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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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-308-<br />

Kosten, der vorher durch den "regulatory lag" ermöglicht wurde, 1008 verlorengeht.<br />

- Anreizprogramme, bei denen die Extraprofite der EVU von der korrekten Bestimmung der<br />

vermiedenen Kosten, der exakten Messung der tatsächlichen Einsparung und/oder der möglichst guten<br />

Festlegung von Einsparzielen vor der Durchführung der Programme abhängen, sind u.U. mit hohem<br />

regulatorischem Aufwand verbunden.<br />

Ein Regulierungssystem, das diese Probleme löst, aber dennoch den Zielen des <strong>Least</strong>-<strong>Cost</strong> Planning<br />

gerecht wird, müßte allgemein folgende drei Anforderungen erfüllen:<br />

- Das System müßte den EVU einen Anreiz bieten, die heutigen und zukünftigen<br />

Strombereitstellungkosten (Kraftwerks- und Netzkosten, Kraftwerks- und Netzeffizienz,<br />

Brennstoffkosten) zu minimieren.<br />

- Das System müßte dem EVU einen Anreiz bieten, die heutigen und zukünftigen administrativen<br />

Kosten zu minimieren.<br />

- Das System müßte dem EVU einen Anreiz bieten, die heutigen und zukünftigen Kosten für LCP-<br />

Programme zu minimieren.<br />

Und schließlich müßte das System einfach zu implementieren und zu kontrollieren sein, um den<br />

administrativen Aufwand seitens der Aufsichtsbehörden zu begrenzen und dem EVU einen breiten<br />

Spielraum für eigenständiges unternehmerisches Handeln zu belassen.<br />

6.3.1 Der Stromrechnungsindex von Moskovitz<br />

Konkrete Überlegungen zur Ausgestaltung eines solchen Systems wurden von Moskovitz angestellt. 1009<br />

Sein Vorschlag zielt darauf ab, das gesamte Regulierungssystem dahingehend umzustellen, daß die Höhe<br />

der Eigenkapitalverzinsung auf das betriebsnotwendige Kapital (return on equity) direkt von der<br />

(durchschnittlichen) Höhe der Stromrechnungen der im Versorgungsgebiet belieferten Kundengruppen<br />

abhängt. Diese Abhängigkeit wird durch einen externen Index hergestellt, der durch einen Vergleich der<br />

Höhe der durchschnittlichen Stromrechnungen der jeweiligen Kundengruppe im betreffenden<br />

Versorgungsgebiet mit der in vergleichbaren anderen Versorgungsgebieten ermittelt wird ("External Bill<br />

Index"). 1010 Ausgenommen von diesem Vorschlag soll die Gruppe der Industriekunden bleiben, deren<br />

Zusammensetzung zu heterogen sei und sich daher nicht mit der in anderen Versorgungsgebieten<br />

vergleichen lasse. 1011<br />

Der Moskovitz-Vorschlag ist sicherlich der zur Zeit weitestgehende Vorschlag zur Umgestaltung des<br />

1008 Vgl. dazu Kapitel 4.2.3.2.3.<br />

1009 Vgl. Moskovitz (Profits), 1989, S.26ff.<br />

1010 Vgl. Braithwait/Caves (Incentive Options), 1991, S.158. Dieser Index muß sich nicht unbedingt<br />

auf den Kundenhaushalt beziehen, sondern kann z.B. auch auf die Anzahl der Beschäftigten<br />

(Gewerbebetrieb) oder die beheizte Wohnfläche (Haushaltskunde) angewendet werden, um zu<br />

große Differenzen in der Kundenstruktur zwischen den EVU auszugleichen.<br />

1011 Vgl. Moskovitz/Parker (Focus), 1988, S.46.

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