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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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-269-<br />

- Nicht nur die Ausstattung mit ausreichendem und qualifiziertem Personal, sondern auch die<br />

Ausstattung mit Sachmitteln wie z.B. mit EDV und entsprechenden Computerprogrammen ist z.Z.<br />

völlig unzureichend. So hat mit wenigen Ausnahmen bisher kaum eine Preisaufsichtsbehörde eine<br />

EDV-Anlage, um eine Prüfung der Kosten- und Erlöslage oder der elektrizitätswirtschaftlich<br />

rationellen Betriebsführung durchzuführen.<br />

Über all dieser im weitesten Sinne systemimmanenten Kritik an der Funktionsfähigkeit der Aufsicht, die<br />

sich durch entsprechende Reformschritte ganz oder teilweise beseitigen ließe, steht die Frage, ob es selbst<br />

bei einer umfassenden Reform des Aufsichtssystems möglich sein kann, ein marktmächtiges<br />

Unternehmen wie beispielsweise das RWE, das allein rund 34% der gesamten bundesdeutschen<br />

Stromerzeugung und etwa 40% der Stromverteilung der öffentlichen Versorgung auf sich vereinigt, im<br />

Hinblick auf gesamtwirtschaftliche Zielsetzungen zu kontrollieren und zu regulieren. Das folgende<br />

Fallbeispiel legt nahe, diese Frage zu verneinen. Angesichts dieser Situation sehen viele<br />

Regulierungsbefürworter das wettbewerbspolitische Instrumentarium der Entflechtung - sowohl in<br />

horizontaler <strong>als</strong> auch in vertikaler Richtung - gegenüber dem wettbewerbspolitischen Instrumentarium der<br />

Regulierung <strong>als</strong> vorgelagert an. 910 Der Einsatz dieses Instruments jedoch würde ein Ausmaß an<br />

politischer Durchsetzungsfähigkeit gegenüber der Elektrizitätswirtschaft voraussetzen, das zu unterstellen<br />

an der Realität vorbeiginge.<br />

Exkurs: Die politischen Grenzen der bundesdeutschen Strompreisaufsicht: Das Fallbeispiel<br />

RWE 1986<br />

Am 28. April 1986 stellte das RWE einen Antrag auf Erhöhung der Strompreise für Tarifkunden um<br />

4,9% (durchschnittlich 1,2 Pf/kWh) zum 1. Juli. Begründet wurde dieser Antrag mit Mehrbelastungen im<br />

Umweltschutzbereich, was sich im wesentlichen auf die Nachrüstung der Braun- und<br />

Steinkohlekraftwerke mit Rauchgasreinigungsanlagen im Gefolge der Großfeuerungsanlagenverordnung<br />

bezog.<br />

Gestützt auf die Kosten- und Erlöslagenprüfung und die Prüfung der elektrizitätswirtschaftlich rationellen<br />

Betriebsführung durch die nordrhein-westfälische Strompreisaufsicht kürzte der damalige<br />

Wirtschaftsminister Jochimsen diesen Erhöhungsantrag auf 2,65%, wirksam zum 15. Juli. Als<br />

wesentliche Kürzungsgründe wurden der Öffentlichkeit genannt:<br />

910 Vgl. dazu Kantzenbach (Leitbild), 1977, S.44; Hennicke u.a. (Energiewende), 1985, S.29f.

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