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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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-6-<br />

Im Zentrum der aktuellen Reformdiskussion in der Bundesrepublik stehen zur Zeit wettbewerbliche<br />

Maßnahmen, die meist unter dem Schlagwort "Deregulierung" zusammengefaßt werden. 11 Dabei geht es<br />

in erster Linie um<br />

a) ein Verbot wettbewerbsausschließender Verträge<br />

b) die Einführung einer Durchleitungspflicht für die Betreiber von Transport- und Verteilungsnetzen<br />

c) die Abschaffung der Investitionsaufsicht.<br />

d) die Ausschreibung von Versorgungsgebieten<br />

Aus dem Spektrum struktureller Eingriffe werden zur Zeit<br />

e) die Trennung von Erzeugungs- und Verteilungsfunktionen bei der Stromversorgung sowie<br />

f) die Entflechtung von Querverbundunternehmen<br />

gesondert hervorgehoben. 12 Es fällt auf, daß der problematische Aufbau von Firmenimperien durch große<br />

Stromversorgungsunternehmen in der aktuellen Deregulierungsdiskussion ebenso wenig eine Rolle spielt<br />

wie die Entflechtung der EVU untereinander. 13<br />

Die Diskussion über die organisatorische Trennung von Stromnetz und Stromerzeugung und die<br />

Beseitigung/Auflockerung des Gebietsschutzes hat in der Bundesrepublik eine lange Tradition. Während<br />

in den 70er Jahren den Befürwortern dieses Ansatzes14 in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit<br />

z.T. scharfer Ablehnung begegnet wurde, 15 haben sie in den letzten Jahren zweifellos die<br />

Meinungsführerschaft übernommen. 16 Entscheidende Rückendeckung erhalten sie von der EG-<br />

Kommission in Brüssel, die in ihrer Wettbewerbsrichtlinie zum Energiebinnenmarkt u.a. folgende<br />

Regelungen vorsieht: 17<br />

11 So spricht beispielsweise auch die Bundesregierung bei ihren Überlegungen zur Novellierung des<br />

Energiewirtschaftsgesetzes davon, daß "die Deregulierungspotentiale so weit wie möglich ausgeschöpft<br />

werden" sollen. Vgl. Deutscher Bundestag (BT-Drucksache 12/1799: Energiepolitisches<br />

Gesamtkonzept), 1991, S.37.<br />

12 Wichtige Akzente in der bundesdeutschen Deregulierungsdiskussion setzten hierbei die Gutachten<br />

des Instituts für Wirtschaft und Gesellschaft (vgl. IWG (Marktsteuerung), 1988) und der vom<br />

Bundesministerium für Wirtschaft eingesetzten Deregulierungskommission (vgl. Deregulierungskommission<br />

(Marktöffnung), 1991, insbesondere Kapitel 4).<br />

13 Die bundesdeutschen EVU der Verbund-, Regional- und Lok<strong>als</strong>tufe sind auf vielfältige Art und<br />

Weise miteinander verflochten. Vgl. dazu Kapitel 5.1.1.<br />

14 An vorderster Stelle zu nennen sind hier Gröner (Ordnung), 1975, und Emmerich<br />

(Ausnahmebereich), 1978.<br />

15 Zur ökonomischen Kritik des Ansatzes vgl. Schneider (Verbesserung), 1979; Lukes<br />

(Reformdiskussion), 1979; Hennicke u.a. (Energiewende), 1985, S.236ff; zur ingenieurwissenschaftlichen<br />

Kritik vgl. Stumpf (Staatliche Lenkung), 1979.<br />

16 Neben den in Fußnote 12 genannten Untersuchungen sind hier insbesondere die Publikationen des<br />

sogenannten Kronberger Kreises (vgl. Engels/Hamm/Issing (Markt), 1988; Möschel<br />

(Energiepolitik), 1989) sowie des Instituts für Weltwirtschaft an der Universität Kiel (vgl. Soltwedel<br />

u.a. (Deregulierungspotentiale), 1986; Busch (Markt), 1986) zu nennen.<br />

17 Vgl. Kommission der EG (KOM (91) 548 endg.-SYN 384: Binnenmarktrichtlinie), 1992.

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