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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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-267-<br />

- Preissenkungen infolge einer Nachkalkulation sind rechtlich nicht durchsetzbar, da einmal genehmigte<br />

Tarife nicht rückwirkend korrigiert werden dürfen und bei abgelehnten Preiserhöhungsanträgen<br />

jedenfalls die alten Tarife weitergelten.<br />

- Die Aufsichtsbehörden sind <strong>als</strong> Verwaltungsbehörden der Länder von den politischen und fiskalischen<br />

Interessen der jeweiligen Landesregierung stark beeinflußbar. Insbesondere bei Kapitalbeteiligungen<br />

der Länder an den Landesunternehmen (z.B. Bayernwerk, Badenwerk) entsteht eine Situation, in der<br />

das Land die Aufsicht über das eigene Unternehmen innehat und diese dadurch zur Farce wird. 907<br />

Aber auch generell kann die Aufsicht über die i.d.R. gemischt-wirtschaftlichen EVU zu<br />

Interessenkollisionen zwischen der Verbraucherschutzfunktion der Aufsicht und den finanziellen<br />

Interessen der an den EVU beteiligten öffentlichen Körperschaften (Dividenden, Konzessionsabgaben<br />

etc.) führen.<br />

- Insbesondere Verbund-EVU operieren i.d.R. länderübergreifend. Eine Länderaufsicht greift deshalb<br />

zu kurz, wenn es beispielsweise um die Beurteilung von Investitionsvorhaben unter energiewirtschaftlichen<br />

Gesichtspunkten geht. Schon die Monopolkommission forderte nicht zuletzt aus diesem Grund<br />

in ihrem Gutachten 1973/75 die Schaffung einer zentralen Bundesbehörde. 908<br />

- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung bei den unterschiedlichen Aufsichtsverfahren war vom Gesetzgeber<br />

nicht vorgesehen, es handelt sich bei ihnen um reine Verwaltungsakte. 909 Gerade vor dem<br />

Hintergrund der möglichen Interessenkollisionen bei öffentlicher Kontrolle über öffentliche und<br />

gemischtwirtschaftliche Unternehmen erscheint dieser Punkt unter Verbraucher- und<br />

Umweltschutzgesichtspunkten von<br />

907 Vgl. Voegeli (Elektrizitätsmarkt), 1986, S.69; Schneider (Alternativen), 1987, S.139.<br />

908 Vgl. Monopolkommission (Wettbewerb), 1976, S.422; vgl. auch Kantzenbach (Leitbild), 1977,<br />

S.41; Hölker (Ordnung), 1984, S.424.<br />

909 Vgl. Arzt (Strompreisaufsicht), 1991, S.264.

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