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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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verwendet werden. 1060<br />

-333-<br />

- Die Verifizierbarkeit der durch das jeweilige Programm erzielten Einsparung ist eine wichtige<br />

Voraussetzung für die Abschätzung seiner Kosteneffektivität. Insbesondere die Programmteilnahme<br />

muß nachweisbar und von der Aufsicht nachvollziehbar sein. Mittelfristig müssen technische<br />

Ausgangsschätzungen der Einsparerfolge durch Meß- und Evaluierungsprogramme bewertet und<br />

gegebenenfalls angepaßt werden.<br />

- Programmvorschläge sind auf ihre Standardisierbarkeit zu überprüfen, da nur Standardprogramme<br />

wegen der grundsätzlichen Offenheit für alle Kunden auftretende Verteilungswirkungen minimieren<br />

können.<br />

- An Programme, die gezielt "verpaßte Gelegenheiten" (lost opportunities) 1061 vermeiden können,<br />

sollten die Anforderungen an die Kosteneffektivität reduziert werden. Vorstellbar ist hier, daß Nutzen-<br />

Kostenverhältnisse zwischen 0,7 und 1 für die Anerkennung der Programme ausreichen. Dies könnte<br />

im übrigen auch für Programme gelten, die auf sozial schwache Haushalte zielen.<br />

- Programme, deren rechtliche Zulässigkeit umstritten ist, 1062 sollten per Rechtsgutachten abgesichert<br />

werden. Dies gilt insbesondere für Prämienprogramme aller Art, wenn sie das Stadium von Test- oder<br />

Pilotprogrammen verlassen und zu Vollprogrammen werden.<br />

Exkurs: Beispiel für die Überprüfung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses eines Ressourcenprogramms<br />

Programmbeschreibung<br />

Bei dem Beispiel handelt es sich um ein Prämienprogramm für Kühlschränke mit einer einjährigen<br />

Laufzeit, d.h. sämtliche Kosten fallen innerhalb dieses Jahres an.<br />

Prämienprogramm für Kühlschränke<br />

Jährlicher Neukauf von<br />

Kühlschränken ca.6.000<br />

1060 Das derzeit wohl ausgereifteste Modell dieser Art ist das GEMIS-Modell des Öko-Instituts, das<br />

alle Emissionsdaten entlang der Prozeßkette der jeweiligen Technologie berücksichtigt. Vgl. Öko-<br />

Institut/GhK Kassel (GEMIS), 1989.<br />

1061 Ein klassisches Beispiel für eine "verpaßte Gelegenheit" ist die unterlassene Wärmedämmung<br />

bei einer ohnehin stattfindenden Gebäudesanierung, da eine nachträgliche Durchführung dieser<br />

Maßnahme erheblich teurer wäre. Eine weiteres Beispiel speziell für den Strombereich ist die<br />

Auswechslung von Lampenfassungen ohne den gleichzeitigen Einbau von Reflektoren.<br />

1062 Bei geplanten Zuschußprogrammen für effiziente Haushaltsgeräte beispielsweise meinten einzelne<br />

Gerätehersteller, daß hier ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb<br />

(UWG) vorliegen könnte. Diese Vermutung wurde inzwischen jedoch gerichtlich widerlegt. Vgl.<br />

das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 17. November 1992, dokumentiert in ET, Heft 4,<br />

1993, S.274f.

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