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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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-310-<br />

Hier ist u.a. auf Faktoren wie Geräteausstattung, Haushaltsgröße, Wohnungsgröße etc. zu achten.<br />

- Die EVU, in deren Versorgungsgebiet bereits viele LCP-Programme durchgeführt wurden, könnten<br />

dann benachteiligt werden, wenn sich die früheren Teilnehmer in der Kontrollgruppe befinden und<br />

dadurch die tatsächlichen Einspareffekte verzerren.<br />

Letztlich ist es zu früh, um ein abschließendes Urteil über den Index-Vorschlag zu fällen. Eine erste<br />

Studie dazu, die von der New Yorker Public Service Commission in Auftrag gegeben wurde, kommt u.a.<br />

zu dem Ergebnis, daß der External Bill Index dem EVU zu schwache Anreize zur Erreichung von<br />

Produktivitätszuwächsen biete und damit das Effizienzziel der Regulierung konterkariere. 1014<br />

6.3.2 Weitere Konzepte<br />

Auch andere Vorschläge sehen vor, die Eigenkapitalverzinsung des EVU und damit seinen Profit an einen<br />

oder mehrere Indices zu koppeln:<br />

- Cummings schlägt einen Durchschnittsindex für die effektiven Kosten des EVU vor, in den sowohl<br />

die Angebots- <strong>als</strong> auch die Einsparkosten des EVU eingehen. 1015 Die Kosten werden dann auf die<br />

Summe von verkauften und virtuellen, <strong>als</strong>o durch LCP-Programme eingesparten Kilowattstunden<br />

umgelegt und auf den Durchschnittswert vergleichbarer anderer EVU bezogen. Die jährlichen<br />

relativen Veränderungen dieses Durchschnittsindex geben dann den Ausschlag für die Veränderung<br />

der Eigenkapitalverzinsung. Das Hauptproblem dieses Ansatzes liegt in der Ermittlung<br />

"vergleichbarer" EVU und der virtuellen Kilowattstunden.<br />

- Während die Vorschläge von Moskovitz und Cummings davon ausgehen, daß es auch weiterhin<br />

regelmäßige Kostenkontrollen in Strompreisgenehmigungsverfahren geben sollte, verbindet sich mit<br />

dem "Price Cap"-Vorschlag die weitergehende Vorstellung, alle Kosten an einen Index zu binden und<br />

dadurch regelmäßige Kostenkontrollen überflüssig zu machen (s. dazu auch Kapitel 4.2.3.4). Durch<br />

diesen Index erhalten die EVU eine Kostenobergrenze, die sie nicht überschreiten dürfen, egal wie<br />

sich ihre eigenen Kosten entwickeln ("Cap"). Ziel des Vorschlages, der im<br />

Telekommunikationsbereich breit diskutiert wurde, ist es, Kosten und Strompreise zu entkoppeln und<br />

den EVU dadurch einen starken Anreiz zur Kostenminimierung zu geben. 1016 Wie bei allen Index-<br />

Vorschlägen ist allerdings auch hier die Hauptschwierigkeit darin zu sehen, einen geeigneten Index zu<br />

finden, der die Interessen von Aktionären und Stromverbrauchern ausbalanciert. Unklar ist auch, wie<br />

die Nachfrageseite in dieses Regulierungsschema integriert werden könnte, da es zunächst einmal<br />

1014 Vgl. Braithwait/Caves (Incentive Options), 1991, S.158.<br />

1015 Vgl. Cummings (Virtual Kilowatts), 1988, S.453-460.<br />

1016 Vgl. NYPSC (Issues Paper), 1990, S.36ff.; Lowry (Price Caps), 1991, S.34f.

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