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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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-327-<br />

für die Einsparung zuständig sind. Reguliert wird das Produkt "Elektrizität", und <strong>als</strong> wichtigster zu<br />

kontrollierender Wettbewerbsparameter gilt der Strompreis. Aber so wenig der Verbraucher an<br />

Elektrizität <strong>als</strong> Kilowatt(stunde), sondern vielmehr an der durch Elektrizität erbrachten Energiedienstleistung<br />

interessiert ist, so wenig besteht sein Interesse letztlich in einem niedrigen Kilowattstundenpreis,<br />

sondern vielmehr in einer niedrigen Rechnung für die von ihm gewünschte Energiedienstleistung.<br />

Nicht der Strompreis ist der wichtigste Wettbewerbsparameter auf dem Energiedienstleistungs-Markt,<br />

sondern die (durchschnittliche) Höhe der Stromrechnungen im Versorgungsgebiet des EVU. 1051<br />

Dieser fundamental neuen Sichtweise werden sich Strompreis- und Kartellaufsicht in der Bundesrepublik<br />

öffnen müssen, wenn sie den LCP-Ansatz erfolgreich anwenden und wenn sie das Dilemma auflösen<br />

wollen, nach dem sie sich einerseits für die Förderung der sparsamen und rationellen Energieverwendung<br />

auch und gerade im Strombereich stark machen, andererseits durch ihre Praxis genau diese Zielsetzung<br />

konterkarieren.<br />

Zu überlegen wäre darüber hinaus, ob angesichts neuer komplexer Fragestellungen im Zusammenhang<br />

mit dem LCP-Konzept eine institutionalisierte Form der Öffentlichkeitsbeteiligung bei<br />

Strompreisgenehmigungsverfahren dazu beitragen könnte, eine Konsensfindung in Sachfragen zu<br />

beschleunigen und die Akzeptanz für eine solche Strategie bei den unterschiedlichen Interessengruppen<br />

zu erhöhen.<br />

7.3 Umsetzungsschritte für eine LCP-orientierte Regulierung in<br />

der Bundesrepublik<br />

Eine LCP-orientierte Regulierung zielt in der Bundesrepublik in erster Linie auf die Praxis der<br />

Strompreisaufsicht (Stromtarifkunden) sowie auf die Praxis der Energiefachaufsicht <strong>als</strong><br />

Investitionsaufsicht. Kartellrechtlich relevante LCP-Aktivitäten im Sondervertragskundenbereich sollen<br />

im folgenden nicht berücksichtigt werden. 1052<br />

7.3.1 Elemente einer Anreizregulierung im Rahmen der Strompreisaufsicht<br />

1051 Dies folgerten <strong>als</strong> erste Moskovitz/Parker: "Observing that customers act to minimize bills in a<br />

least cost manner leads us to structure a regulatory system that focuses on electricity bills rather<br />

than electricity price." Moskowitz/Parker (Focus), 1988, S.44.<br />

1052 Die Durchführung von standardisierten Einspar- und Substitutionsprogrammen im Sondervertragskundenbereich<br />

würde bei Umlegung dieser Kosten auf die gesamte Kundengruppe ebenfalls<br />

zu höheren Strompreisen führen, was kartellrechtlich u.U. beanstandet werden könnte, wenn die<br />

spezifischen Preise benachbarter oder vergleichbarer EVU spürbar günstiger wären (Horizontal-<br />

/Vertikalprinzip; vgl. Kapitel 5.2.3) bzw. wenn einzelne Kunden an diesen Programmen nicht<br />

teilnehmen könnten (Vermutung des Mißbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung). Das Problem<br />

könnte theoretisch durch den Abschluß bilateraler Verträge zwischen EVU und Sondervertragskunden<br />

("contracting") umgangen werden, die kartellrechtlich nicht zu beanstanden sind.<br />

Allerdings ist dieses Verfahren erheblich aufwendiger <strong>als</strong> ein standardisiertes Verfahren.

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