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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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-293-<br />

Zugrundelegen von Schätzwerten tendiert das EVU stets zur Überschätzung seiner Einsparerfolge,<br />

wodurch die Aufsicht in besonderem Maße gefordert ist, zu einer eigenen Bewertung zu gelangen.<br />

In New York wurde dem EVU Orange & Rockland im Rahmen des Regulatory Decoupling Mechanism<br />

in Aussicht gestellt, bei Erreichung vorgegebener Einsparziele eine höhere Verzinsung des<br />

Eigenkapitalanteils am betriebsnotwendigen Vermögen zu erreichen. Bei vollständiger Erreichung der<br />

vorher festgelegten Einsparziele konnte das EVU in den Jahren 1991/92 maximal 0,9% zusätzliche<br />

Verzinsung erreichen (1993: 1%), bei unbefriedigenden Einsparergebnissen konnte die Verzinsung um<br />

maximal 0,2% gekürzt werden. 970<br />

Die Einsparaktivitäten des EVU werden nach bestimmten Evaluierungskriterien am Ende jeden Jahres<br />

verifiziert; zusammen mit den vorher geschätzten Einsparungen pro Maßnahme werden dann die<br />

tatsächlichen Einsparungen festgelegt.<br />

6.2.3.2 Shared-Savings-Programme<br />

Wie bereits erwähnt wird bei diesem Ansatz der Nettonutzen, der bei der Durchführung von LCP-<br />

Programmen entsteht (Net Resource Value), zwischen den Stromkunden und dem EVU in einem<br />

bestimmten Verhältnis aufgeteilt. Der Nettonutzen ist definiert <strong>als</strong> Barwert der Nutzen-Kosten-Differenz<br />

des Programms, wobei <strong>als</strong> Diskontierungsfaktor der kalkulatorische Zinssatz des EVU angesetzt wird.<br />

An Hand der folgenden Formel sollen die Schwierigkeiten illustriert werden, die mit der Festlegung des<br />

Nettonutzens der Einsparung verbunden sind: 971<br />

970 Vgl. NYPSC (90-24: Decoupling), 1990, Appendix B, S.19ff.<br />

971 Ich verzichte hier aus Übersichtlichkeitsgründen auf die Abdiskontierung der Kosten, die über die<br />

Lebensdauer der Einsparmaßnahme anfallen. An der Argumentation ändert sich dadurch nichts.<br />

Vgl. dazu auch Kapitel 3.1.6.1 und 3.2.3.3.2.

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