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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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-289-<br />

pro Kunde einen jährlichen Festbetrag in Höhe von 589 US$ beim Strompreisgenehmigungsverfahren<br />

geltend machen, der alle beim EVU entstandenen Kosten für Stromerzeugung, -verteilung, -einsparung,<br />

Personalkosten, Gebäude etc. abdeckt. 957<br />

6.2.2.4 Weitere Ansätze<br />

In Vermont können entgangene Deckungsbeiträge in einem Ausgleichskonto (Account Correcting for<br />

Efficiency) gesammelt und beim nächsten Strompreisgenehmigungsverfahren geltend gemacht<br />

werden. 958 Ihr Umfang wird an einem "runden Tisch" 959 von den EVU und den Interessengruppen des<br />

Bundesstaates festgelegt. Er darf nur aus der Durchführung von Einsparprogrammen resultieren, und die<br />

Ermittlung des Umfanges sollte auf der Grundlage tatsächlicher (statt geschätzter) Einsparungen erfolgen.<br />

In Colorado hat die Public Utilities Commission im Dezember 1990 eine Verordnung verabschiedet, in<br />

der die Einführung eines ERAM vorgeschlagen wird. Die betroffenen Parteien können dazu in einem<br />

festgelegten Zeitraum Stellung beziehen, bevor eine solche Regelung endgültig verabschiedet wird. 960<br />

6.2.2.5 Bewertung und Ausblick<br />

Die Einführung eines ERAM ist stringent im Sinne des Energiedienstleistungs-Ansatzes: Der Erlös und<br />

damit der Gewinn eines Energiedienstleistungsunternehmens sollte nicht von seinem<br />

Kilowattstundenabsatz abhängig sein. Der Kundenservice der EVU kann zwar durch ERAM<br />

beeinträchtigt werden; geeignete zusätzliche Anreizprogramme (vgl Customer Incentive Program in New<br />

York) oder Sanktionsmaßnahmen seitens der Aufsicht können hier jedoch ein Gegengewicht schaffen.<br />

Der Ansatz der Grenzkostentarifierung, der <strong>als</strong> Alternative zu ERAM vorgeschlagen wird, ist stets auf die<br />

langfristigen Grenzkosten zu beziehen und wäre dadurch keinesfalls leichter handhabbar: Neben der<br />

überaus schwierigen Bestimmung geeigneter Grenzkosten müßte ein Verfahren gefunden werden, wie mit<br />

der Über- und Unterdeckung der EVU-Kosten umgegangen werden soll.<br />

Ein Anpassungsmechanismus wie in Vermont, der sich nur auf die Auswirkungen von<br />

Einsparprogrammen bezieht, ist im Vergleich zum kalifornischen und New Yorker ERAM problematisch.<br />

Moskovitz bemerkt, daß es sich hier keinesfalls um eine Entkopplung von Stromabsatz und Erlösen<br />

handele. Vielmehr steigere dieser Ansatz lediglich die Attraktivität von Einsparprogrammen für EVU,<br />

aber er unterbinde nicht gleichzeitig den Anreiz für EVU, den Absatz auszuweiten. Daher wirke er ausschließlich<br />

zugunsten der EVU, während es beim ERAM den Verbrauchern zugute komme, wenn der<br />

tatsächliche Absatz über der Prognose liegt. 961<br />

957 Vgl. EUW, April 8, 1991, S.1 und 4; vgl. auch Northwest Energy News, May/June 1991, S.11f.<br />

958 Vgl. Kihm (Mechanisms), 1990, S.17f.<br />

959 S. dazu auch Kapitel 4.3.4.<br />

960 Vgl. EUW, December 17, 1990, S.15.<br />

961 Vgl. Moskovitz (Profits), 1989, S.13 und Fußnote 40.

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