30.12.2012 Aufrufe

Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

-341-<br />

werden die Kosten anerkannt. Die entsprechenden Kalkulationen sind vom EVU im Rahmen des<br />

Antragsverfahrens vorzulegen und von der Strompreisaufsicht - gegebenenfalls gutachterlich -<br />

nachzuvollziehen. Die teilnehmerabhängigen Kosten der Programme (z.B. Prämienzahlungen, Vor-<br />

Ort-Beratungen) sind nach Maßgabe ihres tatsächlichen Anfallens rückwirkend zu erstatten, die<br />

teilnehmerunabhängigen Kosten hingegen weiterhin <strong>als</strong> prognostizierte Kosten.<br />

7.3.1.2 Die Entkopplung von Stromabsatz und Erlösen<br />

Wie in Kapitel 5.2.2.5 und in Abschnitt 7.2.2 analysiert wurde, haben die EVU bei der derzeitigen Praxis<br />

der Strompreisaufsicht in der Bundesrepublik einen äußerst starken Anreiz zur Ausweitung des Absatzes.<br />

Jede über die Absatzprognose hinausgehende zusätzlich verkaufte Kilowattstunde steigert den Gewinn,<br />

jede eingesparte Kilowattstunde schmälert ihn.<br />

Die Erfahrungen in den USA haben gezeigt, daß eine LCP-Strategie, die diesen Automatismus nicht<br />

durchbricht, nicht erfolgreich sein kann. In Übereinstimmung mit Moskovitz/Swofford läßt sich auch für<br />

die Bundesrepublik feststellen, daß die Entkopplung von Stromabsatz und Erlösen im Rahmen der<br />

Strompreisaufsicht das wichtigste Reformelement einer LCP-orientierten Strompreisaufsicht ist. 1072<br />

Im folgenden werden drei Vorschläge im Hinblick auf die Entkopplung von Absatz und Erlösen<br />

diskutiert, die sich auch <strong>als</strong> sukzessive Schritte eines Stufenverfahrens auffassen lassen:<br />

a) Explizite Berücksichtigung von geplanten LCP-Programmen in der Absatzprognose<br />

Um dem EVU die Abdeckung der Fix- und Betriebskosten auch bei verringertem Absatz zu<br />

ermöglichen, wird der Effekt von geplanten LCP-Programmen antizipiert und in der Absatzprognose<br />

beim Tarifgenehmigungsverfahren explizit berücksichtigt ("bereinigte Prognose").<br />

Der Vorteil dieses Verfahrens liegt darin, daß es unmittelbar ohne regulatorischen Mehraufwand<br />

umgesetzt werden kann und geeignet ist, etwaige Bedenken des EVU in Bezug auf Substanzeinbußen<br />

("entgangene Deckungsbeiträge") durch LCP-Programme zu zerstreuen. Dies könnte u.U. in der<br />

Öffentlichkeit den Druck auf die EVU erhöhen, LCP-Aktivitäten zu entfalten. Der gravierende<br />

Nachteil des Verfahrens liegt allerdings darin, daß es die Erlöse des EVU gerade nicht vom Absatz<br />

entkoppelt, sondern den Anreiz zum Mehrabsatz in unverändert starker Form beibehält und die EVU<br />

z.B. dazu verleiten könnte, die geplanten Einspar- und substitutionsprogramme besonders ineffizient<br />

durchzuführen. Darüber hinaus könnte ein solches Verfahren einer strategischen Unterschätzung des<br />

Absatzes ("gaming") und der Anerkennungsbereitschaft dieser strategischen Absatzprognose durch<br />

die Aufsicht weiteren Vorschub leisten.<br />

b) Rückwirkende Anerkennung von "entgangenen Deckungsbeiträgen" im Sinne von ungedeckten Fixund<br />

Betriebskosten <strong>als</strong> programmspezifische Entkopplung<br />

Die im Zeitraum zwischen zwei Tarifgenehmigungen anfallenden, kurzfristig nicht vermeidbaren<br />

1072 "Breaking the linkage - decoupling - is the single most important reform regulators can make."<br />

Moskovitz/Swofford (Decoupling), 1991, S.46.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!