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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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-260-<br />

Tab.5.3: Die Praxis der nordrhein-westfälischen Strompreisaufsicht in Bezug auf die<br />

wichtigsten Prüfungsaspekte<br />

Prüfungsaspekt Praxis in NRW<br />

Prüfungsturnus jährlich für die größten EVU<br />

(Weiterverteiler: alle 2 Jahre)<br />

Absatzprognose bereinigte durchschnittliche<br />

Erwartungen<br />

Kostenprognose Fortschreibung plus Einarbeitung<br />

vorhersehbarer Entwicklungen<br />

Höhe der "angemessenen" Realverzinsung<br />

Verzinsung<br />

Verzinsungsgrundlage gesamtes betriebsnotwendiges<br />

Kapital (Buchwert)<br />

kalkulatorische Prinzip der "Bruttosubstanzer-<br />

Abschreibungen haltung"<br />

Berücksichtigung von nein<br />

Ergebnissen zurück-<br />

liegender Perioden<br />

Behandlung kleiner Weiterverteiler tendenziell "Vertikal-/<br />

Horizontalprinzip"<br />

5.2.2.5 Inhärente Anreizstrukturen der bundesdeutschen Strompreisaufsicht<br />

Die der bundesdeutschen Strompreisaufsicht inhärenten Anreize für EVU lassen sich abschließend wie<br />

folgt zusammenfassen:<br />

- Die mit Hilfe des K-Bogens kontrollierten EVU haben im Prinzip einen Anreiz, ihr betriebsnotwendiges<br />

Kapital (risikolos) auszuweiten, da ihnen darauf eine Verzinsung gewährt wird<br />

("Averch-Johnson-Effekt"). Dieser Anreiz ist nur durch die Möglichkeit begrenzt, das Kapital in einer<br />

ähnlichen Risikoklasse zu einer höheren Verzinsung anzulegen.<br />

- Die (kontrollierten) EVU haben stets einen Anreiz, bei ihrer Absatzprognose gegenüber der<br />

Preisaufsicht tiefzustapeln und dann ihren Absatz zu forcieren, da das Unternehmensergebnis meist<br />

nicht rückwirkend korrigiert wird (vgl. NRW).<br />

- Die (kontrollierten) EVU haben stets einen Anreiz, ihre Kostenprognose gegenüber der Preisaufsicht<br />

möglichst hoch anzusetzen und dann ihre tatsächlich anfallenden Kosten zu minimieren, da das<br />

Unternehmensergebnis i.d.R. nicht rückwirkend korrigiert wird. Dieser Anreiz wirkt bis zum nächsten<br />

Preiserhöhungsantrag bzw. bis zur nächsten Kosten- und Erlöslagenprüfung ("regulatory lag").<br />

- Das K-Bogen-Verfahren sowie die damit verbundene Überprüfung der elektrizitätswirtschaftlich<br />

rationellen Betriebsführung beinhalten für die EVU so gut wie keinen Anreiz zur Minimierung der<br />

Kostenansätze gegenüber der Preisaufsicht. Die geltend gemachten Kosten werden meist in vollem<br />

Umfang anerkannt. Das einzige disziplinierende Element ist der direkte Strompreisvergleich mit den<br />

benachbarten EVU bzw. der bundesweite Vergleich des Bundesverbandes der Energie-Abnehmer

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