30.12.2012 Aufrufe

Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

-259-<br />

gen dürfen. 884 Bei kleineren Weiterverteilern wird vereinfacht der gesamte Durchschnittserlös aus<br />

dem Tarifkundenbereich betrachtet. Er darf sich in der Regel nur geringfügig vom Durchschnittserlös<br />

des Vorlieferanten unterscheiden, wobei die Preisaufsicht jedoch die Bereitschaft signalisiert hat, in<br />

Zukunft die Kosten für Einsparprogramme individuell anzuerkennen (s. dazu Kapitel 7.3.1.1).<br />

b) Prüfung der elektrizitätswirtschaftlich rationellen Betriebsführung<br />

Hier wird an Hand von ca. 230 betriebswirtschaftlichen Kennziffern mit Hilfe eines eigens dafür<br />

entwickelten Computerprogramms untersucht, ob die Höhe der Kosten angemessen ist. Diese<br />

Kennziffern beziehen sich auf technische, elektrizitätswirtschaftliche, bilanzielle, personelle,<br />

organisatorische und allgemeine kaufmännische Faktoren. Bei größeren Abweichungen vom<br />

Durchschnitt kann es theoretisch zu Kostenkürzungen kommen, zumindest aber muß das betreffende<br />

EVU darüber gegenüber der Preisaufsicht Rechenschaft ablegen. Beispiele für solche Abweichungen<br />

sind zu hohe Einstandspreise für Brennstoffe, überhöhte Kosten für Fortleitung und Verteilung oder<br />

zu geringe Auslastung der Kraftwerke. Bislang umfassen die Vergleiche ausschließlich EVU aus<br />

NRW; der Aufbau eines bundesweiten Datenaustauschs wird grundsätzlich befürwortet. 885<br />

Faktisch kann es bei der begrenzten Ausstattung der Behörde nur darum gehen, mit Hilfe obiger<br />

Prüfungen die gröbsten Auswüchse von Monopolmißbrauch zu begrenzen und ein regulatorisches Klima<br />

zu schaffen, bei dem die EVU aus freien Stücken auf die vollständige Ausschöpfung ihrer<br />

Gewinnmöglichkeiten verzichten.<br />

Tabelle 5.3 faßt die wichtigsten Aspekte der nordrhein-westfälischen Praxis der Strompreisaufsicht<br />

zusammen.<br />

884 Nach §1 BTOElt ist die Preisaufsicht gehalten, die Pflichttarife von anderen EVU bei vergleichbaren<br />

Versorgungsverhältnissen zu berücksichtigen.<br />

885 Ein solcher bundesweiter Datenautausch besteht für die EVU in Form des Überörtlichen<br />

Betriebsvergleichs, der den Preisbehörden jedoch nicht zur Verfügung steht.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!