30.12.2012 Aufrufe

Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

-337-<br />

dann in erster Linie von politischen oder unternehmensstrategischen Gesichtspunkten ab, die in diesem<br />

Zusammenhang nicht näher beleuchtet werden sollen. 1065<br />

Idealtypisch sind drei Wege für die Weitergabe der Kosten in die Tarife vorstellbar:<br />

1. Berücksichtigung der prognostizierten Kosten in den neuen Tarifen; eine rückwirkende Korrektur<br />

unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten findet nicht statt.<br />

2. Rückwirkende Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten in den Tarifen der nächsten Periode<br />

3. Vorab-Genehmigung eines Pauschalbetrags in den Tarifen (z.B. 1 Pf/kWh); rückwirkende Prüfung der<br />

tatsächlich angefallenen Kosten mit der Androhung einer Rückerstattung bei Unterschreitung des<br />

Pauschalbetrags.<br />

Beim aufsichtlichen Anerkennungsverfahren erscheint es sinnvoll, Ressourcen- von Nicht-<br />

Ressourcenprogrammen (Informations-, Datenerhebungs-, Meß- und Evaluierungsprogramme) zu<br />

unterscheiden:<br />

- Die Kosten von Nicht-Ressourcenprogrammen sollten rückwirkend <strong>als</strong> tatsächliche Kosten in den<br />

neuen Tarifen berücksichtigt werden. Dafür spricht zum einen, daß anfallende Kosten in diesem<br />

Bereich schwer prognostizierbar sind und den konsequenten Aufbau einer Infrastruktur für die<br />

Erschließung von Einsparpotentialen unnötig hemmen könnten. Zum anderen kommt diese<br />

Infrastruktur insbesondere den Stromverbrauchern kommender Perioden zugute, so daß diese<br />

Vorgehensweise auch unter dem Aspekt der periodengerechten Kostenzurechnung geboten erscheint.<br />

- Die Kosten von Ressourcenprogrammen lassen sich in teilnehmerunabhängige Kosten (z.B.<br />

allgemeine Programmkosten wie Werbung, Verwaltung etc.) und teilnehmerabhängige Kosten (z.B.<br />

Anreizzahlungen) unterscheiden. Während die teilnehmerunabhängigen Kosten unter dem Aspekt der<br />

Kostenminimierung <strong>als</strong> prognostizierte Kosten ohne eine rückwirkende Korrektur in die Tarife<br />

einfließen sollten, erscheint es ratsam, die teilnehmerabhängigen Kosten <strong>als</strong> tatsächliche Kosten in den<br />

Tarifen der nächsten Periode zu berücksichtigen. Dafür spricht zum einen die Unsicherheit über die<br />

Anzahl der Programmteilnehmer, zum anderen der Anreiz zur Überschätzung des Programmerfolgs<br />

durch das EVU und die damit verbundene Problematik des Prognosespielraums seitens der Aufsicht.<br />

Unter verwaltungstechnischen Gesichtspunkten könnte die dritte Methode - Vorab-Genehmigung eines<br />

Pauschalbetrages - durchaus attraktiv sein (Modell "Stromsparfonds" Zürich1066 ). Sie setzt allerdings<br />

1065 So kann es für solche Stadtwerke, die bereits ein höheres Strompreisniveau <strong>als</strong> die benachbarten<br />

EVU haben, u.U. kommunalpolitisch schwierig sein, eine weitere Erhöhung der Strompreise<br />

vorzunehmen. Dies ist vermutlich ein wesentlicher Grund dafür, daß derzeit nicht sämtliche<br />

Preiserhöhungsspielräume von den EVU ausgenutzt werden.<br />

1066 Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich ist dazu verpflichtet worden, jährlich etwa 10% des budgetierten<br />

Reingewinns in einen Fonds einzuzahlen, aus dem Stromsparmaßnahmen finanziert<br />

werden sollen. Vgl. Gubser (Energieberatung), 1991, S.89 und S.97.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!