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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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-329-<br />

Anerkennung der Kosten von LCP-Programmen. 1055 In diesem Zusammenhang sind vorher eine Reihe<br />

von Fragen zu klären:<br />

a) Wie sind LCP-Programme definiert, und welche Kategorien lassen sich unterscheiden?<br />

b) Nach welchen Kriterien sind die Kosten von LCP-Programmen anzuerkennen?<br />

c) Wie könnte das Anerkennungsverfahren aussehen?<br />

d) Welche Stufen können bei der Einführung des Anerkennungsverfahrens unterschieden werden?<br />

zu a) "LCP-Programme"<br />

LCP-Programme sollen im folgenden definiert werden <strong>als</strong> die Gesamtheit aller Maßnahmen, die direkt<br />

oder indirekt zu einer Stromverbrauchsreduzierung oder einer ökonomisch und ökologisch sinnvollen<br />

Stromsubstitution führen bzw. dazu beitragen, diese Maßnahmen zu identifizieren, zu bewerten oder ihre<br />

Umsetzung zu fördern. Tabelle 7.2 gibt einen Überblick über das Spektrum der Programme, deren Kosten<br />

im Rahmen des <strong>Least</strong>-<strong>Cost</strong> Planning prinzipiell anerkannt werden sollten. 1056<br />

Tab.7.2: Kategorien von LCP-Programmen<br />

* Informationsprogramme<br />

* Beratungs- und Serviceprogramme<br />

- Vor-Ort-Beratungen<br />

- Weiter- /Fortbildungsveranstaltungen<br />

* Ressourcenprogramme<br />

- Anreiz-/Prämienprogramme<br />

- Finanzierungsprogramme<br />

- kostenlose Dienstleistungsprogramme<br />

* Demonstrationsprogramme<br />

* Datenerhebungsprogramme<br />

* Meß- und Evaluierungsprogramme<br />

Es werden sechs Programmkategorien unterschieden, wobei im Rahmen der Strompreisaufsicht den<br />

Ressourcenprogrammen von der Zielsetzung und vom Umfang her die größte Aufmerksamkeit<br />

beizumessen ist. Nicht enthalten sind Maßnahmen des Lastmanagements im Sinne von Lastverlagerung,<br />

da diese zum einen i.d.R. keine Stromverbrauchsreduzierung bewirken, zum anderen meist im Interesse<br />

1055 Die grundsätzliche Bereitschaft zur Anerkennung dieser Kosten im Rahmen der BTOElt ist in<br />

einigen Bundesländern bereits vorhanden (vgl. ZfK, Heft 8, 1992, S.1f.). Auch das Bundeswirtschaftsministerium<br />

denkt zur Zeit darüber nach, die tarifrechtliche Behandlung derartiger Programme<br />

bei einer Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes mit in die Ermächtigungsgrundlage<br />

für die BTOElt aufzunehmen (vgl. ZfK, Heft 11, 1992, S.7).<br />

1056 Vgl. dazu auch Tabelle 3.6 in Kapitel 3.

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