regulierungssystem in der Bundesrepublik ohne das<br />

Erfordernis grundlegender und zeitraubender ordnungspolitischer Strukturreformen dahingehend<br />

weiterzuentwickeln, daß es die wirtschaftpolitische Zielsetzung der Energieeinsparung im Bereich elektrischer<br />

Energie integriert und mit den Interessen der beteiligten Akteure harmonisiert. Sie stellt in diesem<br />

Sinne einen Beitrag zur Re-Regulierungsdiskussion dar.<br />

(2) Die Notwendigkeit und Aufrechterhaltung einer Regulierung von Energieversorgungsunternehmen<br />

(EVU) läßt sich theoretisch auf zweifache Weise begründen: Die neoklassische normative<br />

Regulierungstheorie geht davon aus, daß in den Bereichen des Stromtransports und der -verteilung ein<br />

"natürliches Monopol" vorliegt, das unter dem Gesichtspunkt einer optimalen Allokationseffizienz der<br />

Ressourcen geschlossene Versorgungsgebiete für EVU in ihrer Funktion <strong>als</strong> Stromverteiler ökonomisch<br />

ratsam erscheinen läßt und der Regulierung die Aufgabe eines Wettbewerbsersatzes zuweist. Eine<br />

institutionalistisch fundierte Regulierungstheorie sieht in der EVU-Regulierung ein Instrumentarium zur<br />

Überwindung impliziten Regelungsversagens, das im Bereich der Strombereitstellung im Hinblick auf die<br />

Realisierung eines breiten wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Zielkatalogs theoretisch begründet,<br />

empirisch-historisch nachgewiesen oder zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit vermutet werden kann.<br />

Der Hauptgrund für ein solches Versagen ist darin zu sehen, daß die Tätigkeit der EVU das<br />

"Gemeinwohl" und damit die Gesellschaft <strong>als</strong> ganzes betrifft und daß die gesellschaftlichen Ziele im<br />

Regelfall nicht mit denen der EVU übereinstimmen.<br />

(3) Nach institutionalistischem Verständnis ist Regulierung allerdings kein statischer<br />

Koordinationsmechanismus, der "optimale" regulatorische Eingriffe im Sinne einer Gebrauchsanleitung<br />

vorschreibt. Es handelt sich vielmehr um einen mehrdimensionalen Such-, Lern- und Informationsprozeß,<br />

der in einer Art "Entdeckungsverfahren" gesellschaftlich akzeptable Kompromisse im Hinblick auf die<br />

angestrebten Ziele verfolgt. Als solcher ist er ein evolutionärer Prozeß, der sich fortlaufend weiterentwickeln<br />

und an neue gesellschaftliche Zielsetzungen und Umstände anpassen muß.<br />

(4) Es läßt sich zeigen, daß es nur wenige echte Alternativen zur EVU-Regulierung gibt. Lediglich die<br />

Verstaatlichung und die Kommunalisierung können theoretisch diesen Anspruch formulieren, wenngleich

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