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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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werden sollten, oder ob nicht vielmehr eine institutionalisierte Öffentlichkeitsbeteiligung eine<br />

Konsensfindung erleichtern würde.<br />

Dies gilt umso mehr im Zusammenhang mit den neuen Fragen, die bei einer umfassenden Stromsparpolitik<br />

und bei Umsetzung des LCP-Konzeptes zu beantworten sind. Wie in Abschnitt 7.3.1.1 noch<br />

zu zeigen sein wird, sind im Rahmen einer LCP-orientierten "Anreizregulierung" eine Reihe von<br />

Parametern festzulegen. Diese Parameter beruhen einerseits auf Erfahrungswerten, andererseits müssen<br />

sie zwischen EVU und Preisaufsicht ausgehandelt werden, wobei hier die Interessen der EVU und die<br />

Verbraucherschutzinteressen der Aufsicht wie auch allgemeine Interessen an Ressourcen-, Umwelt- und<br />

Klimaschutz gegeneinander abgewogen werden müssen. Um zu tragfähigen Kompromissen bei der<br />

Festlegung dieser Parameter zu gelangen, ist eine möglichst breite Einbeziehung der Öffentlichkeit in<br />

Form von Interessengruppen unabdingbar. Die Erfahrungen aus den USA legen sogar den Schluß nahe,<br />

daß sich LCP <strong>als</strong> regulatorischer Prozeß niem<strong>als</strong> ohne die breite Einbeziehung der Öffentlichkeit hätte<br />

entfalten können (vgl. Kapitel 3.1.5.3).<br />

7.2.4 Schlußfolgerungen<br />

Traditionelle Kritikpunkte an der Funktionsfähigkeit und Effektivität der bundesdeutschen Aufsicht über<br />

EVU gingen vom herkömmlichen Verständnis von Aufsicht <strong>als</strong> Surrogat für den Wettbewerb im<br />

Strombereitstellungsbereich (Erzeugung, Transport, Verteilung) aus (s. dazu Kapitel 5.2.5).<br />

Betrachtet man die Aufsichtspraxis jedoch im Lichte des LCP-Konzeptes und des dahinterstehenden<br />

Energiedienstleistungs-Ansatzes, so zeigen sich eine Reihe von Problemen, denen man bei einem<br />

herkömmlichen Verständnis von EVU-Aufsicht nicht oder nur teilweise begegnet. Eine auf Einsparung<br />

und Substitution elektrischer Energie gerichtete Geschäftspolitik eines EVU führt bei der heutigen<br />

Aufsichtspraxis in der Bundesrepublik in den allermeisten Fällen zu einer "Bestrafung" des EVU, eine<br />

Ankurbelung des Absatzes wird hingegen "belohnt". Auch wenn es sich dabei weniger um ein<br />

Substanzerhaltungs- <strong>als</strong> vielmehr um ein Anreizproblem handelt, kann festgestellt werden, daß die mit<br />

LCP verbundenen regulatorischen Probleme, wie sie für die USA analysiert wurden (vgl. Kapitel 6.1), im<br />

wesentlichen auf die Bundesrepublik übertragbar sind. 1049 Die Umsetzung von LCP erfordert daher auch<br />

für die Bundesrepublik zwingend ein neues bzw. zumindest modifiziertes <strong>Regulierungskonzept</strong>. 1050<br />

Der Hauptgrund dafür liegt in der Praxis des bestehenden Regulierungssystems, das von einer<br />

"marktwirtschaftlichen Aufgabenteilung" ausgeht, wonach die EVU für die Versorgung, die Verbraucher<br />

1049 Die Aussage der VDEW beispielsweise, LCP <strong>als</strong> "unternehmenswirtschaftliches" Konzept zu<br />

betrachten und zu praktizieren und die regulatorischen Konsequenzen dieses Konzepts zu ignorieren,<br />

deckt sich gut mit dem empirischen Befund des EWI (Abschnitt 7.2.1), wonach im Vergleich<br />

zu den USA dann folgerichtig so gut wie keine Einspar- und Substitutionsprogramme<br />

durchgeführt werden.<br />

1050 Diese Schlußfolgerung steht im Gegensatz zu der Auffassung einiger EVU-Vertreter in der<br />

Bundesrepublik, die LCP <strong>als</strong> <strong>Regulierungskonzept</strong> ablehnen, ohne dies allerdings überzeugend<br />

begründen zu können. Vgl. z.B. Winje (Zielvorstellungen), 1992, S.1064.

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