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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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-265-<br />

5.2.5 Konzeptionelle und praktische Kritik an der bundesdeutschen Energieaufsicht<br />

Die ökonomische Kritik am derzeitigen System staatlicher Aufsicht über EVU in der Bundesrepublik hat<br />

in den letzten Jahren stetig zugenommen. Eng damit zusammen hängen die für eine breite Öffentlichkeit<br />

sichtbar gewordenen Fehlplanungen und -investitionen der EVU.<br />

"Die Öffentlichkeit scheint allmählich stutzig zu werden, von welcher Ordnung ein<br />

Wirtschaftszweig sein muß, der - politisch erzwungen oder nicht - Milliardeninvestitionen<br />

in den Sand setzen kann, ohne dabei mit der Wimper zu zucken."<br />

merkt Möschel <strong>als</strong> Vertreter des für "mehr Markt" auch in der Energiewirtschaft eintretenden Kronberger<br />

Kreises an. 897 Dies scheint der Preis dafür zu sein, daß "das Prinzip der Kontrolle .. hierzulande<br />

weitgehend durch das Prinzip Vertrauen ersetzt (wird)". 898<br />

Die im weitesten Sinne systemimmanente Kritik am bestehenden Aufsichtssystem, wie sie seinerzeit<br />

erstmalig und ausführlich von der Monopolkommission in ihrem ersten Hauptgutachten 1973/75 geäußert<br />

wurde, 899 ist zu unterscheiden von der Grundsatzkritik am Aufsichtssystem insgesamt, wie sie<br />

beispielsweise die Deregulierungskommission in ihrem Gutachten an die Bundesregierung formuliert<br />

hat. 900 Stimmt die Defizitanalyse bei beiden Sichtweisen in großen Teilen noch überein, stehen sich die<br />

daraus gezogenen Konsequenzen diametral gegenüber: Während die Monopolkommission einer<br />

grundlegenden Reform des Aufsichtssystems das Wort redet, propagiert die Deregulierungskommission<br />

dessen weitgehende Abschaffung, 901 da sie u.a.<br />

- von einer prinzipiell nicht widerlegbaren Überlegenheitsvermutung des Wettbewerbs im Hinblick auf<br />

ökonomische Effizienz und Innovationsverhalten ausgeht<br />

- die Möglichkeiten der Preisaufsicht grundsätzlich in Frage stellt, die Kosten der EVU richtig<br />

einzuschätzen. 902<br />

Aus den in Kapitel 2.6 dargelegten Gründen soll im folgenden die konstruktive Kritik im Vordergrund<br />

stehen, die dafür genutzt werden kann, Reformansätze zu identifizieren und zu einer Verbesserung des<br />

Systems beizutragen.<br />

Diese Kritik am bestehenden Aufsichtssystem wird in der folgenden stichwortartigen Zusammenstellung<br />

den beiden Kategorien "konzeptionelle Kritikpunkte" und "Kritik an der Aufsichtspraxis" zugeordnet.<br />

897 Möschel (Energiepolitik), 1989, S.90.<br />

898 Bolle (Wettbewerb), 1990, S.31.<br />

899 Vgl. Monopolkommission (Wettbewerb), 1976, S.407-423.<br />

900 Vgl. Deregulierungskommission (Marktöffnung), 1991, S.45-57.<br />

901 Ebenda, S.46 und 49.<br />

902 Eine pragmatische Gegenposition vertritt hier Münch: "Eine Verbesserung des Systems ist sicher<br />

möglich, auch sollte sich nach Durchführung einer Vielzahl von Verfahren nach und nach ein<br />

erheblicher Fundus an Vergleichs- und Erfahrungswerten <strong>als</strong> Hilfsmittel der Kontrolle ansammeln."<br />

Münch (Öffentliche Bindung), 1983, S.254.

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