30.12.2012 Aufrufe

Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

-280-<br />

Maßnahmen; bei positivem Ergebnis werden die entstandenen Kosten (vorbehaltlich ihres<br />

tatsächlichen Anfalls) anerkannt.<br />

- Prüfung der Kosteneffektivität der Einsparmaßnahmen nach ihrer Durchführung durch<br />

Verifizierung/Messung der Einsparresultate; bei negativem Ergebnis werden die entstandenen Kosten<br />

nicht anerkannt.<br />

Beide Möglichkeiten lassen sich mit einer Überprüfung der tatsächlichen Umsetzung der<br />

Einsparmaßnahmen seitens der EVU sowie der Effizienz der Umsetzungsprogramme verknüpfen.<br />

Die von der Aufsicht genehmigten LCP-Kosten können dann im wesentlichen auf drei Arten erstattet<br />

werden: 934<br />

1. Einführung einer Anpassungsklausel für LCP-Kosten (Adjustment Clause)<br />

Ähnlich wie bei der Anpassungsklausel für die Brennstoffkosten werden die beim<br />

Strompreisgenehmigungsverfahren prognostizierten Kosten von LCP-Programmen in die Tarife<br />

eingerechnet; bei Überschreitung des Ansatzes erfolgt automatisch ein Zuschlag, der <strong>als</strong> solcher auf<br />

den Stromrechnungen aller Kunden erscheint (surcharge). Bei einer Unterschreitung erfolgt in<br />

gleicher Weise eine Gutschrift (bonus).<br />

Der Vorteil dieses Verfahrens liegt darin, daß dem EVU zuverlässig und umgehend die Kosten für die<br />

genehmigten LCP-Programme erstattet werden und ihm dadurch eine entsprechende Sicherheit<br />

geboten wird. Allerdings könnte das getrennte Erscheinen der LCP-Kosten auf den Stromrechnungen<br />

der Verbraucher eine negative Wirkung auf die Akzeptanz von LCP-Programmen (vor allem bei den<br />

Nicht-Teilnehmern der Programme) haben.<br />

2. Einrichtung eines Ausgleichskontos (Balancing Account)<br />

Auch hier wird zunächst die Höhe der zukünftigen LCP-Ausgaben beim Strompreisgenehmigungsverfahren<br />

prognostiziert und in die Tarife eingerechnet. Darüber hinaus wird beim<br />

EVU ein Ausgleichskonto eingerichtet, das etwaige Unter- und Überschreitungen zu bestimmten<br />

Stichtagen festhält. Beim nächsten Genehmigungsverfahren wird der Saldo dieses Kontos zusammen<br />

mit dem Ansatz für die zukünftigen LCP-Ausgaben in die neuen Tarife eingerechnet. Etwas<br />

komplizierter wird diese Vorgehensweise dann, wenn auf Über- und Unterschreitungen des<br />

ursprünglichen LCP-Budgets Soll- und Habenzinsen berechnet werden. Dieses Verfahren vermeidet<br />

die Gefahr einer negativen Publicity für LCP-Programme, da die Kosten stets direkt in die<br />

Strompreise eingerechnet werden.<br />

3. Nachträgliche Bewilligung der LCP-Ausgaben und Einrichtung von Bilanzkonten<br />

Dieses Verfahren lehnt sich stark an die Vorgehensweise bei im Bau befindlichen Anlagen der<br />

934 Vgl. Kihm (Mechanisms), 1990, S.6ff.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!