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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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-273-<br />

a) Jede Kilowattstunde Strom, die ein EVU verkauft - egal wieviel ihre Erzeugung auch kostet und wie<br />

wenig ihr Verkauf einbringt - erhöht seinen Deckungsbeitrag (Summe aus Fixkostenbeitrag und<br />

Gewinn).<br />

b) Jede Kilowattstunde Strom, die durch eine Effizienzmaßnahme eingespart oder ersetzt wird - wie<br />

wenig dies auch immer kosten mag - reduziert den Deckungsbeitrag.<br />

c) Der einzige direkte finanzielle Aspekt der Regulierungspraxis, der die EVU motivieren könnte,<br />

(kosteneffektive) Einsparmaßnahmen durchzuführen, ist das Risiko, daß die Aufsicht die Abwälzung<br />

von bestimmten Kosten auf die Strompreise untersagen könnte.<br />

d) Beim Strombezug von privaten Stromerzeugern (Kraft-Wärme-Kopplung, erneuerbare Energiequellen<br />

etc.) ist das EVU hinsichtlich des Bezugspreises indifferent; egal wie günstig er auch immer ist, hat er<br />

dennoch keine Auswirkungen auf die Höhe des Deckungsbeitrages und damit des Gewinns.<br />

Diese Aussagen wurden aus der konkreten Regulierungspraxis der einzelnen US-Bundesstaaten an Hand<br />

von realistischen Rechenbeispielen hergeleitet und berücksichtigten dabei insbesondere die vielfältigen<br />

Anpassungsklauseln (adjustment clauses), die den EVU die Abwälzung einer Reihe von Kosten auf die<br />

Strompreise automatisch erlauben. 921<br />

- (2) Verkauft das EVU mehr Kilowattstunden <strong>als</strong> prognostiziert, besteht die Differenz zwischen<br />

Erlös und variablen Kosten ausschließlich aus (zusätzlichem) Gewinn. In diesem Fall ist<br />

Deckungsbeitrag <strong>als</strong>o gleichbedeutend mit Gewinn.<br />

Da in den USA bei der Festlegung der Strompreise üblicherweise der dem EVU gewährte kalkulatorische<br />

Gewinn bereits in der fixen Kostenkomponente enthalten ist, erscheint eine Trennung<br />

dieser beiden Größen (Fixkostenbeitrag, Gewinn), wie Moskovitz es durch die Verwendung des<br />

Begriffs "profit" nahelegt, zumindest für den Fall 1 nicht angebracht. Aus diesem Grunde soll im<br />

folgenden stets von Deckungsbeitrag im Sinne der obigen beiden Fälle gesprochen werden, nicht<br />

von Gewinn oder Profit.<br />

Sämtliche Aussagen über die Veränderung des Deckungsbeitrages sollen sich auf einen Zeitraum<br />

beziehen, der sowohl die aktuelle <strong>als</strong> auch die folgende Periode der Strompreisfestsetzung umfaßt.<br />

Nur durch diese zweiperiodige Betrachtungsweise sind die Aussagen haltbar, da z.B. aktuell<br />

anfallende Brennstoffkosten u.U. erst in der folgenden Periode erstattet werden.<br />

921 Vgl. Moskovitz (Profits), 1989; vorher bereits zum gleichen Thema Moskovitz/Parker (Focus),<br />

1988; aktuell dazu Moskovitz/Swofford (Decoupling), 1991.

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