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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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esonderer Wichtigkeit.<br />

5.2.5.2 Kritik an der Aufsichtspraxis<br />

-268-<br />

- Die Überprüfung der elektrizitätswirtschaftlich rationellen Betriebsführung im Rahmen der<br />

Strompreisaufsicht an Hand von Durchschnittswerten der Kosten vergleichbarer EVU findet z.Z. -<br />

wenn überhaupt - nur auf das jeweilige Bundesland bezogen statt. Ein bundesweiter Austausch von<br />

Daten, wie ihn die EVU im Rahmen des Überörtlichen Betriebsvergleichs (ÜBV) durchführen, fehlt<br />

auf der Ebene der Aufsicht. Eine breitere Datenbasis könnte zudem der Möglichkeit von Konzern-<br />

EVU, bei der konzerninternen Leistungserstellung für das EVU (z.B. Lieferung von Anlagenteilen<br />

durch ein Unternehmen unter dem gleichen Konzerndach) erhöhte Kostenansätze in Anschlag zu<br />

bringen, vorbeugen, indem sie Kostendaten anderer Erzeuger-EVU, die die Leistungen auf dem Markt<br />

nachfragen müssen, zusammenträgt.<br />

- Die Praxis der Erstreckungsgenehmigungen der Strompreisaufsicht widerspricht der<br />

Kostenorientierung der Strompreisgestaltung, wie sie in der BTOElt vorgeschrieben wird.<br />

Insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender kommunaler energiepolitischer Aktivitäten wie<br />

Programme zur Energieeinsparung oder die Nutzung dezentraler umweltfreundlicher<br />

Stromerzeugungsmöglichkeiten wird die Erstreckung der heutigen energiepolitischen Situation nicht<br />

mehr gerecht.<br />

- Auch das von der Kartellaufsicht praktizierte Horizontal-/Vertikalprinzip im Sondervertragskundenbereich<br />

kann u.U. hemmend in Bezug auf kommunale und regionale energiepolitische<br />

Aktivitäten wirken (vgl. dazu auch Kapitel 7.3).<br />

- Der Preisaufsicht fehlt in der Praxis der Wille, Prognosefehler (Absatz, Kosten) bei einer<br />

Nachkalkulation zu identifizieren und sie beim nächsten Preiserhöhungsantrag entsprechend zu<br />

berücksichtigen.<br />

- Die Aufsichtsbehörden, die in allen Bundesländern nur wenige MitarbeiterInnen umfassen, sehen sich<br />

einer gewaltigen Überzahl an Fachleuten gegenüber, die auf Seiten des EVU mit den<br />

Aufsichtsverfahren befaßt sind. In den alten und neuen Bundesländern zusammen dürften derzeit<br />

maximal 40 Leute mit der Strompreisaufsicht über rund 500 EVU beschäftigt sein, was das derzeitige<br />

politische Desinteresse an einer solchen Aufsicht dokumentiert.

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